Hallo, das Verkehrszeichen 260 soll die Durchfahrt verbieten aber was, wenn man den Warnblinker und einen privaten Krankenwagen mit Patienten dabei hatte?
Haben 50.00€ Strafe bekommen, obwohl die Patienten unbedingt kurz anhalten wollte, weil es ihr nicht gut ging.
Es gab keine andere Möglichkeit, weil die Straße sonst mit geparkten Autos befühlt.
Mussten am Straßenrand kurz anhalten aber es kam die Strafe.
Sollen wir es bezahlen oder sich lieber äußern? Danke schon mal im Voraus
7 Stimmen
4 Antworten
Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder. Wer eine Straße mit diesem Schild verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld. Gibt es kein Zusatzzeichen, dürfen auch Anlieger hier nicht ohne weiteres durch.


Anlieger sind Anwohner, also Menschen die in der Nähe des Schildes wohnen.
Hatte der Krankenwagen blaues Blinklicht an, während er gehalten hat?
Wenn nein, kann er keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Wenn ja, hättet ihr kein Bußgeld bekommen.
Hallo, das Verkehrszeichen 260 soll die Durchfahrt verbieten aber was, wenn man den Warnblinker und einen privaten Krankenwagen mit Patienten dabei hatte?
Das Zeichen 260 ist eindeutig:
Du darfst in die Straße nicht einfahren, auch nicht um zu halten.
Wenn es dem Patienten schlecht geht, dann hältst du eben in einer Straße, die du überhaupt befahren darfst.
Es gab keine andere Möglichkeit, weil die Straße sonst mit geparkten Autos befühlt.
Dann sind die auch alle unrechtmäßig in die Straße eingefahren. Das legitimiert dich nicht dazu, selbst gegen die Regeln zu verstoßen.

Was wenn man Auto nicht weiterfährt und dafür der Warnblinker leuchtet?
Was wenn man Auto nicht weiterfährt und dafür der Warnblinker leuchtet?
Und das Auto soll plötzlich in die Straße teleportiert worden sein? Wenn du dort stehst, bist du ja trotzdem verbotenerweise reingefahren.
Du darfst da NIE reinfahren. Nicht zum Halten, auch nicht mit Warnblinker.
Was ist mit Krankenwagen 112? Wenn es um Leben und Tod geht?
Dann hat der Blaulicht an und der Fahrer fährt weiter zum Krankenhaus in dem bessere Behandlungsmöglichkeiten sind als im Krankenwagen, während die Ärzte weiter behandeln. Ein Krankenwagen im Dienst ist nie alleine unterwegs, sondern mit einer kompletten Besatzung.
Ein Krankentransport eines Taxiunternehmens ist kein Krankenwagen.
Auch noch ne PANNE vorschieben, die es gar nicht gibt, verteuert das Bußgeld, denn nun wird Vorsatz unterstellt.
Woher willst du es wissen die es nicht gibt? Warst du dabei?
Das Schild allein ohne Zusatzschild, spricht voll gegen die Autos, die diese Straße zugeparkt haben.
Ist da drunter ein Schild "Anieger frei" gewesen?
Denn dann kannst du dich äußern, dass du einen Anlieger (Bewohner heißen beispielsweise so.) abgeliefert hast. Damit hast du dann nämlich die Berechtigung, um in diese Straße zu fahren.
Ich musste eine Patienten dort abholen weil sie in dieser Straße einen Termin bei einem Arzt hatte. Andere Parkmöglichkeiten gab es nicht
Der Regelrettungsdienst hat mit seinen Fahrzeugen Sonderrechte, handelt sich es um eine Liegendtransportwagen, hat man diese nicht.
Es handelt sich um Krankenbeförderung und nicht um Krankentransport.
Wenn das Ordnungsamt seinen Job kennt, wird es euch richtig aufs Dach steigen, wenn ihr angebt der Person ging es nicht gut.
Das wäre ein Fall für den Krankentransport, nicht für dem Liegemietwagen.
Was sind Anlieger und was sind diese Nummer 260 und 250? Habe Führerschein und kenne mich damit nicht mal was, muss es wieder nachholen. Aber was ist mit Krankenwagen? Auch die dürfen nicht anhalten, wenn es um Leben und Tod geht?