Betreuungsunterhalt während 1. Ausbildung?
Hey, ich habe vorhin gelesen das der Vater meines Sohnes weiterhin Betreuungsunterhalt zahlen muss während ich meine erste Ausbildung mache (dazu gesagt diese Ausbildung ist unvergütet) jetzt frag ich mich ob das stimmt da ich das Geld dann für die Kita Kosten nehmen könnte da diese 387,50€ betragen.
zur Info ich hab meinen Sohn mit 17 bekommen und bin noch in Elternzeit ich bin dann 19 fast 20 und mein Sohn 2,5 Jahre alt und ich möchte unbedingt eine Ausbildung Machen.
jetzt meine Frage ob das stimmt oder nicht
hab es bei Caritas Gelesen
3 Antworten
Interessante Frage!
Aber wenn du eine Ausbildung machen willst nach der Betreuungszeit, also den ersten 3 Jahren, sind in erster Linie deine Eltern für den Unterhalt zuständig oder vorrangig bei einer schulischen Ausbildung wäre BAföG zu beantragen.
Ich sehe hier den Kindsvater nicht in der Pflicht.
Es gibt unter sehr engen Vorgaben ja die Möglichkeit über das dritte Lebensjahr hinaus Betreuungsunterhalt zu beanspruchen. Begründet dann durch Kind- oder Elternbezogene Gründe.
Nur der Kindsvater ist mit dir nicht verwandt und somit sind deine Eltern in der Pflicht (oder eben BAföG) um deine Erstausbildung zu finanzieren.
Und wenn du mit Kind alleine wohnst, dann wären es derzeit 860 Euro inkl. Kindergeld. Also wäre dein Ansatzpunkt BAföG zu beantragen und danach ggf. zu sehen, was bei den Eltern zu holen ist, falls du über dem BAföG noch Bedarf hast (also die 860 Euro nicht erreicht sind).
Es ist verständlich, dass du eine Ausbildung machen willst. Aber eben nicht auf Kosten des Kindsvaters.
Am Mehrbedarf für die Kita bei einer Ganztagsunterbringung müsste er sich dann wahrscheinlich auch nicht beteiligen, da diese in erster Linie ja notwendig ist um dir die Ausbildung zu ermöglichen. Anders sähe es aus, wenn die Ganztagsbetreuung für das Kind entscheidend wäre.
Und hier solltest du dann auch mal mit der Gemeinde sprechen, da du außer BAföG / Unterhalt ja keine Einkünfte hast. Außer natürlich dem Kindergeld für dich und für dein Kind und den Kindesunterhalt, was aber wohl nicht (bin mir nicht sicher) als Einkommen gewertet wird bei den Kitakosten.
Betreuungsunterhalt gibt es bis zum 3.Geburzstag des Kindes, danach. nicht mehr.
Die Kitakosten sind doch von deinem Einkommen abhängig. Wieso sind die dann so hoch, wenn du nichts verdienst?
An welchem Ort der BRD sind denn die Kosten nicht einkommensabhängig? Bei den Kosten müsstest du so viel Einkommen haben, dass dir keine Betreuungsunterhalt mehr zusteht.
Steht auf der Kita Seite so drin mein Sohn muss nämlich 9 Stunden in die Kita und da ist der Grundpreis 310€, Essenskosten 70€, Spielgeld 5€, Getränkegeld 2,50€