Baggerarbeiten - Wer ist für den Aushub verantwortlich?

4 Antworten

Soweit ich mich erinnere zählt der Aushub noch recht lange als “zum Grundstück dazugehörig”, eben damit genau solche Probleme vermieden werden.

In dem Fall haftest du als Eigentümer des Grundstücks - egal wer konkret den Aushub dahin verschafft hat. Sprich der Eigentümer der Wiese könnte dich als Eigentümer des Grundstücks in Anspruch nehmen (Schadensersatz zivilrechtlich).
Du könntest - sollte es zu einer Inanspruchnahme durch den anderen Eigentümer kommen - wiederum Regress bei der Baggerfirma nehmen, die ja offensichtlich gegen deine Anweisungen gehandelt haben. Aber damit deinem Nachbarn nicht das Insolvenzrisiko der Baggerfirma auferlegt wird (mit der er ja nichts zu tun hat!), kann der Nachbar sich an dich wenden und muss sich nicht mit der für ihn fremden Firma rumschlagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Juristin

Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:07

Aber sobald der Aushub in den Besitz der Baggerfirma übergegangen ist, habe ich doch keinen Einfluss mehr darauf, was damit geschieht.

Angenommen, die Firma würde ihn irgendwo mitten auf der Straße abkippen, dann würde doch auch nur sie belangt und nicht ich.

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:16
@Franz577

Besitz & Eigentum sind zwei paar Schuhe ;) Die Baggerfirma hatte Besitz am Aushub (= tatsächliche Sachherrschaft), du hattest Eigentum. Das läuft nebeneinander.

Und wer Eigentümer ist Bzw auf wessen Willen/Verursachung hin etwas passiert, kann sogenannter “Zustandsstörer” sein. Die Baggerfirma war Verhaltensstörer - sie hat die Erde faktisch dort abgeladen. Du hast die Baggerfirma aber mit dem Aushub beauftragt. Dann kannst du Zustandsstörer sein. Die passenden Normen im BGB sind § 1004 BGB (der Beseitigungsanspruch deines Nachbarn) iVm §§ 906 ff BGB (das Nachbarrecht)

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:21
@kleeblatt27003

Da ich natürlich nicht die Situation kenne, kann ich dir nur sagen, welche Normen oder Themen möglicherweise relevant wären.

Mit einer strafrechtlichen “Anzeige” (mit der der Nachbar ja gedroht hat?) würde ich hier weniger rechnen, außer es würde mutwillig ein Zaun (etc) durchbrochen, um auf das Grundstück zu gelangen.

Realistischer ist ein Schadensersatzanspruch (Zivilrechtlich), falls dem Nachbarn ein Schaden entstanden ist. Das wäre dann aber eine Klage und keine Anzeige.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:24
@kleeblatt27003

Ok, aber es kann doch nicht sein, dass ich als Auftraggeber für das Fehlverhalten der ausführenden Firma verantwortlich bin bzw. dafür belangt werden kann.

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:26
@Franz577

Du hast als Auftraggeber gewisse Überwachungspflichten. Und wenn du denen nicht nachgekommen bist, kannst du durchaus für deren Fehlverhalten belangt werden.

Das wäre sowas wie: Wie schnell hast du mitbekommen, dass der Aushub auf dem falschen Grundstück lag? Hast du daraufhin den Eigentümer sofort informiert und sofort für einen Abtransport gesorgt?
Oder hast du gewartet, bis sich das “von selbst” regelt?

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:27
@kleeblatt27003

Nein, also eingezäunt ist die Wiese nicht.

Kann man dann also auch nicht wegen "Hausfriedensbruch" belangt werden, wenn man eine solche Wiese betritt bzw. ist das Betreten eines unbebauten und nicht eingezäunten Grundstücks überhaupt strafbar?

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:29
@kleeblatt27003
Du hast als Auftraggeber gewisse Überwachungspflichten.

Ok, aber mal angenommen, ich wäre gar nicht vor Ort gewesen?

Ich bin ja auch berufstätig und wenn auf meinem Grundstück Baggerarbeiten stattfinden, dann muss ich dafür doch nicht zwingend anwesend sein, oder?

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:31
@Franz577

Der Knackpunkt ist “befriedetes Besitztum” (aus dem Wortlaut des Hausfriedensbruchs hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html).

Das zu betreten ist strafbar.

Befriedetes Besitztum ist zB eine Wiese die einen (mehr oder weniger zusammenhängenden) Zaun drum hat. Oder eine feste Hecke.

