Wohngeld als Azubi (26)?

2 Antworten

Eine Wohnung gefunden zu haben reicht für einen möglichen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde nicht aus.

Dafür muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest, würde im Regelfall kein Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit oder Bafög - vom Bafög-Amt bestehen, auch dem Grunde nach nicht.

Dann könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn Du die oben genannten Voraussetzungen erfüllen würdest.

Hast Du deine Erstausbildung abgebrochen, käme es unter Umständen auf den Grund an, wenn es einen wichtigen Grund dafür gab, den Du der Agentur für Arbeit auch nachweisen bzw.glaubhaft machen kannst, könnte auch Anspruch auf BAB - bestehen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, käme unter Umständen auch Unterhalt von den Eltern in Betracht, aber dafür müssten sie auch entsprechend leistungsfähig sein.

Auch käme es dann auf deine individuellen Umstände an, warum Du die Ausbildung abgebrochen hast und ob das der einzige Abbruch war.

Denn unter Umständen könntest Du einen möglichen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verwirkt haben, dass müsste dann über eine Klage von dir beim Familiengericht geklärt werden.

Aber selbst wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - haben solltest und auch auf Unterhalt nicht, würde deine Azubivergütung von 700 Euro für das Erreichen des zuschussfähigen Mindesteinkommens sicher nicht ausreichen.

Du müsstest von den 700 Euro Nettovergütung deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen können und solltest danach vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll von 563 Euro min.noch 80 % zur Verfügung haben.

Das wären also derzeit um die 450 Euro, die Du nach der Zahlung deiner Warmmiete noch übrig haben solltest.

Es wird wohl eher unwahrscheinlich sein, dass Du für ca. 250 Euro eine Wohnung warm bekommst, wenn Du mit diesem geringen Einkommen überhaupt einen Vermieter findest, der dir etwas vermieten würde.

Bliebe dann nur noch ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter, solltest Du aber vor einer Unterschrift unter einem Mietvertrag klären.

Meiner Kenntnis nach ist auch eine zweite Ausbildung BAB-förderungsfähig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

isomatte  30.05.2024, 11:59

Dafür muss es dann auch einen wichtigen Grund für eine Zweitausbildung geben, den die Agentur für Arbeit dann auch als solchen anerkennen würde.

Außerdem hat Fragestellerin noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, da sie diese abgebrochen hat.

Wenn es für den Abbruch keinen anerkannten wichtigen Grund gab, wird im Regelfall selbst dann kein Anspruch auf BAB - bestehen.