Bei gelb geblitzt?

6 Antworten

Bei Gelb dürftest Du eigentlich nicht geblitzt werden, wenn Du nicht gleichzeitig zu schnell unterwegs warst. Solche Kombiblitzer sind mir auch noch nicht begegnet. Doppelblitz bei rot, das wird gemacht um den Rotlichtverstoß in 2 Stufen aufzuteilen. Es kann ja sein dass trotz Notbremsung Du nicht mehr vor der Anhaltelinie zum stehen kommst. Das wäre innerhalb der ersten Sekunde bei rot der Fall. Gerätst Du aber bis auf die Fußgängerquerung oder weiter darüber hinaus, ist es ein "qualifizierter Rotlichtverstoß". Inder Probezeit ist das dann bitter, weil das volle Paket an Konsequenzen auf Dich zukommt. Viele Ampelkreuzngen haben zusätzlich eine "unsichtbare" Kontrollleuchte, die mit dem jeweiligen Rotlicht gemeinsam geschltet ist. Die senedet Infrarotlicht aus, dass nur auf dem Blitzerfoto sichtbar wird, und das nur, wenn Du tatsächlich bei rot durchgefahren bist. Damit wäre z.B. auch der Unterschied zwischen Rotlichtverstoß und Tempoverstoß eindeutig erkennbar. In der jeweiligen Situation nun genau zu wissen, war es gelb oder schon rot oder vielleicht ein Sonnenreflex eines anderen Fahrzeugs oder Fensterscheibe, denke ich ist eher subjektiv. Warte ab, ob etwas kommt und bewerte dann das Foto, eventuell mit Anwalt und Sachverständigem. Liegen mehr als 12 Wochen zwischen Vorfall und Anhörungsbescheid, kannst Du die Angelegenheit als Verjährt betrachten. Übrigens, im Europäischen Ausland sind die Strafen wesentlich empfindlicher als in "D". Am Besten ist es also, sich anzugewöhnen, die Regeln einzuhalten. Erleichtern kann das eventuell ein sog. Telematik-Versicherungsvertrag, den einige KFZ-Versicherer anbieten. Besonders umsichtige Fahrweise wird da mit ermäßigten Versicherungsprämien belohnt. Außerdem kann ich Dir empfehlen, ein Fahrsicherheitstraining mitzumachen. Man erlebt dort Fahrsituationen, die keine Fahrschule im öffentlichen Verkehrsraum vermitteln kann und wie man dann richtig reagieren kann. Die Automobilclubs bieten solche Trainings an, nicht nur für Mitglieder. Ein solches FST macht richtig Spaß.

[...]Ich stand c.a 10 meter weg als die gelb wurde. Hatte aber 50 drauf [...]
  [...]ich war mir nicht sicher ob ich bremsen solöte oder fahren.[...]

Wenn du 10 Meter vor der Haltelinie bist und 50km/h schnell fährst, dann war es auf jeden Fall die richtige Entscheidung nicht zu bremsen. Du erinnerst dich sicherlich noch an den Theorieunterricht und an die Formel für den Anhalteweg, darin inbegriffen ist ja auch der Reaktionsweg sowie der Bremsweg.

Ausgehend von einer normalen Bremsung hätte alleine der Bremsweg 25m betragen, dazu noch der Reaktionsweg von 15m was einen Anhalteweg (lt. Formel) von 40m betragen würde.

Selbst bei einer Vollbremsung wärst du sauber über die Haltelinie drüber und wärst erst innerhalb der Kreuzung zum stehen gekommen, da wäre dir dann aber sicherlich auch der nachfolgende Verkehr, der ja lt. deiner Aussage recht nah aufgefahren ist, hinten rein geknallt.

Meine frage ist jetzt würde ich es auch am tag merken wenn mich da wer blitzt?
Bzw hab ich mich korrekt verhalten?

Auf die Frage, ob du dich korrekt verhalten hast kann man klar sagen: Ja!

Und auf die Frage ob du geblitzt wurdest kann man wohl mit einem klaren Nein antworten. Ebenfalls ein Ja dafür, dass man den Blitz auch bei Tageslicht erkennt.

