Hausfriedensbruch Anzeige?
Hallo,
Ich befand mich 30min nach der Schließung eines Supermarktes allein und in meinem Auto.Polizisten tauchten auf nahmen meine Personalien auf und wiesen mich daraufhin, dass man nicht länger als die Öffnungszeit des Marktes auf dem Parkplatz verweilen darf, welches auf einem unscheinbaren Schild geschrieben stand, diesen Parkplatz habe ich auch umgehend verlassen.
Jetzt habe ich eine Anzeige/Schreiben der Polizei gekriegt in der mit Hausfriedensbruch vorgeworfen wird.Meine Frage ist, wie gehe ich am besten vor?
4 Antworten
Jetzt habe ich eine Anzeige/Schreiben der Polizei gekriegt in der mit Hausfriedensbruch vorgeworfen wird.
Eine Anzeige gewiss nicht. Die Anzeige ist der Vorgang, durch den die Polizei über einen möglicherweise rechtswidrigen Umstand bzw. Vorgang in Kenntnis gesetzt wird. Wenn die Polizei Kenntnis erlangt hat, braucht sie dir keine Anzeige zu schicken.
Meine Frage ist, wie gehe ich am besten vor?
Am besten liest du das Schreiben.
Auf den Vorwurf musst du nicht weiter eingehen.
Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.
Zum einen ist Hausfriedensbruch ein absolutes Antragsdelikt. Die Polizei kann also gar keine Anzeige erstellen. Sprich: Wird kein entsprechender Antrag vom Supermarkt gestellt, kann der Hausfriedensbruch nicht verfolgt und geahndet werden.
Dann ist das gar nicht möglich, "nicht länger als die Öffnungszeit des Marktes auf dem Parkplatz zu verweilen". Der letzte Kunde muss ja auch noch seine Sachen einpacken und losfahren. Meist wird da eben gerade diese eine halbe Stunde Kulanz eingeräumt.
Abgesehen davon, würde ich eine ganz einfache Stellungnahme schreiben, in der Du schreibst, dass Du das Schild nicht gesehen hast und/oder nicht bemerkt hast, dass der Supermarkt schon geschlossen hat. (Ich gehe davon aus, dass Du Dich nach Aufforderung unverzüglich entfernt hast). Denn Hausfriedensbruch setzt ein vorsätzliches und schuldhaftes Handeln voraus. Wenn Du also ohne Wissen und Wollen gehandelt hast , dann fehlt der Vorsatz und damit ist das nach § 123 StGB nicht strafbar,
Möglich, aber irgendwie unwahrscheinlich. Zudem schreibt er, die Anzeige kam von der Polizei, zumindest verstehe ich das so.
Ja klar, Berechtigter stellt Strafantrag, Polizei beginnt zu ermitteln und lädt Beschuldigten zur Vernehmung vor. Ganz logisch eigentlich.
Ja, nur kann ich mir das nicht vorstellen, wenn er eine halbe auf dem Platz stand, dass in der Zwischenzeit eine Anzeige einging und die Polizei vor Ort war. Deshalb meine Zweifel an der Geschichte ;-)
Ich hab das Gefühl, dass hier nicht die ganze Geschichte erzählt wird.
Für allein sowas macht die Polizei doch keine Anzeige.
Wenn es aber wahr ist, dann fechte die Anzeige doch einfach an.
Was soll ich denn anfechten?
Ich befand mich außerhalb der Öffnungszeiten auf besagtem Parkplatz und, dass ist wie gesagt das Vergehen.
Finde es auch sehr drastisch
Kannst du einem Anwalt überlassen.
Oder du sagst einfach nur, du wusstest das nicht und bist ja gleich gegangen.
Prinzipiell muss niemand Aussagen bei der Polizei machen.
Ich hab nicht behauptet, dass er keine Strafe bekommt. Nur was er sagen könnte.
Möglicherweise liegt der Strafantrag des Marktes ja vor? Ermittlungen ohne diesen wären ja vermutlich für die Katz'.