Ausbildung mit 29?
Ich mache mit 29 Jahren nochmal eine Ausbildung. Dies wäre die zweite. Meine Frage wäre, ob ich mit 900€ Brutto meine Wohnung abbezahlen kann? Warmmiete liegt bei 415€. Zuschuss durch BAB würde bei mir demnach wegfallen.
Der Grund für die zweite Ausbildung ist die, dass ich damals den Sozialassistenten abgeschlossen habe, damit aber keinen Job finde. Die Erzieher-Ausbildung habe ich leider nicht geschafft. Jetzt mache ich eine Ausbildung zum Hörakustiker, was mir ziemlich viel Spaß macht. Ich will auch nicht mit 29 Jahren nochmal bei meinen Eltern antanzen müssen.
2 Antworten
Wenn du es machen willst, dann sollst du es machen. Meiner Meinung soll Geld nie ein Hindernis sein, um seine Träume zu hindern.
Ja, aber die Miete sollte nicht höher als 30% sein und das macht mir ein bisschen Sorgen. Wohngeld habe ich gelesen, bekomme ich als Azubi auch nicht.
Meinst Du tatsächlich Brutto oder Netto ?
Denn bei Brutto würdest Du mit Steuerklasse 1 sicher nur um die 700 € Nettovergütung aufs Konto bekommen.
Wenn das deine Zweitausbildung ist, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf Wohngeld, weil Du dann im Regelfall keinen Anspruch mehr auf BAB - hast, auch dem Grunde nach nicht, deshalb bestünde dann unter Umständen Anspruch auf Wohngeld, wenn das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreicht würde.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, aber mit deiner Warmmiete von 415 € und nur um die 700 € Nettovergütung könnte es etwas eng mit dem zuschussfähigen Mindesteinkommen werden.
Für das zuschussfähige Mindesteinkommen sollte man soviel Nettoeinkommen haben, dass man damit die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann min. noch auf 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt kommt, den man bei Bedarf durch Bürgergeld vom Jobcenter erhalten würde.
Bei z.B. einem Single wären das derzeit noch 502 € und ab Januar 2024 dann 563 € und davon dann min. diese 80 %, also derzeit noch min. um die 400 € und ab 2024 min. um die 450 € die man zusätzlich zur Warmmiete noch haben sollte.
Sollte kein oder nur ein sehr geringer Anspruch bestehen, dann suche dir aus dem Internet noch einen kostenlosen Rechner für Bürgergeld vom Jobcenter, dann solltest Du da einen Antrag stellen.