Wann blitzt denn ein ampelblitzer schon bei sowas? Oder nur wenn man wirklich über die haltelinie fährt wenn es rot ist ?

Ein Rotblitzer blitzt, sobald die Ampelschaltung auf Rot geschalten hat. Ab dann gelten "zwei" Rotphasen, nämlich unter 1 Sekunde Rot (einfacher Rotlichtverstoß) und über 1 Sekunde Rot (qualifizierter Rotlichtverstoß). Unter 1 Sekunde fällt die Strafe niedriger aus, ohne Gefährdung 90€ + 1 Punkt. Bei über 1 Sekunde sind es ohne Gefährdung 200€ + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot.

Davon mal abgesehen wirst du nicht für Rot geblitzt, wenn du bei Gelb noch drüber fährst. Die Gelb-Phase dient ebenfalls zur Räumen der Kreuzung, es lässt sich aber nunmal nicht immer verhindern das man bei Gelb anhalten kann. Wie in einem Fall kann es passieren, dass man bereits zu nah an der Kreuzung ist um noch vor der Haltlinie zum Stehen zu kommen, also muss man drüber fahren. In einem solchen Fall zu blitzen wäre rechtlich nicht haltbar.

Wenn du einen Blitz gesehen haben solltest, dann höchstens wegen zu hoher Geschwindigkeit. Das ist letztlich das das "fiese" an diesen Säulenblitzern, die Blitzen ja nicht nur bei Rot, sondern eben auch die Geschwindigkeit. Das hat aber natürlich auch den Hintergedanken das man bei Gelb nicht noch Gas gibt um drüber zu kommen. Gibt man Gas und schafft es noch über Gelb, dann erhält man zwar keinen Rotlichtverstoß, dafür aber eine Buße für überhöhte Geschwindigkeit. So oder so erhält man also einen Denkzettel.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Wenn es so war wie du es hier geschildert hast, dann hast du nichts falsch gemacht und wurdest auch nicht geblitzt.


Jula97 
Beitragsersteller
 27.05.2023, 19:49

Erstmal vielen Dank für die ausgewogene und sachliche Erklärung mega nett von dir ...

Ich fahr sonst immer vorsichtig und würde halt eher bremsen als fahren aber anscheinend hatte der typ es hinter mir eilig und wollte ebenso noch über die ampel und hing mir wirklich am heck.

Das mit dem Brems und anhalteweg erklärte man mir sehr gut in der Fahrschule aber wann wo und wie was blitzt erklärt man dort natürlich nicht.

Du hast mir echt geholfen und alles geklärt hab allerdongs noch eine letzte frage.

Was wäre denn wenn man über gelb fährt und halb auf der Kreuzung steht mit der Schnautze die ampel dann auf rot schaltet aber das hinterteil noch nachzieht.

Das wird dann denk ich mal nicht geblitzt oder?

Es würde 2 x frontal blitzen im Abstand von 1-2 Sekunden.

Ja, das würde man auch am Tag merken.


Jula97 
Beitragsersteller
 27.05.2023, 18:50

Vielen Dank ich bin mir eigentlich zu 90 % sicher das ich nicht geblitzt worden bin aber die 10% macheb mich grad bekloppt. Brauch den schein für doe arbeit.

Nächste mal brems ich einfach mir egal.

"Ich stand c.a 10 meter weg als die gelb wurde. Hatte aber 50 drauf"

Wie geht das denn?


Jula97 
Beitragsersteller
 27.05.2023, 18:56

Na das ich 50 gefahren bin und 10 meter vor der ampel wurd die gelb

Warte einfach ab. Wenn nix kommt, hat's auch nicht geblitzt


Carsten1  09.08.2023, 08:58

Dazu muss man wissen, kommt ein Schreiben der zuständigen Bußgeldstelle erst, nach dem 12 Wochen (Poststempel gilt) bei Dir an, kannst Du den gegen den Vorfall wegen der dann greifenden Verjährungsfrist Widerspruch einlegen. Dazu reicht eine Kurze Stellungnahme mit dem Hinweis auf die überschrittene Verjährungsfrist aus. Am besten per Einschreiben mit Rückantwort versenden, damit Du nachweisen kannst, dass Du auf den Vorwurf reagiert hast.