Autotausch (Auto gegen Auto) im Auftrag rechtskräftig?

3 Antworten

Also von dem Vorgang wie du ihn schilderst, würde ich dir abraten.

An sich halte ich es ja sowieso schon für sehr gewagt Fahrzeug gegen Fahrzeug zu tauschen, aber das ist Geschmackssache, das musst du oder müsst ihr wissen.

Problematisch finde ich aber in dieser Gesamtkonstellation, dass dein Handelspartner nicht anwesend ist und gar nicht das eingetauschte Auto begutachten kann. Das riecht für mich so danach, dass es hinterher womöglich Uneinigkeit gibt, weil dann vermeintlich Dinge anders sind als ursprungs vereinbart… Klar, theoretisch ist es natürlich dann das Problem deines Handelspartners, da er sich auf diese Konstellation eingelassen hat, aber ärgerlich kann es dann trotzdem werden… Ich würde das nicht so machen.

Ansonsten so oder so alles im Vertrag festhalten welches Fahrzeug mit welchen Schäden, welcher Laufleistung und welchem Zubehör im Tausch gegen ein entsprechendes Fahrzeug auch wieder mit den Details genannt getauscht wird.

Du solltest dabei wie bei einem Autokauf vorgehen, mit dem Unterschied, dass du nicht mit Geld, sondern mit einem Auto bezahlst.

Also Kaufvertrag erstellen, damit Du im Falle eines Falles etwas in der Hand hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Zwei Kaufverträge, marktübliche Summe "x" als Kaufpreis einsetzen, fertig.