Plötzlich Leinenzwang auf Wohngrundstück?

5 Antworten

Ich habe heute mal sämtliche Straßenzugänge angeschaut. Nirgendwo sonst gibt es so ein Schild. Nicht einmal am Hauptzugang, der auch zu den Parkplätzen führt (und von den meisten genutzt wird.)

In Wohngebieten herrscht immer Leinenzwang


EvaRelativ  24.03.2018, 15:16

Leider ist dem nicht so. Ich wäre hier ja schon froh, wenn es eine für an der Straße gäbe. Dann hätte ich hier ein Herzinfarktrisiko weniger. Mir ist auch schon 3x ein Hund vor's Auto gerannt - da war es echt Glück, dass ich den gesehen und damit gerechnet habe.

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Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 14:58

Stimmt nicht, in unserer Stadt ist in bestimmten Gebieten Leinenpflicht sowie auf Spielplätzen, aber nicht direkt in Wohngebieten.

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MaschaTheDog  24.03.2018, 14:56

Nicht immer. Bei uns dürfen Hunde überall ohne Leine laufen, außer im Stadtpark.

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Der Vermieter will, dass die Hunde angeleint sind- damit hast Du Dich auf seimem Grundstück daran zu halten.

Wenn er ein Schild aufgestellt hätte: "Bitte stellen Sie Ihre Räder nicht im Hausflur ab", dann erwartest Du ja auch keinen Extra-Brief.

Solange es keinen Nachbarn stört, konntest Du den Hund noch laufen lassen. Jetzt hat sich jemand daran gestört und wird das im Wiederholungsfall wahrscheinlich auch an den Vermieter weitergeben.

Diese Blockwarte sind ein Ärgernis aber selbst die darf man nicht einfach um die Ecke bringen;-)

Lein Deinen Hund an, das wäre mir sowieso sicherer, wenn da viele Hunde rumlaufen.

Ein überforderter oder einfach dummer Halter reicht und Du hast eine schöne Beißerei.


serologie  27.03.2018, 21:24

Gerade wenn viele Hunde nicht angeleint sind, wäre es unnatürlich den eigenen anzuleinen

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Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 15:33

Hier gibt es eine Eigentümergemeinschaft. Ob das Schild nun von allen Eigentümern gewünscht wurde oder einfach vom Hausmeister auf gut denken angebracht wurde, weiß ja auch keiner.

In Gegenwart von anderen Hunden leine ich meinen Hund immer an, allein weil ich einfach keine Lust auf diese Kontakte habe. Aber hier war ich allein auf der Wiese, also wurde an sich keiner belästigt oder in Gefahr gebracht. Die Personen mussten auch nicht an meinem Hund vorbei (dann hätte ich sie ja ohnehin ran gerufen).

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Norman2016  24.03.2018, 15:37
@Xxxxfaith

Eine Eigentümergemeinschaft fasst Beschlüsse normalerweise in Versammlungen, die auch in Protokollen festgehalten werden.

Frag Deinen Vermieter, ob es einen solchen Beschluss gegeben hat.

Falls nein, musst Du Dich nicht daran halten.

Spannend wäre noch, warum das Schild aufgestellt wurde. Evtl. habt ihr da einen Hundehalter, der den Kot seines Lieblings an allen möglichen Plätzen liegen lässt oder es gab einen haarigen Zwischenfall.

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Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 25.03.2018, 21:18
@Norman2016

Ich bin heute mal durch die gesamte Siedlung gelaufen. Dieses Schild steht tatsächlich nur an den einem Straßenzugang, sonst Nirgendwo. Nicht mal am Hauptzugang an den Parkplätzen steht eines.Wir vermuten jetzt, dass es von einem Anwohner selbst aufgehangen wurde. Wir werden jetzt bei der Hausverwaltung nachfragen, wer das Schild aufgehangen hat.

Das mit den Haufen kann sein, besagter Mann ist mir sogar bekannt. Wir räumen aber immer fleißig weg. Und eine Leine ändert auch an den liegen gelassenen Häufchen nichts.

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Norman2016  26.03.2018, 10:00
@Xxxxfaith

Na, dann viel Glück.

Wenn die Hunde an der Leine sind, liegen die Haufen nicht mehr überall, sondern nur noch dicht am Weg.

Mein Gassihund macht immer abseits vom Weg, wenn er die Wahl hat.

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Gehe zunächst auf die Homepage eurer Kommune und lies dir dort die entsprechende Polizeiverordnung (hat Satzungscharakter) durch. Nur die zählt zunächst.

Schilder aufstellen kann jeder, durchsetzen ist schon schwieriger.


serologie  27.03.2018, 21:27

Eine Gemeindeverordnung gilt ja nicht auf Privatgrund.

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furbo  28.03.2018, 05:44
@serologie

Woher weisst du das? Hast du sie gelesen? Eine Kommune kann im Rahmen der Selbstverwaltung durchaus auch Satzungen erlassen, die bis in das eigene Grundstück gelten.

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Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 15:24

Die Satzung habe ich mir direkt raus gesucht. Dazu gibt es eine Karte für die Leinenpflicht. Unser Stadtteil ist nicht betroffen.

Aber so ein Schild ist doch eine Veränderung der Hausordnung - und die darf nur schriftlich geändert werden. Und ein Schild ist doch keine schriftliche Änderung, oder?

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furbo  24.03.2018, 15:45
@Xxxxfaith

Wer ist denn der Aufsteller des Schildes? Wenn das nicht aus dem Schild hervorgeht, würde ich es nicht beachten. Wer ist denn der Eigentümer der Wiese?

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Du bist doch jetzt informiert. Man hat dich auf das Schild hingewiesen und du hast es gelesen. Von nun an gilt es wohl.


Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 14:57

Darum geht es mir aber gerade nicht. Wenn ich theoretisch meinem Freund von dem Schild nichts sage, weiß er auch nichts.

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Schuhu  24.03.2018, 14:59
@Xxxxfaith

Dann kann er sich erstmal rausreden. Aber, dass jemand so blind durch die Gegend läuft, dass er wochenlang kein Schild sieht, ist unwahrscheinlich. Wenn ihn dann jemand anschwärzt, schreibt der Vermieter eine Abmahnung und spätestens dann hat es auch der leseunkundige Freund begriffen.

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Xxxxfaith 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 15:07
@Schuhu

Darum geht es mir. Das Schild befindet sich am Eingang einer Seitenstraße, die man nicht passieren muss, um in seine Wohnung zu kommen. Ich kann also auf der Hauptstraße parken und von da in meine Wohnung gehen. Und von meiner Wohnung durch den Keller kann ich dann auf den Innenhof und durch den Keller wieder zurück. Große Gassirunden machen wir außerhalb des Wohngebietes, da fahren wir mit dem Auto hin. Also wieder durch die Haustür zur Hauptstraße ans Auto. Also nein, es besteht kein Grund, diese Nebenstraße, an der das Schild steht, zu benutzen.

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Schuhu  24.03.2018, 15:10
@Xxxxfaith

Ja, aber nach der Abmahnung weiß er Bescheid, weil darin ja steht, dass er das Schild, das an der Nebenstraße steht, zu beachten hat.

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