Aber einfach nur “eine Wiese” betreten, wo man überhaupt nicht erkennen kann, wo das eine Grundstück endet und das andere beginnt, ist nicht strafbar

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:33
@Franz577

Das mit den Überwachungspflichten ist nicht wörtlich gemeint - du musst nicht jeden Handgriff überwachen, das ist ja unrealistisch. Aber als Auftraggeber muss man sich von Zeit zu Zeit versichern, dass alles in Ordnung ist. Je nach dem wie “gefährlich” die Handlung für andere (externe) Leute ist muss man mehr überwachen als wenn nur ein Nagel in eine Wand gehauen werden soll.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:38
@kleeblatt27003
Aber einfach nur “eine Wiese” betreten, wo man überhaupt nicht erkennen kann, wo das eine Grundstück endet und das andere beginnt, ist nicht strafbar

Ok, dann ist zumindest der zweite Teil seiner Drohung gegenstandslos, da er mir auch mit einer Anzeige gedroht hat, sollte ich nochmals sein "Grundstück widerrechtlich betreten".

Wenn ich also mal nur über diese Wiese laufe, hätte ich nichts zu befürchten.

Man muss ja auch dazu sagen, dass der Eigentümer nicht direkt in unmittelbarer Nähe zu diesem Grundstück wohnt, da er sonst wohl sofort eingeschritten wäre, sobald er diesen Vorgang bemerkt hätte.

Also entweder kam er durch Zufall mal vorbei oder irgendwer hat ihm das gesteckt.

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kleeblatt27003  26.08.2021, 02:52
@Franz577

Genau, solange er keinen Zaun/Flatterband (o.ä.) anbringt, machst du dich beim Betreten der Wiese nicht strafbar.

Es trägt natürlich nicht gerade zur besseren Stimmung bei, wenn du wiederholt über seine Wiese läufst. Aber das ist eine ganz andere Komponente ;)

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 09:44
@kleeblatt27003

Das ist sicher richtig, aber das muss ich im Normalfall auch nicht.

Mir ging es nur um die Feststellung, dass er mir dies nicht verbieten könnte, solange die Wiese komplett unbefriedet ist.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:12

Und selbst wenn ich die Anweisung gegeben hätte, den Aushub auf der Wiese zwischenzulagern, ist immer noch die Firma dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, ob sie das auch darf.

Oder würde sie den Aushub auch in den Garten vom Nachbarn kippen, wenn ich das sage?

Ich bin ja gar nicht befugt, solche Anweisungen zu geben.

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enginmachine  26.08.2021, 20:34

Da irrst du gewaltig. Die Baggerfirma ist einzig und allein in der Verantwortung.

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Ich sehe es wie Du, aber auch ein Problem:

Hast Du einen Zeugen? Hast Du es schriftlich, dass Du abgeraten und die Firma korrekt informiert hast und sie es trotzdem gemacht haben?

Nicht, dass ich da Erfahrung hätte, aber bei meinen Eltern werden gerade nach einem Verkauf 4 von 8 Wohnungen grundsaniert und die verbliebenen Mieter zum Auszug gedrängt. Was da passiert, geht auf keine Kuhhaut und nyx geht ohne schriftliche Fixierung! Mündliches hat später nicht mehr stattgefunden, oder war ganz anders!


Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 01:50

Naja, aber doch nicht ich bräuchte einen Zeugen oder was Schriftliches, sondern die Baggerfirma.

Denn die hat ja letztlich rechtswidrig gehandelt und nicht ich.

Somit wäre auch die Baggerfirma in der Beweispflicht, dass sie rechtmäßig gehandelt hat und diesen Beweis kann sie nicht erbringen.

Ich selbst bin ja gar nicht im Besitz eines Baggers, also könnte auch niemand behaupten, dass ich selbst den Aushub auf die Wiese befördert hätte.

Dass ich der Auftraggeber der Baggerfirma bin ist unstrittig.

Aber ich bin nicht für die Ausführung der Arbeiten verantwortlich bzw. sobald der Aushub mein Grundstück verlassen hat und im Besitz der Baggerfirma ist, geht auch die Verantwortung darüber auf die Baggerfirma über.

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Spikeman197  26.08.2021, 01:55
@Franz577

Und wenn sie da behaupten? Dann stehst Du auf der einen Seite und der Baggerführer, inkl. seiner Kollegen auf der anderen Seite!

Da es erst nur eine 'Drohung' ist, kannst Du es ja aufklären und RUHIG entschuldigen! Gleichzeitig solltest Du die Firma informieren, dass dem Nachbarn das gar nicht gefallen hat und er bei der nächsten Aktion Konsequenzen zieht!

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:04
@Spikeman197

Aber was wollen sie denn behaupten? Dass ich ihnen die Erlaubnis gegeben habe, den Aushub dort zwischenzulagern? Das kann ich doch gar nicht, wenn die Wiese mir gar nicht gehört. Also selbst wenn ich das getan hätte, dann wäre die Erlaubnis gegenstandslos gewesen.

