Autos fotografieren/filmen?

2 Antworten

So wirklich verständlich ist Deine Frage nicht. Hast Du irgendwo geparkt, wo Du nicht stehen solltest und hast dabei den Motor laufen lassen? Wenn das vor einer Bank passiert ist und die gerade überfallen wird, wäre das eine gute Information für die Polizei. Aber dieses Szenario ist wohl nicht gemeint.

Grundsätzlich kannst Du gefilmt werden. Aber das Filmmaterial darf nicht veröffentlicht werden. Thema: Das Recht am eigenen Bild.

Wenn die Aufnahme allerdings als Beweismittel z.B. wegen einem Verkehrsverstoss bzw. einem Verkehrsunfall bei der Polizei vorgelegt wird, ist das eine andere Situation. Das ist inzwischen auch bei Gericht zulässig.

Also bleibt die Frage, was hast Du gemacht, dass Du Dich so vehement gegen eine Veröffentlichung wehrst.

Wenn Du nichts so wirklich falsch gemacht hast und höchstens ein Bussgeld wegen Falschparken rauskommen könnte, ist die Verhältnismässigkeit normalerweise nicht geben und die Polizei wird die Aufnahme nicht annehmen.

Sie darf dich filmen, nur nicht veröffentlichen.


Lebelqvebw 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 19:25

Und der Polizei als Nachweis zeigen? Oder macht sie sich damit nicht auch strafbar?

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Still  20.06.2024, 07:49
@Lebelqvebw

Natürlich darf sie das Video als Beweismittel vorlegen und wenn du gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch einlegst, wird das sogar öffentlich in einem Gerichtssaal gezeigt.

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