Hausfriedensbruch bei Lost Place ohne Beweise?
Wir wurden gestern vor einem Lost Place gesehen und die Polizei hat uns angehalten und uns verdächtigt, dass wir angeblich auf dem Dach des Lost Places gewesen wären. Ohne Beweise und nur mit dieser Vermutung schrieben sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Selbst wenn sie Menschen auf dem Dach gesehen hätten, könnten sie niemals Gesichter wieder erkennen. Es gab weder Kameras noch Zeugen, die uns eindeutig identifizieren hätten können. Was kommt auf mich/uns zu?
6 Antworten
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In Deutschland gibt es keine "Lost Places" . In Deutschland hat man Deutsch zu schreiben und zu reden. Kein Denglisch.
Hausfriedensbruch ist ein reines Antragsdelikt. Nur der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigte dürfen hier wirksam Strafantrag stellen. Die Polizei allein darf das nicht. Sie darf euch nur fragen, ob ihr euch dort aufhalten dürft. Und wenn nicht, euch von dort verscheuchen und eure Personalien aufnehmen.
Sie darf dann den Eigentümer über den Vorfall in Kenntnis setzen, und ihn raten Strafantrag zu stellen. Dies muss er spätestens 3 Monate ab Kenntnis des Vorfalls machen. Sonst ist die Sache verjährt. Nach spätestens 3 Jahren ist ein Hausfriedensbruch komplett verjährt.
Wenn die Polizei natürlich was mit dem Grundstück zu tun hatte ( ehemalige Polizeischule usw. ), kann sie eventuell auch anzeigen. Bestes Beispiel: Bahnanlagen unterliegen dem Hausrecht der Deutschen Bahn. Dieses wird von der Bundespolizei vertreten. Die darf dann auch anzeigen.
Bei Privateigentum darf nur der Eigentümer oder sein Bevollmächtigter Anzeige erstatten.
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Also im Fall der Fälle steht dir natürlich ein Pflichtverteidiger zur Seite mit dem kannst du dich genau auseinander setzen. Der weiß es auch am besten. Aber solange du die Tat nicht gestehst dürfte eigentlich nichts passieren. Du musst ganz genau darauf achten was du sagt bzw. gesagt hast. Verneine am besten alles. Sag du warst in der Nähe, warst spazieren oder so ähnlich. Aber du warst nicht auf dem Gelände.
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Bei einem Hausfriedensbruch kommt es 1.) nicht zu einer Anklage. Und 2.) läge dann kein Fall einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vor. Auch wenn hier Absatz 2 natürlich möglich wäre.
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Wo habe ich gesagt, dass wir drauf waren? Die Polizei hat lediglich diese Vermutung geäußert, weil sie Personen auf dem Dach gesehen hat.
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Landfriedensbruch ist etwas ganz anderes. Das Übrige von dir Geschriebene ist ebenso juristischer Unsinn.
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Vermutlich kommt NICHTS auf dich zu.
Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Antragsberechtigt ist stets der Verletzte der Straftat. Also der Hauseigentümer.
Wird also kein entsprechender Antrag von Seiten des Hausherrn gestellt, kann Hausfriedensbruch nicht verfolgt und geahndet werden.
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Da Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist, vmtl. gar nichts.
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Der Besitzer des Krankenhauses könnte uns theoretisch anzeigen. Aber ohne Beweise?
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Eine Anzeige nützt bei einem Antragsdelikt grundsätzlich nichts.
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Zunächst einmal reicht für den Hausfriedensbruch schon das Betreten den Grundstücks. Was jetzt kommt ist relativ einfach, gesetz dem Fall eine Anzeige erfolgt, wird die Staatsanwaltschaft prüfen ob sie Anklage erhebt, du wirst dich zu dem Fall äußern können und ein Richter wird ggf. ein Urteil fällen.
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Wegen eines Hausfriedensbruchs kommt es nicht zu einer Anklage. Vor allem nicht, wenn Jugendstrafrecht angewandt wird. Wovon ich beim Fragesteller ausgehe.
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Da wäre ich gar nicht mal so sicher, zumal bei Hausfriedensbruch auch eine Privatklage möglich ist.
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Es ist eines der harmlosesten Vergehen im Strafgesetzbuch. Ist man nicht vorbelastet, dann kommt es nicht zur Anklage.
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Ich wohne in Nachbarschaft zu einem relativ bekannten Lost Place und hier ist das auf Grund der hohen Besucherzahlen und der dadurch entstehenden Schäden inzwischen so geregelt, daß jede Person, die dort auf dem Gelände angetroffen, auch durch den Eigentümer (in dem Fall die Gemeinde) angeklagt wird.
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Ein Eigentümer eines Grundstücks kann nur anzeigen, nicht anklagen.
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Hat immer noch nichts mit einer Anklage zu tun. Privatklage und Anklage sind zwei völlig verschiedene Sachen.
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Ja die Polizei hätte uns aber niemals eindeutig auf dem Dach erkennen können. Sie haben uns angesprochen, wo wir neben dem Grundstück waren.
man kann ja auch bei der wahrheit bleiben und gestehen das man das gelände betreten hat, das ist grund oder landfriedensbruch, da kein unfriede gestiftet wurde ist da wohl der strafbestand eher gering. Da es damit trotzdem zur verhandlung kommen kann, würde ich den polizisten erklären das ich nicht abgeneigt bin, dank zeugen und ebenfalls geschädigter - eine entsprechende strafverfolgung wegen übler nachrede an zu streben, da in der gesamtheit der aufgabe der polizisten einen schaden zu verhindern, in der tat ein schaden entstandden ist, in deren interesse es sein sollte diesen nach bestem gewissen nachverfolgen zu lassen.