Krankengeld und beschätigungsverbot wer zahlt danach weiter?

easylife2  14.12.2024, 12:22

"positiv getestet" auf was?

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:25

Schwangerschaft

2 Antworten

Der Test allein bedingt kein Beschäftigungsverbot. Dazu bedarf es einer ärztlichen Bestätigung deiner Schwangerschaft. Erst dann muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und dich ggf. in das Beschäftigungsverbot schicken, bei vollem Nettolohn.

Meines Wissens nach ist es genau umgekehrt. Der Arbeitgeber muss Lohnfortzahlung 6 Wochen leisten wenn du krank bist. Danach ist er raus und die Krankenkasse zahlt bis zu 72 Wochen lang 70% des bisherigen Lohns.

So war es zumindest als ich damals 6 Monate krankgeschrieben war.

https://www.amtlich-einfach.de/DE/ThemenBuerger/GesundheitSoziales/Krankheit/Krankheit_node.html#10


Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:22

Ja das schon ich war ja jetzt im krankengeld und am freitag läuft meine krankmeldung ab.
ich denke aber das mein hasuarzt mich ins beschäftigungsverbpt schickt wegen schwangerschaft. Ab dann muss doch mein Arbeitgeber weiter zaheln oder ?

Bonye  14.12.2024, 12:23
@Thatslife1997

Krankengeld bezieht man bis zu 72 Wochen. Du brauchst also einfach eine weitere Krankmeldung von deinem Hausarzt.

Der Arbeitgeber kommt erst wieder in die Pflicht, wenn du wieder regulär arbeiten warst und dann wieder erkrankst.

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:24
@Bonye

Nein das brauche ich ja nicht mehr. Ich würde eigentlich zum arbeiten gehen wollen aber bin ja jetzt schwanger

Bonye  14.12.2024, 12:27
@Thatslife1997

Frag bei deiner Krankenkasse oder in der Arbeit bei der Personalstelle nach, die wissen es sicher. Zumal Mutterschutz ja auch keine Krankheit ist. Positiv getestet hatte ich jetzt auf Corona bezogen verstanden.

Bonye  14.12.2024, 12:33
@Thatslife1997

Aneinander vorbei gedacht 😉

Wenn du frisch getestet schwanger bist, bleibt bis zum Mutterschutz ja auch noch Zeit. Da bin ich aber null informiert. Auch was mögliche Sonderregelungen deines Arbeitgebers betrifft.. frag dort nach, du wirst nicht ihre erste schwangere Mitarbeiterin sein, also haben die auch passende Antworten für dich 🙂

easylife2  14.12.2024, 12:42
@Bonye

@Thatslife1997 Also wenn dein Job nicht aussergewöhnlich gefährlich ist für das ungeborene Kind, denke ich nicht, dass du so früh schon ein Arbeitsverbot haben wirst. Üblicherweise beginnt das ca. 6 Wochen vor der Geburt.

Sprich mit dem Arzt darüber.

Bonye  14.12.2024, 12:44
@easylife2

Ich bin nicht die Fragestellerin, aber ja so denke ich auch.

easylife2  14.12.2024, 12:46
@Bonye

Ja sorry, habe es auch gerade (zu spät) gemerkt... ;-)

Bonye  14.12.2024, 12:47
@easylife2

Passiert.

So lerne ich auch noch dazu. Danke dafür 😉

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:56
@Bonye

Ich war schon mal schwanger und da wurde ich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil wir eben mit behinderten Kindern arbeiten und das wird diesmal bestimmt auch so

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:56
@easylife2

Ich war im Juni schon mal schwanger und da wurde ich sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt. Egal welche Woche egal wie weit schon die Schwangerschaft ist. Es ist eine Gefährdung für das Kind.

Bonye  14.12.2024, 12:56
@Thatslife1997

Sprich am Mo mit deinem AG, unsere Vermutungen bringen dich nicht weiter.

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 12:57
@Bonye

Ich denke ich werde erstmals zum arzt gehen und ihn auch mal fragen. Danach mich beim AG melden.

Bonye  14.12.2024, 13:01
@Thatslife1997

Ja, auch das. Ich denke aus ärztlicher Sicht würde gegen Büroarbeit nichts sprechen, wenn dein AG das nicht ermöglichen kann das du bis zum Mutterschutz ausschließlich im Büro arbeitest, musst du wohl auch diesmal direkt zuhause bleiben.

Ich vermute zumindest das die Gefahr für dein Kind von den in der Arbeit zu betreuenden Kindern ausgeht, die schon mal unkontrolliert um sich schlagen?

Thatslife1997 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 13:12
@Bonye

Ja aufjedenfall! Zumal die kinder wir wickeln müssen und da fängt es schon an!
büroarbeit gibts bei uns leider so gesehen nicht weswegen ich ins berufsverbot sofort geschixkt worden bin.