Bekannte wurde in Vergangenheit mehrfach vergewaltigt und misshandelt. Ihr Ex verfolgt sie. Polizei nimmt unsere sorgen nicht ernst und lacht uns aus?

Biene192211  03.08.2024, 14:06

Und was ist deine Frage?

Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:27

Was tun?

4 Antworten

Nicht zu ihnen hinfahren. Treffen in der Öffentlichkeit oder per Post. Nie in das Revier des Täters gehen.

Was die rechtliche Seite angeht wäre eine Beratung durch einen Anwalt wohl der sinnvolle Weg. Ich glaube, da sind ein paar Dinge durcheinander gegangen. Aber dazu muss sie auch den Wunsch haben, wirklich gegen ihn vorzugehen.

Damit er eingesperrt wird, muss eine konkrete Gefahr bestehen. Daher, wenn ihr erst Tage später sagt, dass er gegen das Kontaktverbot verstoßen hat, besteht wohl keine akute Gefahr.

Wenn man gegen ein Kontaktverbot verstößt, gibt es Geldstrafen oder auch eine Ordnungshaft, je nach Tat. Ein Anwalt ist hier allerdings hilfreicher als die Polizei, wenn es nicht um akute Straftaten geht.

Das Problem ist, sie muss bereit sein etwas zu tun. Und das ist sie nicht. Wenn sie an dem Kontakt und den Traditionen festhalten möchte und nichts tun will, kann niemand ihr helfen. Falls sie doch Hilfe annehmen möchte, sind der Weiße Ring und der Frauennotruf für sie da. Die hören ihr zu, beraten sie, stellen Kontakt zu Anwältinnen her usw.


Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:40
Das Problem ist, sie muss bereit sein etwas zu tun. Und das ist sie nicht. Wenn sie an dem Kontakt und den Traditionen festhalten möchte und nichts tun will, kann niemand ihr helfen.

Danke endlich hat es mal jemand gesagt! Ich habe manchmal große Schwierigkeiten sowas ordentlich zu formulieren.

Sie ist eigentlich moderate Alevitin, aber seitdem sie mit dieser Sunnitenfamilie abhängt ist sie strenggläuig geworden. Ihre Mutter hat sogar ihren Gebetsteppich weggeworfen und ihre Kopftücher! Sie nennt ihre Mutter jetzt eine Islamhasserin deswegen und erzählt ihr gar nichts mehr. Damit isoliert sie sich selbst und sie glaubt alles alleine „klären" zu können, sie redet immer von einem angeblichen Anwalt 400 km entfernt den sie aber nie einschaltet.

Wie soll man so jemandem helfen? Das wird ganz böse enden sonst. Ich habe es schon vor Augen, sie bricht den Kontakt zu der Familie nicht ab und die tun sie heimlich wieder mit ihm verkuppeln, weil er ein armes Würstchen ist und sonst keine abkriegt. Sie lässt sich von der arabischen Familie, die IMMER ein doppeltes Spiel spielt manipulieren, geht zu ihm zurück oder sowas und am Ende bringt dieser narzistische Psychopath sie um.

Ich sage ein Glück dass er sie nicht geschwängert hat! Meine Tante hat vollkommen Recht!

Wir haben alle Angst dass sie immernoch emotional von ihm abhängig ist und er ihr was antut!

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Loka95  03.08.2024, 20:40
@Detlef0

Vielleicht könntest auch du dich an den Weißen Ring oder den Frauennotruf wenden und fragen, wie man jemanden dazu bringen könnte einzusehen, dass es ihr nur schadet.

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Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:33
Daher, wenn ihr erst Tage später sagt, dass er gegen das Kontaktverbot verstoßen hat, besteht wohl keine akute Gefahr.

Dann rufe ich das nächste Mal sofort die Polizei. Auch ohne dass er Kontaktverbot hatte, hat die Polizei damals auch schon gesagt, dass wir sie rufen sollen und ihm nicht die Tür offenen sollen oder sowas.

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Ein Kontaktverbot benatragt man bei Gericht, nicht bei der Polizei.


Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:30
Ein Kontaktverbot benatragt man bei Gericht

Ich weiß.

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AngiedieSchlaue  03.08.2024, 14:11

Vielleicht meint er auch die 10-tägige Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt???

Weil er schreibt:

... und heute läuft die 10 Tages Frist leider schon ab.
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AngiedieSchlaue  03.08.2024, 14:21
@superseegers

So isses. Bei der Wohnungsverweisung werden ja Zwangsgelder angedroht, die bei vorzeitiger Rückkehr ja auch festgesetzt werden.

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superseegers  03.08.2024, 14:28
@AngiedieSchlaue

Einschließlich der wunderbaren Maßnahme der Ingewahrsamnahme. Da kühlt der ein oder andere meist ein wenig ab.

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Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 14:30
@AngiedieSchlaue

Nein. Du hast 10 Tage Zeit um gerichtliches Kontaktverbot zu beantragen.

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Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 19:01
@Detlef0

In der Zeit muss es genehmigt und dem anderen Mitgeteilt werden.

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Polizei nimmt unsere sorgen nicht ernst und lacht uns aus?

Es gibt bereits ein Kontaktverbot aber die Polizei ignoriert das ? Was den nun ?

Ein sarkastisches „Joa genau!" kam aber wie aus der Pistole geschossen, das habe ich definitiv gehört.

Dann solltest du vielleicht mal ein gerichtliches Kontaktverbot anstreben.

Das Problem ist, die geben ihren Senf dazu, ohne überhaupt den Kontext zu kennen:

Aber die kennen den Kontext nämlich den das du vor Gericht musst.


Detlef0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 19:02

Warum muss ich vor Gericht??? Was laberst du ?

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