bei 100+kmh gefilmt worden und polizei gerufen?

3 Antworten

Hier weiß natürlich keiner, was auf dem Video zu sehen bzw. erkennbar ist.

Es gibt ja aber auch noch die Zeugen, die sich das Kennzeichen möglicherweise gemerkt haben und eine Beschreibung des Fahrers abgeben können.

Über das Kennzeichen kann natürlich der Mieter des Fahrzeugs schnell ausfindig gemacht werden.

Natürlich liegt hier keine Standard-Geschwindigkeitsmessung vor. Aber bei einer solchen Übertreteung kann ich mir vorstellen, dass z.B. ein Gutachter eingeschaltet wird, der anhand des Videos die Geschwindigkeit berechnet (z.B. Abstand zwischen zwei Laternen und die Zeit, die du für diese Strecke brauchst). Auch mit einem großzügigen Toleranzabzug wird da noch genug übrig bleiben.

Abgesehen davon braucht man für den Nachweis der Straftat des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens auch keine konkrete Geschwindigkeit. Das Fahrverhalten auf dem Video könnte dafür ausreichend sein.

Fazit: Nichts genaues weiß man nicht. Aber ich würde nicht ausschließen, dass da noch was kommt.

Auch wenn einen Straße leer erscheint, es muss nicht so bleiben. Als Anfänger wirst du normalerweise nicht gut reagieren können, da fehlt dir einfach die Erfahrung, die man nur nach einigen Jahren bekommen kann. Das ist weder ein Vorwurf noch eine Abwertung, du hast einfach noch nicht viele kritische Situationen erlebt.

Wie weit das Video einen Rückschluss auf deine Geschwindigkeit zulässig, kann dir niemand sagen.


ZuumZuum  29.10.2022, 20:23

Wie weit das Video einen Rückschluss auf deine Geschwindigkeit zulässig, kann dir niemand sagen.

Das kann ein Sachverständiger anhand der genormten Fahrbahnmarkierungen sehr gut bestimmen, das ist nicht sonderlich schwer.

Da es sich hier schon um den Verdacht einer Straftat handelt (§ 315d StGB) kann ein Richter das Video sehr wohl als Beweis zulassen.

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SirKermit  29.10.2022, 20:34
@ZuumZuum

Danke ja, da ist was dran. Da wir jedoch die Straße und den konkreten Zustand nicht kennen, ist das Lesen im Kaffeesatz. Hier in der Pampa ist nicht alles so normgerecht wie auf dem Papier. ;-)

Aber vor Ort werden sich sicherlich nachmessbare Objekte finden, die man dann auswerten könnte.

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Viel Spaß, klingt nach einem Straftabestand, § 315d StGB. Da kann ein Richter das Video sehr wohl als Beweis zulassen, und ein Sachverständiger sehr leicht anhand von Fahrbahnmarkierungen die gefahrene Geschwindigkeit berechenen, das ist keine Hexerei.