Ausziehen ohne Geld, möglich?

4 Antworten

Nach einem Auszug stünde dir bei erfüllen ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres dein Kindergeld von derzeit 255 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Könntest dann auch bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, nach Prüfung und Bewilligung würdest Du dann das Kindergeld direkt von der Familienkasse erhalten.

Ein möglicher Anspruch auf Bafög - könnte auch geprüft werden, wenn der Auszug bei den Eltern nicht durch die Ausbildung oder einen anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig oder von den Eltern gewollt wäre, müssten sie bei Leistungsfähigkeit im Regelfall auch keinen Barunterhalt zahlen.

Bürgergeld vom Jobcenter könnte auch eine Möglichkeit sein, wenn der Auszug unter 25 notwendig wäre, da müsstest Du dann entsprechend einen Nachweis erbringen, dabei könnte unter Umständen das Jugendamt noch bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres hilfreich zur Seite stehen, also z.B.ein entsprechendes Schreiben für das Jobcenter erstellen.

Aber das Jobcenter würde hier auch eine mögliche vorrangige Unterhaltspflicht und Leistungsfähigkeit der Eltern prüfen, auch würde z.B. das Kindergeld das Du dann bekommst entsprechend als dein Einkommen nach den SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Leider kannst du dir finanziell eine Wohnung nicht leisten, auch mit WGs wird es schwierig, weil ein Zimmer 200 - 300€ kostet. Eventuell wenn es geht kannst du Bafög bekommen, aber dies reicht nicht für eine eigene Wohnung.

Das ihr euch mit Mutter streitet, ist nichts Ungewöhnliches und gehört zum Ablösungsprozess. Worüber streitet ihr euch wenn ich fragen darf?

So ähnlich geht es vielen jungen Menschen und ich gehörte dazu. Sobald ich finanziell dazu in der Lage war, bin ich ausgezogen. Bis dahin habe ich die Zähne zusammengebissen und das Beste aus der Situation gemacht. War nicht leicht, aber ich bin stolz, das ohne Fremdhilfe bzw. Sozialleistungen geschafft zu haben.

Meines Wissens nach kannst du zum Jugendamt gehen und deine Missstände offenlegen. Mit Glück zahlt dir dann das jobcenter Miete. Da du schüler/in bist steht dir evtl. Auch eher Bafög zu. Und nicht vergessen Kindergeld abzweigungsantrag zu stellen. Lass dich einfach beraten. Viel Glück