Bekomme ich Unterstüzung vom Staat?

3 Antworten

Bab geht meistens nur, wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast. Du kannst abere andere Leistungen oder z. B. Wohngeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jula97 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 23:17

Hab ich leider schon.

Wohngeld wäre auch eine Alternative stimmt.

Vielen Dank

Krawda  07.08.2024, 23:18
@Jula97

Man darf sogar Bürgergeld beantragen, wenn du alles begründest kann das auch aufstockende Hilfe sein. Ansonsten mal anrufen (:

Jula97 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 23:21
@Krawda

Kenn mich damit echt absolout garnicht aus war noch nie für irgendwas beim Amt.

Wäre natürlich echt hilfreich.. vorallem weil es einen Mehrwert für beide bietet.

Vielen Dank für deine Bemühungen und Hilfe irgendwie beruhigt mich das grade :)

Einjährige Ausbildungen gibt es meines Wissens nach nicht, und ich vermute, daß eine Weiterbildung gemeint ist.

Diese sollte jedoch nicht schlechter bezahlt sein.

Eventuell BAB oder Bafög?

Was für eine "Ausbildung" soll das denn sein, die Du absolvieren sollst?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Jula97 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 17:56

Die Verkäuferausbildung geht 2 Jahre ein weiteres Jahr die zum Einzelhandelskauffmann

DasOrakel  09.08.2024, 06:33
@Jula97

Das ist keine einjährige Ausbildung, sondern eine insgesamt dreijährige.

In Deinem Fall kämen ggf. BAB und aufstockendes Bürgergeld oder Wohngeld in Frage.

Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung steht dir im Regelfall kein BAB - mehr von der Agentur für Arbeit zu, auch dem Grunde nach nicht.

Dann kannst Du versuchen mit entsprechenden zuschussfähigen Mindesteinkommen Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu bekommen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.


Jula97 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 17:57

Vielen Dank schau ich gleich mal nach mir wurd auch schon aufgestocktes Bürgergeld geraten

isomatte  08.08.2024, 18:23
@Jula97

Käme auf deine Nettovergütung an, auch wenn sich ein möglicher Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde aus dem Bruttoeinkommen berechnet.

Wohngeld wäre in dem Fall vorrangig zu prüfen.

Wenn deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 360 Euro liegt, bräuchtest Du um das zuschussfähige Mindesteinkommen für Wohngeld zu erreichen dann noch etwa 450 Euro für den Monat.

Die ergeben sich aus dem derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter, der liegt derzeit bei 563 Euro und davon müsstest Du nach Zahlung der Warmmiete noch um die 80 % übrig haben, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Also insgesamt solltest Du dann im Monat auf min. 810 Euro Netto kommen.

Sonst bliebe nur einen möglichen Anspruch auf Bürgergeld zu prüfen, auch dafür findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Bitteschön