Auto von verstorbenen Vater ummelden - richtige Reihenfolge?
Hallo zusammen,
da mein Vater verstorben ist, möchte ich das Auto auf mich als Zweitwagen ummelden und das Auto meinem Sohn zum fahren zur Verfügung stellen.
Jetzt würde mich interessieren, wie hier der richtige Ablauf ist?
Eigentlich benötige ich für das Auto ja erst eine Versicherung, da ich zur Ummeldung voraussichtlich ja die eVB benötige.
Solange das Auto aber nicht auf mich umgemeldet ist, kann ich aber doch auch keine Versicherung für das Auto abschließen oder?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir hier weiterhelfen.
Dankeschön schon Mal im voraus
3 Antworten
Erst mal solltest du abklären bei deinem Wunschversicherer, ob der SF-Rabatt übertragen werden kann und wieviel schadenfreie Jahre!
Falls ja, dann erhälst du ein Formular zur Rabattübertragung und die nötige eVB-Nr. dazu für die Ummeldung.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Erst mal mein Beileid. Als mein Vater gestorben ist haben wir leider vor lauter vergessen bei der Versicherung nachzufragen ob ich die Schadensfreiheitsklasse "erben" kann. Das ist meist möglich.
Da ich nicht gleich mit 18 den Führerschein gemacht habe und das erste Auto nicht sofort auf mich zugelassen war bin ich nicht so gut von der SF herunter gekommen. Daher wäre es gut gewesen dies zu "erben"
Für die Ummeldung des Fahrzeugs benötigst du die Sterbeurkunde deines Vaters sowie einen Nachweis, dass du das Fahrzeug geerbt hast (z. B. Erbschein oder Testament).
Bis zur Ummeldung bleibt die bisherige Versicherung deines Vaters aktiv. Informiere die Versicherung über den Todesfall, um den Schutz vorübergehend aufrechtzuerhalten.
Du kannst eine neue Versicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) abschließen, auch wenn das Fahrzeug noch auf deinen Vater zugelassen ist. Gib an, dass du es bald auf dich ummelden wirst.
Für die Ummeldung benötigst du:
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)
- Deinen Personalausweis
- Die eVB der neuen Versicherung
- Alte Kennzeichen (bei Beibehaltung)
Du kannst die SF-Klasse deines Vaters auf dich übertragen, wenn:
- Ihr in direktem Verwandtschaftsverhältnis steht.
- Du nachweisen kannst, dass du das Fahrzeug regelmäßig genutzt hast.
- Die SF-Klasse darf maximal so hoch sein, wie es deiner Führerscheinzeit entspricht.
- Kontaktiere dazu die Versicherung deines Vaters und stelle einen Übertragungsantrag.
Die eVB kannst du auch bei einem bestehenden Fahrzeug abschließen - sonst stehst du auf der Zulassungsstelle mit einem noch versicherten Fahrzeug was du nicht ummelden kannst wenn du keine eVB hast.
Sonst müsstest du zuerst das Fahrzeug abmelden damit es keine Verischerung mehr hat, dann eine eVB Nummer beantragen und dann wieder zur Zulassungsstelle mit einen neuen Termin ...
Mit einer "eVB" wird kein Vertrag geschlossen, es sei denn, sie wird bei der Zulassungsbehörde vorgelegt und somit genutzt. Somit ist dein untensetehender Absatz doppelt widersinnig.
Du kannst eine neue Versicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) abschließen, auch wenn das Fahrzeug noch auf deinen Vater zugelassen ist. Gib an, dass du es bald auf dich ummelden wirst.
Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.
Genau das hab ich gemeint nur zu umständlich ausgedrückt.
Danke fürs klar stellen.
Zur Ummeldung wird noch die SEPA-Kontoverbindung benötigt wegen dem Zoll für den Kfz-Steuereinzug sowie ein gültiger TÜV!
Sorry, ja die SEPA brauchst du, also das Formular. Das kannst du dir im Vorfeld online bei deiner Zulassungsstelle/Landkreis herunterladen.
Wenn aus den Papieren ersichtlich ist, dass das Fahrzeug TÜV hat (Fahrzeugschein) brauchst du das in der Regel nicht. Anders ist es mit einem abgemeldeten Fahrzeug, hier ist der Fahrzeugschein entwertet/ungültig - da brauchst du den TÜV Bericht.
einfach bei der Versicherung deiner Wahl anrufen u die evb geben lassen, du machst ein paar Angaben zum Fahrzeug usw ,damit gehst du dann zum Straßenverkehrsamt mit allen Unterlagen die du brauchst u meldest den Wagen auf dich um
Das wäre eine Doppelversicherung. Diese ist unmöglich!