Anspruch für Weihnachtsgeld Deutsche Post ab wann?
Hallo,
ich werde im Januar bei der deutschen Post als Verbundzustellerin anfangen.
Natürlich ist mein Vertrag, wie bei der DP üblich, erst einmal befristet.
Da es sich aber um einen Tarifvertrag handelt, habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Da dieses jedoch ja meist im November bereits ausgezahlt wird und ich dann noch keine 12 Monate Betriebszugehörigkeit voll habe, ist nun meine Frage, ob ich dass dann anteilig gemäß meiner Betriebszugehörigkeit erhalten würde oder tatsächlich dann gar kein Weihnachtsgeld, aufgrund im Grunde nur eines fehlenden Monats?
Hat da jemand bereits Erfahrungen mit der deutschen Post machen können/müssen?
Grüße
Tasmary
2 Antworten
"Der Arbeitnehmer erhält im November Weihnachtsgeld in Höhe seines für den Monat Oktober zustehenden Monatsgrundentgelts, wenn er am 1. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und dieses Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit dem 1. Juli bestanden hat."
Quelle: DPVKOM
Anspruch besteht bei Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht, da es eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers ist. Im Regelfall erhälst du eine Anteilige Zahlung vom sonst üblichen Weihnachtsgeld.
Wenn es in einem Tarifvertrag eindeutig geklärt ist, besteht ein Anspruch. Das ist gesetzlich geregelt. Danke für Deine Antwort.
Vielen Dank! Hatte das von der DPVKOM auch gelesen, da ich aber nur was aus 2018 finden konnte, war ich mir unsicher, inwieweit sich daran ggf. was geändert haben könnte.