Bafög?

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Nein wird nicht angerechnet, dem Bafög - Amt kannst Du deinen Auszug schriftlich und formlos mitteilen und einen Nachweis in Kopie einreichen, dass Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt lebst.

Den Auszug müssen deine Eltern bei der Wohngeldbehörde und bei der Agentur für Arbeit beim Kinderzuschlag melden.

Ein möglicher Anspruch auf Wohngeld muss dann nach deinem Auszug neu mit einer Person weniger im Haushalt berechnet werden.

Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt nach deinem Auszug bei den Eltern.


isomatte  20.10.2024, 16:48

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