Auto mit mängel?
Hallo,
Ich habe vor ca 5 monaten einen auto gekauft.
Vom händler habe extra gebrauchwagen garantie abgeschlossen....jetzt macht das auto problem.
Kein werkstatt findet denn fehler. Jedes mal habe fur untersucheungen selber kosten bezahlt ohne erfolg.
Kann ich jetzt denn händler einschalten.?
Oder wird er es ablehnen.
Fur paar infos wäre ich dankbar.
Lg
2 Antworten
Die Garantie hättest du meiner Meinung nach nicht gebraucht, denn du hast Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, sofern der Mängel noch nicht bei Kauf bestand (wovon ich ausgehe).
Meld dich beim Händler mit dem Hinweis deinerseits auf die gesetzliche Gewährleistung.
Das einzige was doof wäre, wenn du das Auto beispielsweise 500 km entfernt gekauft hast, musst du ihm das Fahrzeug „auf den Hof“ stellen damit er sich drum kümmern kann.
Laut BGB sind 24 Monate Gewährleistung Pflicht; bei Gebrauchtware kann diese vom Verkäufer auf 12 Monate verringert werden. Die Gewährleistung auszuschließen ist für einen gewerblichen Verkäufer nicht möglich. Ein wichtiger Meilenstein ist die 6-Monats-Marke. Mängel, die in dem ersten halben Jahr nach Verkauf gefunden werden, sind als Mängel, die bereits beim Verkauf vorhanden waren, anzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Schaden bereits vor Verkauf entstanden ist. Wichtig ist auch, dass die Garantie nie die Gewährleistung ersetzt, sondern immer nur eine zusätzliche Leistung ist.
Verkaufenden Händler anrufen, Problem schildern und gleichzeitig sagen das du noch Gewährleistung hast.
Und lass dich nicht damit abspeisen das die Garantie anteilig greifen würde, denn Garantie und Gewährleistung sind zwei komplett verschiedene Sachen
Das kann er dir nicht sagen, denn Gewährleistung ist bei einem Kauf zwischen Händler und Privatperson immer verpflichtend.
Anders würde es aussehen, wenn im Kaufvertrag nicht das Autohaus stehen würde, sondern eine Privatperson und der Händler angeblich nur der Vermittler wäre.
Ja ist doch kein Thema, wenn du das Auto im August 23 gekauft hast und sich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ändert, bist du noch voll drin
Hättest am besten erst den Händler eingeschaltet und wärst dann zur Werkstatt gefahren. Aber ja, ich würde zum Händler gehen.
Du hast recht. Ich dachte das liegt an reifen . Die nur gewuchtet werden sollen....
Nein der ist nicht weit weg von mir....mängel besteht seit ca. 1 monat.......auch wenn ich das fzg vor ca.5 monaten gekauft habe.?