Beschäftigungsverbot 22SSW - Gehalt der letzten drei Monate oder letzten drei Monate VOR Schwangerschaft?
Hallo.
Ich bin in der 22SSW und wurde nun ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Wird das Gehalt nun der letzten drei Monate berechnet oder der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft berechnet?
Ich hab ein Festgehalt, das in den letzten drei Monaten höher war als vor der Schwangerschaft.
Vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen….
Liebe Grüße
2 Antworten
Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts bei einem mutterschutzbedingten Arbeitsplatzwechsels oder einem (teilweise oder vollständigen) Beschäftigungsverbotes gilt der Grundsatz, dass du während der Schwangerschaft finanziell nicht schlechter behandelt wirst als bei einer Weiterbeschäftigung ohne mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen.
Als Mutterschutzlohn im BV wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.
Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist nach § 21 Abs. 4 MuSchG das geänderte Arbeitsentgelt wie folgt maßgelblich:
- für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
- ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
Wenn hier ein versierter Personaler unterwegs ist und ich mit meinem Verständnis der Rechtslage falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Der Mutterschutzlohn ergibt sich aus den letzten drei Abrechnungen VOR Eintritt der Schwangerschaft. Wenn du aber in der Zwischenzeit eine Gehaltserhöhung bekommen hast, dann muss dies berücksichtigt werden.