Braucht man zur Lagerung für Erdaushub auch auf Privatgrund einen Herkunftsnachweis?

3 Antworten

Wenn es eure Ämter vor Ort genau nehmen, darf man privat nur Zwischenlagern und selbst diese soll man dem Kreis anzeigen.

So kann er ggf. Auflagen zur Zwischenlagerung erlassen. Folie einbringen abdecken der Halde, Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Bodens. ebenso können die Nachbarn gegen die Annahme vorgehen, diese müssen die Staub und Lärmbelästigung nicht hinnehmen.

Erdaushub unterliegt dem  KrWG, so muss der Bauherr einen Nachweis der Fachgerechten Entsorgung des Bodens erbringen. So ist die Verbringung gegen Entgelt eine illegale Entsorgung. Kann also dem Bauherrn recht teuer kommen, wenn die Ämter die Bücher prüfen und er nicht nachhalten kann wo der Boden ist.

Keine Haftpflicht übernimmt etwas, wenn im Boden doch warum immer etwas gefunden wird. Die Nachbarn haben schnell mal Schadensansprüche im sechsstelligen Bereich.


Franz577 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 08:00
Wenn es eure Ämter vor Ort genau nehmen

Was soll das heißen? Entweder gibt es eine gesetzliche Regelung oder es gibt sie nicht.

darf man privat nur Zwischenlagern und selbst diese soll man dem Kreis anzeigen.

Warum nur zwischenlagern? Wenn die Person, der das Grundstück gehört, diesen Aushub entweder brauchen kann oder er dort schlichtweg irgendwo auf einem Haufen liegen bleibt, weil er nicht weiter stört, auf welcher Rechtsgrundlage sollte dann verfügt werden können, dass er wieder von dort weg muss?

Auf Privatgrund darf man letztlich alles lagern, wenn davon keine unmittelbare Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht und das ist bei Aushub, der von einem Privatgrundstück stammt, nicht anzunehmen (wir reden hier ja nicht von verseuchtem Erdreich, z.B. von einem Firmengelände).

Das Erdreich, welches aus meinem Grundstück stammt, stellt mein Eigentum dar und dieses darf ich z.B. jemandem schenken, der es brauchen kann.

Ich sehe nicht, inwiefern sich da Dritte einmischen können.

ebenso können die Nachbarn gegen die Annahme vorgehen, diese müssen die Staub und Lärmbelästigung nicht hinnehmen.

So ein paar Kubikmeter Aushub sind schnell irgendwo abgeladen und das staubt auch nicht übermäßig, weshalb ich nicht wüßte, inwiefern das Nachbarn etwas angehen würde. Eine Baustelle in der Nachbarschaft oder laute Gartenarbeiten müssen sie innerhalb bestimmter Uhrzeiten ja auch hinnehmen, also warum das nicht?

Erdaushub unterliegt dem KrWG, so muss der Bauherr einen Nachweis der Fachgerechten Entsorgung des Bodens erbringen.

Wenn nicht einmal bekannt ist, dass überhaupt Erdaushub entsteht, wem sollte man dann einen Nachweis über dessen Verbleib erbringen müssen?

Denn Erdarbeiten auf einem Privatgrundstück sind ja nicht grundsätzlich meldepflichtig, weshalb eine Behörde auch nicht zwingend was davon wüßte.

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Ich denke dies ist eine Angelegenheit zwischen den beiden.

Der Eigentümer, der seine Fläche als Lagerfläche anbietet, bleibt auf den Kosten sitzen, sofern das Lagergut doch kontaminiert war.

Er trägt das Risiko, wenn er sprichwörtlich „auf seinem Haufen sitzen“ bleibt.

Hat er selbst Verwendung für die Masse....

Die einzige, die sich hier evtl auch auf Privatgrund einmischen könnte, wäre die Naturschutzbehörde, sofern die Lagerfläche mit natur- oder wasserschutzrechtlichen Einschränkungen behaftet ist.


Franz577 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 15:49
Er trägt das Risiko, wenn er sprichwörtlich „auf seinem Haufen sitzen“ bleibt.

Ja, wenn er seine Fläche nur als Zwischenlager anbieten und dann selbst die weitere Entsorgung übernehmen würde.

Wenn der Haufen aber dort endgültig verbleibt, dann wäre es doch egal, oder?

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kabbes69  20.04.2020, 16:00
@Franz577

Hatte es als Zwischenlager angenommen.

bei eigener Verwendung ist es egal. Nur den Aushub von einem ehemaligen Tankstellengelände würde ich zB trotzdem nicht annehmen.

Mein Garten besteht auch aus Aushub von anderen privaten Baustellen.

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Was soll das heißen? Entweder gibt es eine gesetzliche Regelung oder es gibt sie nicht.

Es ist nicht genehmigungspflichtig, soll aber angezeigt werden. Das Amt kann auch einfach Fragen wo der Boden herkommt und wann er wieder weg kommt. Da Boden immer aus einem Loch kommt wird das Amt einfach fragen wo die Herkunft des Bodens ist.

Da die Ämter immer wieder mit illegalen Erddeponien Probleme haben ist das Amt im allgemeinen hier sorgfältiger.

Nur weil man die Herkunft des Bodens absichtlich verschleiern will, ist es nicht legal. Bei einer Schubkarre Erde wird keiner was sagen, bei einer LKW Ladung brauch es nur der falsche sehen. Es war schon immer so wo kein Kläger das kein Richter.

Interessant wird es wenn jemand Fragen stellt und dann das Amt die fachgerechter Entsorgung anordnen sollte. Hier bei mir hat ein Bauer vor Jahren Boden angenommen, nun wurde aus der Ecke Bauland und bei einer Schadstoffprobe stellte man fest der Boden ist Sondermüll, das freut den Junior sehr, er muss nun einige 100 000 Euro aufnehmen für den Boden austausch. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden nicht. er weil der Betrieb nie eine Erlaubnis für die Annahme von Erdaushub hatte.

Du hast gefragt brauch ich die Erlaubnis bzw. Herkunftsnachweis rein rechtlich ja wenn der Boden dort auf dauer verbleiben soll. Um halt keine unangenehme Überraschung zu erhalten, ist das Amt zu informieren damit die dir im Vorfeld Auflagen erteilen oder gar die Einlagerung untersagen können, ggf hat man ja auch Glück und das Amt winkt es einfach durch.