Wieso bringst Du Deine steuerlichen Angelegenheiten nicht in Ordnung, bevor Du auswanderst? Jetzt hat Deine Mutter den Ärger am Hals, denn sie muss nachweisen, dass die Gegenstände, die der Vollzieher pfänden wird, ihr gehören.

Wenn die Forderung des Finanzamts auf Schätzungen beruht, dann kümmere Dich darum, die fehlenden Steuerekrlärungen oder (vor)anmeldungen abzugeben, damit das aus der Welt ist. Resultieren die Forderungen aber aus von Dir abgegebenen Steuererklärungen oder Voranmeldungen, dann hilft nur eines: Zahlen!

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Da sehe ich tiefschwarz und zwar aus folgenden Gründen:

  1. wie bereits jemand geschrieben hat, auf Martinique wird Crèole gesprochen. Das hat mit Französisch soviel zu tun wie Bayrisch mit Plattdeutsch
  2. mit 30 Wochenstunden Sprachunterricht überwiegt der Freizeitanteil. Bei 5 Tagen Unterricht wöchtenlich verbleiben täglich nur sechs Stunden Unterrichtszeit. Das langt nicht!
  3. Meistens wird im Zusammenhang mit diesen Kursen auch ein "Vergnügungsprogramm" angeboten, Das spricht auch eher für den Urlaubscharaktern.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade bei Sprachkursen im Ausland sämtliche Belege und auch das Kursprogramm vom Finanzamt angefordert werden. Diese Prospekte sind mit vielen schönen Bildern versehen und meistens steht dann auch drin, dass "das Freizeitprogramm nicht zu kurz kommt".

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Du musst auf jeden Fall den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben. Mit Einkünften aus Gewerbebetrieb bist Du in jedem Fall verpflichtet, die Einkommensteuererklärungen (inklusive Anlage EÜR) einzureichen, auch wenn Deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Wenn Du dann anfängst zu arbeiten, hast Du zusätzlich Einküfte aus nichtselbständiger Arbeit und wirst wahrscheinlich über den Grundfreibetrag kommen.

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Die Schule setzt die Beiträge anscheinend nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern fest und möchte daher den ESt-Bescheid sehen. Das wird so auch in dem von Euch unterschriebenen Vertrag stehen.

Mit dem Datenschutz kannst Du immer argumentieren, aber das wird Dir nicht viel helfen. Pacta sunt servant. Wieso willst Du Dich überhaupt ins eigene Fleisch schneiden? Dein Brutto- bzw. Nettogehalt ist doch höher, als Dein zu versteuerndes Einkommen (wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast) und dann wird auch ein höheres Schulgeld verlangt werden.

Ich würde halt einfach den EStBescheid kopieren, alle Angaben, die das Einkommen/die Einkünfte nicht betreffen, schwärzen und fertig.

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Was soll denn das für eine freiberufliche Tätigkeit sein? Handelt es sich tatsächlich um einen der in § 18 EStG aufgeführten Berufe?

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Du bist nicht voll geschäftsfähig, also brauchst Du für diese Tätigkeit die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dann musst Du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Dem Finanzamt ist es nämlich völlig wurscht, ob die 15 oder 75 bist; die Steuerpflicht kennt keine Altersgrenzen.

In der Folge bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung, eine Einnahme-Überschußrechnung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn Du mit Deinen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibst,

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Wenn Du unentgeltlich bei den Eltern Deines Freundes wohnen kannst, ist das sehr nett von ihnen und steuerlich unbeachtlich. Ebenso, wenn Du "Kostgeld" abgibst und Dich z.B. an den Kosten für Strom und Wasser beteiligst. Wenn Du aber monatlich Miete zahlst (also mehr als nur die Nebenkosten), sind das für die Eltern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit steuerpflichtig.

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Millionen? Bob Ross ist nicht vergleichbar mit Picasso oder Leonardo da Vinci. Oder sonst einem der berühmten Maler, egal ob Moderne oder Antik.

Und ob er einer der weltweit bekanntesten Maler ist, wage ich auch zu bezweifeln. Bekannt geworden ist er hauptsächlich durch seine - sagen wir mal "Malkurse" - im Fernsehen. Allerdings schaue ich das auch gerne, wenn ich nicht schlafen kann. Er hatte eine sehr beruhigende Stimme und eine einschläfernde Modulation....

Seine Bilder erzielen Preise um die 100 €. Als Wertanlagen sind sie also nicht zu sehen.

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Grundsätzlich ist das Ding pfändbar. Also musst Du oder Dein Freund nachweisen, dass das Notebook ihm gehört. Sinnvollerweise geschieht das mittels Kaufquittung oder Kreditkartenabrechnung. Könnt Ihr keinen Beleg vorlegen und das Ding befindet sich in Deinem Gewahrsam, sieht es schlecht aus.

Kannst Du bezüglich Deiner Schulden eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen? Gerichtsvollziehe rsind auch nur Menschen, vielleicht geht da was.

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Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss AUTHENTIFIZIERT, also ausschließlich digital, übermittelt werden. Gilt auch für die ESt-Erklärung, die GewStErklärung udn die EÜR bei Gewinneinkünften, Steht in der Abgabenordnung. Papierform ist nicht mehr erlaubt.

Deine freunde haben also nicht recht!

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Das ist kein klarer Fehle des Finanzamts, sondern ein Denkfehler bei Dir. Es handelt sich um den Verlustvortrag aus vergangenen Veranlagungszeiträumen. Dieser Verlustvortrag wird mit dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte im nächsten Veranlagungszeitraum verrechnet.