Angenommen, irgendwo steht ein offenes Auto und der Zündschlüssel steckt.

Du willst mit diesem Auto fahren, aber ich sage dir, dass es mir nicht gehört.

Trotzdem tust du es.

Wer handelt dann rechtswidrig? Du oder ich?

Und wenn du mit diesem Auto dann erwischt wirst, kannst du dich auch nicht auf mich und meine angebliche "Erlaubnis" berufen.

Wenn ich dann abstreite, dir diese Erlaubnis erteilt zu haben, dann hast einzig und alleine du ein Problem und nicht ich.

Oder glaubst du, die Polizei verlangt dann von mir, dass ich etwas Schriftliches vorlegen muss?

Und nicht anders ist es in diesem Fall.

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Spikeman197  26.08.2021, 02:06
@Franz577

Das Problem ist mMn, dass die Behauptung schnell gemacht und realistisch ist und es gleichzeitig schwierig ist, sie aus dem Weg zu schaffen!

Wo sollen wir den Aushub hintun? - Da auf die Wiese!

Hat er das wirklich gesagt? - Glaub schon!

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:08
@Spikeman197

Na und? Selbst wenn, dann könnte ich das immer noch abstreiten. Die Beweislast liegt hier nicht bei mir.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 02:20
@Spikeman197

Ärger hat man immer, wenn es zu einer Anzeige kommt. Aber in diesem Fall würde wohl eher ich am längeren Hebel sitzen.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 01:54

Oder noch anders gesagt:

Nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern man muss mir eine Schuld nachweisen.

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Der Eigentümer, denn wenn da z.B. Schadstoffe drin sind, ist der LKW-Fahrer ja auch nicht fällig.

Und fremde Grundstücke betreten ist sonne Sache, kenne ich auch von Feldern, Wäldern, Seen.

Wenn bei mir einer ungefragt auf den Hof will, bekommen ich auch Gedankengänge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 15:00

Naja, es ist wie gesagt eine nicht eingezäunte, frei zugängliche Wiese.

Im Winter sind da Eltern mit ihren Kindern beim Schlittenfahren.

Da hätte er viel zu tun, wenn er die alle anzeigen wollte.

Jede Wiese, jeder Wald gehört ja irgendwem und darf trotzdem von jedermann betreten werden.

Und so verhält es sich hier auch.

Dein Hof ist ja bestimmt bebaut und eingezäunt bzw. es ist klar erkennbar, dass man hier Privatgrund betreten würde.

Das ist bei einer offenen Wiese nicht der Fall.

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holgerholger  30.11.2021, 09:38
@Franz577

Es geht ja nicht um das Betreten, sondern um das Befahren mit schweren Fahrzeugen. Beim Abkippen von Aushub und dem anschliessenden Wiederaufladen wird zudem die Grasnarbe geschädigt und der Boden verdichtet.

Aber du hast schon recht, der zusträndige Ansprechpartner für diesen Anschiss ist die Baggerfirma. Da du ja vom Nachbarn kontaktiert wurdest, kannst du ihm die Daten der Firma zur Verfügung stellen - im Sinne eines gutnachbarlichen verhältnisses.

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Franz577 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 15:05

Und was Schadstoffe im Aushub betrifft, so ist auch die Baggerfirma oder der Entsorger in der Pflicht, dies zu überprüfen und nicht der Auftraggeber.

Kann er doch gar nicht wissen, ob da Schadstoffe drin sind.

Sollten welche drin sein, wird die Entsorgung für den Auftraggeber halt teurer, aber man kann nicht von ihm verlangen, vorab darüber Bescheid zu wissen, ob welche drin sind.

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schleudermaxe  26.08.2021, 15:36
@Franz577

Hast Du das gut, so was müssen bei uns die Bauherren ordnen, nicht die Kraftfahrer.

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Franz577 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 21:12
@schleudermaxe

Ich meine ja auch nicht explizit die Fahrer, aber doch den Entsorgungsbetrieb als solchen. Diesen bezahle ich für die Baggerarbeiten und für den Abtransport des Aushubs sowie dessen sachgemäße Entsorgung oder Verbringung.

Woher soll ich als privater Auftraggeber und Laie denn wissen können, ob sich einen halben Meter unter der Erde irgendwelche Schadstoffe befinden bzw. wie soll ich das überprüfen können?

Der normale Ablauf ist doch, dass der Entsorger den Aushub stichprobenartig auf eben solche Dinge überprüft und dann entsprechend handelt.

Wie sonst?

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Trotzdem hat mir nun der Eigentümer der Wiese mit Anzeige gedroht, sollte sowas nochmal vorkommen.

Vergessen Sie das ganze als einmalig erledigt.

Verantwortlich ist ohnehin lediglich das Baggerunternehmen zu machen.