Auto privat gekauft, bekommt kein TÜV?
Hallo,
Ich habe von meinem Onkel ein Auto abgekauft, die Fahrerseite hat Rost, was er mir sagte. Das aber Rost zu finden ist an den Radlagern etc sobald man das Auto hochhebt sagte er mir nicht. Er meinte es gäbe nur Rost an der Tür aber unter dem Auto sieht alles tiptop aus, nun bekomme ich aber aufgrund vieler Roststellen die schon durchgerostet sind keinen TÜV. Er hat mich also betrogen; kann man da rechtlich irgendwie dagegen vorgehen? Einen Kaufvertrag gibt es nicht. Ich hab ihm vertraut und wurde verarscht/betrogen...
8 Antworten
Ich weiß ja nicht, wie bei Dir die Familienverhältnisse sind... Aber rechtlich gegen den Onkel vorgehen??? hast den schon mal darauf angesprochen?
Vielleicht hat er ja auch wirklich nichts davon gewußt.... Und vielleicht, wenn er schon bissel Ahnung hat, kann er Dir ja helfen, paar Bleche rein zu flicken, damit die Kiste wieder TÜV bekommt.
Es gibt ja sicherlich Verwandtschaft, die quasi skrupellos ist. Aber ich würde erst mal den naheliegendsten, vernünftigen Weg gehen!
Nein. Am besten als Lehrgeld verbuchen und das Ganze vergessen.
Das ist ja mies von dem Onkel! Stell ihm die Rostlaube wieder vor die Tür und verlange Dein Geld zurück. Falls er sich weigert die Eltern zu Hilfe holen, eventuell können sie ihn dazu bringen.
Sehr schlechte Karten. Du musst zweifelsfrei beweisen können, dass dein Onkel von den Schäden wusste. Eine Einschätzung deinerseits, dass er sich so toll mit Fahrzeugen auskennt und selbst daran bastelt und er ist deswegen hätte wissen müssen, reicht vor Gericht nicht aus. Das ist ja letztlich, wenn du das sachlich betrachtest, nichts als eine wenn auch vielleicht sehr naheliegende Vermutung.
Aber mal was anderes – hast du den Onkel denn einfach mal sachlich auf das Problem angesprochen? Aber mach es sachlich, sonst blockt er das ganze sowieso nur ab und schaltet der Verteidigung
da Rost nicht einfach übernacht kommt. kannst du ihm die Kiste auch wieder zurückgeben. auch ohne Vertrag.
Wieso sollte das funktionieren? Der Fragesteller muss dem Onkel schon nachweisen, dass er von den Schäden wusste. Ansonsten muss der Onkel nicht für diese Schäden geradestehen.