Autorin?


04.01.2025, 16:07

Ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und bin als Autor tätig, indem ich Bücher schreibe, die über einen Verlag veröffentlicht werden. Die Honorare für meine Publikationen werden mir in Form von Abschlägen, die regelmäßig alle sechs Monate ausgezahlt werden, zur Verfügung gestellt. In Bezug auf steuerliche Verpflichtungen stellt sich mir die Frage, welche Einkünfte aus dieser Tätigkeit ich versteuern muss und wie die Besteuerung in meinem speziellen Fall geregelt ist. 

Es ist für mich wichtig zu wissen, ob das Einkommen aus den Buchverkäufen, das ich durch die Honorare erhalte, als zu versteuerndes Einkommen zählt und ob es bestimmte Freibeträge oder Absetzmöglichkeiten gibt, die ich in Anspruch nehmen kann. Außerdem würde ich gern wissen, ob die Erwerbsminderungsrente in irgendeiner Form Einfluss auf die Besteuerung meiner Einkünfte aus dem Verlagswesen hat und ob ich bei der Steuererklärung besondere Punkte beachten muss. 

2 Antworten

Honorare sind Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie gehören damit zu den Bestandteilen Deiner Einkünfte, und Du wirst sie versteuern müssen. Ich nehme an, es werden Dir nicht nur Abschläge bezahlt, sondern es erfolgt sicherlich auch irgendwann einmal eine (Jahres-?)Endabrechnung darüber. Das wären dann Deine Einkünfte aus Deiner freiberuflichen Tätigkeit. Du kannst davon alles dasjenige abziehen, was Du an Kosten gehabt hast, um diese Honorare zu erwerben. So etwas könnte in einer Buchführung festgehalten sein. Wenn Du keine Steuervorauszahlungen (z. B. vierteljährlich) auf diese Einkünfte geleistet hast, könnte Dir im folgenden Jahr eine Steuernachzahlung daraus entstehen.

Eine Erwerbsminderungsrente ist auch eine Einkunftsart. Sie unterliegt grundsätzlich ebenfalls der Besteuerung. Welcher Teil Deiner Ewerbsminderungsrente steuerpflichtig ist, hängt nicht davon ab, ob Du noch andere Einkünfte (z. B. aus Honoraren) hast, sondern ab wann Du die Erwerbsminderungsrente bezogen hast. Wenn Du z. B. diese Rente ab 2025 beziehst, sind 83,5% dieser Rente steuerpflichtig.

Alle Einkunftsarten (in Deinem Beispiel also Honorare und Erwerbsminderungsrente) werden zusammengerechnet, und eine Summe gebildet. Wenn diese Summe Deiner Einkünfte im Jahr den Grundfreibetrag (in 2025: 12.096 EUR im Jahr) übersteigt, dann wirst Du Einkommensteuer zahlen müssen.

Angeben musst Du alle Einkünfte. Die kannst bei der Rentenanstalt ein Formular anfordern, auf dem aufgeführt ist, wo welche Renteneinkünfte bei der Steuer eingetragen werden müssen.

Der Grundfreibetrag im Jahr 2025 beträgt 12.096 Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Journalistin, Autorin, Texterin