Auto Kauf beim autohändler?

2 Antworten

Nein du hast kein Widerrufsrecht. Ggf kannst du die Sachmängelhaftung geltend machen, je nach Mangel.

Anwalt hilft dir erstmal nicht weiter, Polizei schon gar nicht

Beim Händler hast du kein Widerrufsrecht.

Bei den Mängeln kommt es drauf an, ob diese offen sichtbar waren.

Eine Delle in der Fahrertür ist zum Beispiel bei einem gebrauchten Fahrzeug kein Sachmangel.

Zum Anwalt kannst du gehen. Kostet aber Geld.

Die Polizei ist dafür nicht zuständig.


Lina2023720 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 15:38

Keine Delle. Sondern die Leuchten gehen langsam alle an! Obwohl ich davor eine Fahrprobe hatte. Nun da waren die Lichter noch nicht an. Du willst mir aber doch nicht erzählen das in der Werkstatt wo ich das Auto abgeholt habe schon die Motorkontrollleuchte einfach angeht, da hab ich ja nichts in den 2 min kaputt gemacht?🐒