Wieso weniger Bafög als Wohnpauschale?

3 Antworten

Die Höhe von deinem Bafög-Satz ergibt sich aus deinem Bedarf. Dadurch, dass deine Schwester nun fertig mit ihrem Studium ist, müssen deine Eltern ihr keinen Unterhalt mehr zahlen und können dich mehr unterstützen. Entsprechend wird dein Bafög-Satz gemindert. Man kann also vereinfacht sagen:
Bafög = Bedarf - Unterhalt

Dein Bedarf setzt sich aus Wohnpauschale und Grundbedarf zusammen, also:
Bedarf = Grundbedarf + Wohnpauschale

Die Wohnpauschale ist also eine Berechnungsgrundlage für den Bedarf. Anstelle bei jedem Student den genauen Mehrbedarf wegen Strom, Miete, etc zu prüfen, wird pauschal angenommen, dass ein ausgezogener Student 360 Euro mehr im Monat braucht, als wenn er noch bei seinen Eltern leben würde. Du kriegst sie nicht automatisch vollständig ausgezahlt, nur weil du ausgezogen bist.

In deinem Fall berechnet sich Bafög daher so:
Bedarf = 452 Euro (Grundbedarf) + 360 Euro (Wohnpauschale) = 812 Euro
Bafög = 812 Euro (Bedarf) - 484 Euro (Unterhalt) = 328 Euro


Finni20 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 18:26

Bei mir ist das ja der Fall, dass ich ihn bekomme. Aber wieso wird dann bei einer Pauschale was abgezogen?

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Dakaria21  14.06.2024, 20:03
@Finni20

Von deiner Wohnpauschale wurde nichts abgezogen. Ich habe meine Antwort noch einmal leicht umgeändert. Vielleicht wird dir so klarer, was diese ist.

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Von Experte SlightlyAnnoyed bestätigt

Nur weil die Mietpauschale bei derzeit 360 Euro liegt, bedeutet das nicht automatisch das man diese dann auch in dieser Höhe erhält.

Die Pauschale wird dann nur bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt.

Wenn deine Schwester nun mit ihrer Ausbildung oder Studium fertig ist, sind deine Eltern ihr im Regelfall auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, dementsprechend steht ihnen nun mehr Geld zur Verfügung, dass hat dann natürlich zur Folge, was nicht mehr für den Unterhalt der Schwester eingesetzt werden muss und über der Einkommensgrenze liegt, wird dann entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Aber das sollte im Normalfall aus deinem Bewilligungsbescheid ersichtlich sein, was bei den Eltern an Überschuss vorhanden ist und in welcher Höhe sie dir Unterhalt leisten müssten, den Du dann von deinen Eltern einfordern müsstest.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir derzeit theoretisch ein Unterhalt von 930 Euro zu, wenn die Eltern entsprechend leistungsfähig wären.

Dir stünde dann unter 25 Jahren dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Das würde dann voll auf den Unterhalt angerechnet und wenn Du Bafög - bekommst auch das.

Würdest Du eine Vergütung bekommen, könntest Du pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, der Rest würde wie das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.

Bei mir kam das, weil mein eigentlicher Sachbearbeiter im Krankenstand war und seine Vertretung sich profilieren wollte.

Mein Bafög wurde damals auf 200 DM runtergekürzt, ohne Begründung und ohne irgendeine Veränderung meiner Einkünfte. Nachdem ich vorher den Höchstsatz bekommen hatte, war das echt happig.
Leg Widerspruch ein und lass dich nicht abwimmeln. Eventuell wirst du den AStA zu Hilfe holen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Finni20 
Beitragsersteller
 09.03.2024, 00:12

Die Kürzung liegt daran, dass meine Schwester nun nicht mehr im Studium ist. Das ist auch nicht mein Problem, sondern die Frage zu der Pauschale :)

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Kristall08  09.03.2024, 00:16
@Finni20

Mich wundert nichts mehr.

Auch hier mag ein übereifriger Sachbearbeiter zugeschlagen haben. 🤷‍♀️

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