Beschäftigungsverbot als Briefträgerin (Post)?
Hallo zsm,
Seit Dienstag weiss ich, dass ich Schwanger bin (Ssw 5+).
Da ich zum ersten mal schwanger bin, bin ich ehrlich gesagt mit vielen Sachen überfordert, eins davon ist das Thema Beschäftigungverbot.
Ich arbeite als Briefzustellerin bei der schweizerischen Post. Meine Arbeit empfinde ich ehrlich gesagt nicht als körperlich sehr anstrengend. (War vor einigen Jahren bei der deutschen Post als Verbundzustellerin... Das war mit den 30kg schweren Paketen deutlich schlimmer...)
Für die deutschen oder österreichischen Leser: Ich stell Briefe und Pakete (meistens kleinere um die 5-10kg) zu. Sehr selten kommt es auch dazu das ich auch deutlich schwerere Pakete hab. Ich würde fast behaupten, dass die Postkisten meistens schwerer sind als die Pakete selber. Jedenfalls stell ich mit einem 3 Rad Roller zu und muss je nach Tour mal mehr und mal weniger laufen. Da die Briefkästen in der Schweiz an der Strasse sein müssen/sollten, können wir meisten schön gemütlich mit dem Roller an den Briefkasten ranfahren.
Nun wollte ich wissen, wann sollte ich meinem Chef über die Schwangerschaft informieren und wann beginnt das Beschäftigungsverbot?
Ich hab viel gegoogelt aber leider berichten die Kolleginnen sehr diverse Zeiten. Es wäre für mich ehrlich gesagt furchtbar wenn das Verbot ab dem ersten Tag der feststellung der Schwangerschaft gilt... Ich hab zurzeit Urlaub und ich weiss jetzt schon nicht was ich mit der Zeit machen soll... Will gar nicht wissen wies mir dann im Verbot gehen wird.
Danke im Vorraus für eure Berichte, Meinungen, Tipps und co
2 Antworten
In dieser Broschüre (PDF-Dokument) müsste alles relevante zum Thema stehen:
Ein guter Arbeitgeber schickt dich sofort ins Beschäftigungsverbot
Entweder bei der Gewerkschaft oder der Personalabteilung informieren.
Danke :) Die Broschüre hab ich beim Frauenarzt auch erhalten, aber ich find einiges schwierig passend einzuschätzen