betreuungsunterhalt für die ex freundin?
Hallo, ich habe Post bekommen von Job Center
es dreht sich um meine ex Freundin mit der ich zwei Kinder habe ( 2 Jahre alt und 4 Jahre alt)
ich zahle regelmäßig Unterhalt und bin verlangt meine ex Freundin betreuungsunterhalt
die Kinder sind jeden zweiten Monat bei mir über den gesamten Monat ich verlange für die Zeit auch nicht das ich kein Unterhalt zahle ich zahle jeden Monat und nun verstehe ich nicht warum sie betreuungsunterhalt bekommen möchte
darf sie das? Und geht das überhaupt
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Sie darf und sie muss es auch. Denn bevor das Jobcenter zahlt wird erstmal geprüft ob andere Unterhaltspflichtige da sind. Und das bist in dem Fall du.
Du machst dem Jobcenter also entsprechende Angaben wie z.B., dass du die Kinder im Wechsel hat. Sie wird sich dann für die Zeit einen Job suchen dürfen. Denn Leistungen beziehen und Unterhalt bekommen ist dann nicht drin!
Selbstverständlich "darf" sie das, sie muss es sogar, bevor ihr Sozialleistungen in voller Höhe bewilligt werden. Du bist der Mutter deiner Kinder bis zum 3. Geburtstag des Kindes (neben dem Kindesunterhalt an sich, den du bis zum Abschluss der Ausbildung des Kindes zahlen wirst) auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn dein Einkommen hoch genug ist.
verlangt meine ex Freundin betreuungsunterhalt
Solange eines der gemeinsamen Kinder unter 3 Jahren alt ist, vollkommen zurecht.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/07/
Warum fragst du das nicht deinen Anwalt?
Der Betreuungsunterhalt ist gesetzlich geregelt, d.h. die Mutter darf darauf nicht verzichten, sofern sie gleichzeitig staatliche Leistungen anderweitig bezieht. Da ihr ein Wechselmodell habt, ist das natürlich in die Anspruchsberechnung einzubinden.
NB.: Hier geht es um fundamentales Familienrecht.
Sie muss das fordern. Dazu zwingt sie das Jobcenter.
Vermutlich hat sie nicht angegeben, dass ihr ein Wechselmodell habt.
Das kann ihr jetzt in den Hintern beißen, da ihr für diese Zeit auch kein ALG2 für die Kinder zusteht.
Steht ihr min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres vom jüngsten Kind zu, dass wird das Jobcenter von ihr verlangt haben.
Wenn du nach der Zahlung des Kindesunterhalts nicht mehr als bereinigte 1200 € Netto hast, dann muss auch nichts gezahlt werden, dass wäre dein Selbstbehalt bei Betreuung / Trennungsunterhalt.
Gibst du das dem Jobcenter bekannt, falls es die Ex - nicht schon gemacht hat, also das die Kinder alle zwei Monate einen ganzen Monat bei dir sind, dann wird sie im nachhinein auch noch Probleme mit dem Jobcenter bekommen, weil sie dann in Abwesenheit der Kinder zu Unrecht Leistungen für sie bezogen hätte und die würde das Jobcenter zurückfordern.
Habe schon angerufen dieser ist grade bzw heute komplett ausgebucht
ich versteh es aber nicht da ich die Kinder jeden zweiten Monate habe für einen ganzen Monat ich verlange ja nichts von ihr