Beschäftigungsverbot gehalt?
Ich bekomme im Dezember mein erstes gehalt mit Gehaltserhöhung + weihnachtsgeld.
Ich arbeite in einer branche in der ich schwanger garnicht arbeiten darf offiziell. Meine frage ist wie errechnet sich das geld für den beschäftigungsverbot.
Dez das neue geh + weihnachtsgeld (eventuell schwanger)
Jan und feb mit dem erhöhten Gehalt, würde ich noch arbeiten wollen bis es sicher ist das ich das Kind auch nicht verliere ab der 12 woche.
Wird also erst der tag an dem ich im den beschäftigungsverbot gehe rückwirkend 3 Monate das Gehalt angerechnet oder die 3 monate vor der Schwangerschaft.
Und wenn vor der Schwangerschaft, zählt das weihnachtsgeld mit?
2 Antworten
Weihnachtsgeld gibt es nicht, wenn vllt anteilig.
Ansonsten wird der volle Lohn weiter gezahlt.
Als Mutterschutzlohn im BV wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.
Mutterschutzlohn gilt als normaler Lohn. Daher musst du auch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wie auf deinen normalen Lohn auch. Allerdings musst du auch Steuern für Lohnbestandteile zahlen, die bislang möglicherweise steuerfrei waren (beispielsweise für Sonn- und Feiertagszuschläge). Dadurch kann der Mutterschutzlohn netto niedriger sein als dein bisheriger Netto-Lohn.
Bei dauerhaften Verdiensterhöhungen (z.B. Gehaltserhöhungen), die während des Berechnungszeitraums wirksam werden, ist für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den gesamten Berechnungszeitraum von dem geänderten Verdienst auszugehen.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Frau ohne Beschäftigungsverbot weitergearbeitet und das Arbeitsentgelt in der geänderten Höhe bezogen hätte.
Wird die Veränderung nach Ablauf des Berechnungszeitraums wirksam, ist sie ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit in die Berechnung einzubeziehen. Vorübergehende Verdiensterhöhungen, die im Berechnungszeitraum eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht.
Alles Gute für dich!
Nicht ich schrieb das, sondern ich habe aus dem Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des bmfsfj (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) zitiert.
Aber ja - so verstehe ich den Text.
Das „durchschnittliche Arbeitsentgelt“ der letzten drei Monate bezieht sich auf schwankende Gehaltszahlungen, z.B. bei Schichtzulagen oder Akkordarbeit.
Danke sehr also wir das weihnachtsgeld angerechnet jedoch weniger ausfallen?
Wenn ich besp. 1500 monatlich bekomme die letzten 3 mon vor der ss. Dann bekomm ich weniger als 1500 im beschäftigungsverbot?
Sie schrieben..
Heißt das wenn in meinem Vertrag steht eine Erhöhung vom Gehalt zum 1.12 dann wird das erhöhte gehalt im beschäftigungsverbot gezahlt, obwohl ich es nur 1x bekommen habe anstatt 3?