bekifft in die schule gegangen...
letztens haben ich und eine freundin je 1 spliff und dann noch einen den wir uns geteilt haben vor dem unterricht geraucht, da wir eine freistunde hatten.. wir wollten eigentlich nach hause aber da uns der lehrer vor der schule rumlungern gesehen hat mussten wir in die schule.. ich habe ununterbrochen geredet und ständig gelacht natürlich war ich auch ein bisschen neben der spur*.. folge dessen hat mich mein lehrer aus der klasse geschickt bis zum unterrichtsende. dann hat er mit mir geredet und wahrscheinlich bemerkt das ich übelst rote augen hatte.. während wir ein 'ernstes gespräch' über mein verhalten führten, hab ich übelst den lachflash bekommen. er hat mich gefragt ob ich etwas genommen habe.. ich hab nein gesagt und musste wieder lachen...er meinte bla bla bla natürlich hast du etwas genommen... jetzt hat er meine eltern angerufen und mit ihnen über mein verhalten & dem 'drogenkonsum geredet... jetzt hab ich angst das er der polizei bescheid sagt das ich gekifft habe, darf er das überhaupt? und falls er es macht muss ich dann mit einer anzeige rechnen oder was wird passieren?
7 Antworten
ich glaub der konsum auf schulgelände ist schon strafbar, weil das ein besonders geschützter bereich oder sowas ist. erstmal - Du musst keine aussage machen. eine vorladung zur polizei ist FREIWILLIG (sagen sie natürlich nicht). wenn sie Dir nichts beweisen können, kann strafrechtlich nichts passieren. weiss nicht, ob schule ein urintest anordnen oder durchführen darf, würde ich aber wenn einfach erstmal ablehnen. wenn Du Dich doch entscheidest, etwas zuzugeben, sag, Du hast zuhause geraucht und in der Schule einen Flashback bekommen. Ansonsten versuch es mit der erklärung, dass Du an dem Tag heftigen schlafmangel hattest, und zudem unterzuckert warst. les dir bei wiki oder so die symptome durch, dann verstehst Du, wie das zusammenhängen kann. so verballert von schlafmangel und unterzucker (+evtl 3 schwarze kaffee...) kann man auch leicht vergessen, dass überhaupt etwas nicht stimmt. und an den tag kannst Du Dich natürlich auch nur noch ganz undeutlich erinnern
Eigentlich mag ich lügen nicht. aber ob Du kiffst, geht die nix an. besonders, wenn sie bloß nörgeln.
informiere dich über die grenze für eine sog. geringfügige menge in deinem bundesland. ich nehme an, dass du eine solche dabei hattest, und dir keine strafe/ vorbestrafung droht.
Blöd geloffen würde ich sagen^^ Anzeigen wird er dich aber nicht können denn
"Der Konsum illegaler Drogen allein ist nicht strafbar. "
(zum nachlesen: http://www.cafeconnection-donauwoerth.de/51966.html)
Der Konsum ist nicht strafbar und kann daher von deinem Lehrer nicht zur Anzeige gebracht werden. Was er aber als verantwortungsbewußter Pädagoge tun sollte, ist deine Eltern und das Jugendamt über deinen Konsum in Kenntnis zu setzen!
und wenn er es macht ist doch gut,angst ist auch prima,vielleicht denkst über dein verhalten nach
ich weiss, wo dein haus wohnt, dein Kind zur schule geht und dein Hund pipi macht...