Beispiel:

vortragsfähiger Verlust, festgestellt auf den 31.12.2017: 10.000 €

Gesamtbetrag der Einkünfte in 2018 31.000 €

davon ab: Verlustvortrag 10.000 € ./.10.000 €

zu versteuerndes Einkommen 21.000 €

Vom zu versteuernden Einkommen wird die festzusetzende ESt berechnet, die (vorausbezahlte) einbehaltene Lohnsteuer wird davon abgezogen - das ergibt die Erstattung.

Es wird also lediglich die zuviel einbehaltene LSt erstattet. Ist der Verlustvortrag höher, als der Gesamtbetrag der Einkünfte im Folgejahr, wird der Rest wieder "fortgeschrieben" und im darauf folgenden Veranlagungszeitraum weiter verrechnet - das Speil wiederholt sich solang, bis der vortragsfähige Verlust aufgebraucht ist.

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Geh zum Finanzamt und hol Dir dort die Broschüre "Steuertipps für Existenzgründer", da steht einiges drin, was für Dich interessant ist. Die sollte auch im Internet, auf der Seite des Finanzministeriums, zu finden sein. Im Gegensatz zum Konz ist sie auch kostenlos!

Der "Konz" ist ein Ratgeber für kreative Steuergestaltung, Da steht einiges drin, was bei Finanzbeamten entweder Hohngelächter oder Stirnrunzeln auslöst. Außerdem ist das kein Werk, auf das man sich berufen kann, wenn bezüglich Deiner Steuererklärung die Rechtsauffassung des Finanzamts von der des Herrn Konz abweicht.

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Das kann daran liegen, dass sich der neue Arbeitgeber bereits als Hauptarbeitgeber anmeldete, bevor der alte Arbeitgeber seine Lohnabrechnung gemacht hat Dadurch konnte die Zeitarbeitsfirma nur noch mit Steuerklasse VI abrechnen.

Die zuviel einbehaltene Lohnsteuer kann bei der Einkommensteuerveranlagung 2019 (die vermutlich frühestens Mitte/Ende Februar 2020 startet) erstattet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen unterjährigen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.

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Diese sogenannte "Pauschale für Arbeitsmittel" taucht mittlerweile in jeder Steuererklärung auf, die auf meinem Schreibtisch landet. Wenn man sich aber mal den § 9 EStG anschaut, wird man diese Pauschale nicht finden!

Aufwendungen für Arbeitsmittel müssen an und für sich immer nachgewiesen werden. Bei Beträgen bis 100 € spart sich aber der Bearbeiter den Aufwand, da die steuerliche Auswirkung nur gering ist. Nur wenn auch sonst noch Belege oder Unterlagen angefordert werden müssen, wird auch der Nachweis der Arbeitsmittel verlangt.

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Wenn Ihr die Rechnung des Schornsteinfegers als haushaltsnahe Dienstleistung in Eurer Steuererklärung geltend machen wollt, braucht Ihr aber eine ordnungsgemäße Rechnung und den Nachweis, das unbar bezahlt wurde. Barzahlung wird nicht anerkannt; Rechtsnorm ist § 35 a EStG.

Ich würde darauf bestehen, dass ich eine Rechnung bekomme und der Betrag ausschließlich auf sein Konto überwiesen wird.

Bei der Handhabung beschleicht mich der leise Verdacht der "doppelten Buchführung"....

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Wenn Du nachweisen kannst, dass Du es für das Studium benötigst, schon. Aber es wird Dir auf jeden Fall ein privater Anteil angerechnet, der dürfte bei mindestens 50 % liegen. Und wenn es sich nicht um ein GWG handelt, ist über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 Jahre) monatsgenau abzuschreiben.

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Glaubst Du wirklich, dass da einer antwortet?

Betriebsprüfungen sind eine sehr individuelle Angelegenheit, da kommt es einmal darauf an, wie kooperativ Du bist und andereseits darauf, wie Deine Buchhaltung aussieht. Ist der Betriebsprüfer eher gnädig gestimmt und drückt ein Auge zu, weil Du "Anfänger! bist oder ist er sehr erpicht darauf, Dir eine fehlerhafte Buchführung nachzuweisen? Passt in Deiner Buchführung alles, oder bist Du eher von der "kreativen" Sorte?

Grudnsätzlich gilt: Ruhig, sachlich, höflich bleiben. Während der Prüfung nicht gleich einen Streit vom Zaun brechen. Diskutieren kann man bei der Schlußbesprechung, auf die sollte man nicht verzichten. Und, falls man bisher keinen Steuerberater hatte: Jetzt ist der allerspäteste Zeitpunkt, einen ins Boot zu holen!

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Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, dann bist Du Ust(MWSt)pflichtig. Machst Du das als Hobby, bist Du kein Unternehmer, auch kein Kleinunternehmer.

Mach Dich erst mal schlau, ob Du ein Gewerbe anmelden musst. Bist Du noch nicht volljährig, brauchst Du sowieso zuerst die Genehmigung vom Familiengericht.

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Du kannst immer aus dem Dienstverhältnis ausscheiden. Aber man kann von Dir die Ausbildungskosten zurückfordern, wenn du unmittelbar nach der Abschlußprüufng aufhörst! -

Manche Steuerberater sind bereit, die Ausbildungskosten zu übernehmen, wenn man bei ihnen anfängt. Aber ganz ehrlich: Beim Finanzamt gefällt's Dir nicht, da ist es beim Steuerberater sicher auch nicht lustiger. Da hast Du die selbe Arbeit, nur von der "Gegenseite" aus gesehen. (Ich bin übrigens der Meinung, dass nicht der Steuerberater der natürliche Feind des Finanzbeamten ist.)

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