Autotausch (Auto gegen Auto) im Auftrag rechtskräftig?
Servus!
Kurze Erklärung der Situation....:
Ich habe mein Auto auf EBay Kleinanzeigen zum Tausch angeboten und dort auch schon einen geeigneten Tauschpartner gefunden. Dieser wäre mit einem Tausch ohne Zuzahlung einverstanden. Leider hat er mir mitgeteilt, dass er aktuell im Ausland (Österreich) am arbeiten ist und voraussichtlich erst in circa einer Woche wieder kommt. Da mein Auto aktuell noch bis morgen mit einem Kurzzeitkennzeichen angemeldet ist, wäre mir ein schnellstmöglicher Tausch um so lieber, da ich bis dahin Auto auch noch selber zum Tauschpartner fahren kann etc.
Aufgrund der Tatsache, dass der Herr aktuell nicht vor Ort ist (Auto ist aber vor Ort), hat er mir angeboten, dass ein Mitarbeiter/Arbeitskollege/Bruder sich die Zeit nehmen würde und den Tausch mit mir vollziehen würde.
Gibt es hierbei besondere Sachen, auf die achten sollte?
Kann dies hinterher zu Problemen führen, auch wenn ich Fahrzeugbrief und -Schein erhalte?
Kommunikation erfolgte vollständig über EBay Kleinanzeigen.
Überführung des Fahrzeugs erfolgt dann mit den - noch angemeldeten - Kennzeichen des Herrn.
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Also von dem Vorgang wie du ihn schilderst, würde ich dir abraten.
An sich halte ich es ja sowieso schon für sehr gewagt Fahrzeug gegen Fahrzeug zu tauschen, aber das ist Geschmackssache, das musst du oder müsst ihr wissen.
Problematisch finde ich aber in dieser Gesamtkonstellation, dass dein Handelspartner nicht anwesend ist und gar nicht das eingetauschte Auto begutachten kann. Das riecht für mich so danach, dass es hinterher womöglich Uneinigkeit gibt, weil dann vermeintlich Dinge anders sind als ursprungs vereinbart… Klar, theoretisch ist es natürlich dann das Problem deines Handelspartners, da er sich auf diese Konstellation eingelassen hat, aber ärgerlich kann es dann trotzdem werden… Ich würde das nicht so machen.
Ansonsten so oder so alles im Vertrag festhalten welches Fahrzeug mit welchen Schäden, welcher Laufleistung und welchem Zubehör im Tausch gegen ein entsprechendes Fahrzeug auch wieder mit den Details genannt getauscht wird.
Du solltest dabei wie bei einem Autokauf vorgehen, mit dem Unterschied, dass du nicht mit Geld, sondern mit einem Auto bezahlst.
Also Kaufvertrag erstellen, damit Du im Falle eines Falles etwas in der Hand hast.
Zwei Kaufverträge, marktübliche Summe "x" als Kaufpreis einsetzen, fertig.