Autorin?


04.01.2025, 16:07

Ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und bin als Autor tätig, indem ich Bücher schreibe, die über einen Verlag veröffentlicht werden. Die Honorare für meine Publikationen werden mir in Form von Abschlägen, die regelmäßig alle sechs Monate ausgezahlt werden, zur Verfügung gestellt. In Bezug auf steuerliche Verpflichtungen stellt sich mir die Frage, welche Einkünfte aus dieser Tätigkeit ich versteuern muss und wie die Besteuerung in meinem speziellen Fall geregelt ist. 

Es ist für mich wichtig zu wissen, ob das Einkommen aus den Buchverkäufen, das ich durch die Honorare erhalte, als zu versteuerndes Einkommen zählt und ob es bestimmte Freibeträge oder Absetzmöglichkeiten gibt, die ich in Anspruch nehmen kann. Außerdem würde ich gern wissen, ob die Erwerbsminderungsrente in irgendeiner Form Einfluss auf die Besteuerung meiner Einkünfte aus dem Verlagswesen hat und ob ich bei der Steuererklärung besondere Punkte beachten muss. 

1 Antwort

Angeben musst Du alle Einkünfte. Die kannst bei der Rentenanstalt ein Formular anfordern, auf dem aufgeführt ist, wo welche Renteneinkünfte bei der Steuer eingetragen werden müssen.

Der Grundfreibetrag im Jahr 2025 beträgt 12.096 Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Journalistin, Autorin, Texterin