Ausbildung und Minijob?

5 Antworten

Die Minijobgrenze liegt seit 2024 bei 538 Euro !

Darauf fallen keine Steuern und auch keine Sozialabgaben an, die bekommt man im Regelfall Brutto gleich Netto aufs Konto ausgezahlt.

Es sei denn der Arbeitgeber zahlt die pauschale Steuer von 2 % nicht, was aber eher selten vorkommen sollte und Du musst dich beim Arbeitgeber vorher schriftlich von der Zuzahlung zur Rentenversicherung befreien lassen, sonst würdest Du um die 20 Euro weniger ausgezahlt bekommen.

Von Experte Mungukun bestätigt

Erstmal wäre zu klären ob dein Lehrbetrieb dies überhaupt erlaubt.

Zur Besteuerung, da kommt ein wenig drauf an.

Ist der Minijob pauschal besteuert werden 2% Steuern fällig, diese werden entweder vom Betrieb oder von dir gezahlt

Wird der Minijob über die sog elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet, so landet dieser in Steuerklasse 6. Da werden denn ca 50-60€ Steuern fällig die du zu zahlen hast. Außerdem musst du dann eine Steuererklärung zwingend machen

Wird der Minijob pauschal besteuert besteht keine Abgabeverpflichtung und er muss auch nicht mit angegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Familiengerd  23.08.2024, 15:48
Erstmal wäre zu klären ob dein Lehrbetrieb dies überhaupt erlaubt.

Das muss der Ausbildungsbetrieb erlauben, wenn es keine tatsächlichen Verbotsgründe gibt.

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anTTraXX  23.08.2024, 16:15
@Familiengerd

Das ist natürlich richtig.

Aber idR sind diese Klauseln in so ziemlich jedem Ausbildungsvertrag enthalten

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Familiengerd  23.08.2024, 17:21
@anTTraXX

Eine allgemeine Verbotsklausel wäre unwirksam.

Selbstverständlich kann ein Genehmigungsvorbehalt formuliert werden, wonach eine Genehmigung zwar eingeholt werden, sie aber erteilt werden muss, wenn es keine Verbotsgründe gibt.

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Bei einem Minijob solange du über den Betrag nicht kommst werden dir nur 2% abgezogen außer du willst etwas in die Rentenkasse einzahlen vom Minijob, dann kannst du mit 30-40% rechnen


okieh56  23.08.2024, 12:46

Die 2% Steuern zahlt der Arbeitgeber. Dies wird allerdings manchmal per Arbeitsvertrag auf den Minijobber abgewälzt.

Wenn man die Rentenversicherungspflicht nicht abwählt, zahlt man 3,6% (weil der Arbeitgeber pauschal 15% zahlen muss).

Wie kommst du auch 30-40%?

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Raphaelx1999  23.08.2024, 12:48
@okieh56

die 30-40% waren eine pauschalisierung. Dennoch sind 2% wenn man es so sieht nichts. Als Beispiel hat man den Betrag für Rentenversicherung abgewählt beim Minijob und 2% abgezogen bekommt, bei 500€ wären dass ja nur 10€

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okieh56  23.08.2024, 12:52
@Raphaelx1999

Wenn der Arbeitgeber die Steuern übernimmt, hat man gar keine Abzüge.

RV-Beiträge zu zahlen ist nicht sinnvoll, weil die Versicherungspflicht aufgrund der Ausbildung bereits besteht und damit Beitragszeiten erworben werden.

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Raphaelx1999  23.08.2024, 13:08
@okieh56

Die 2% können möglich sein,

und habe auch nicht geschrieben dass dies mit den Rentenbeitrag Pflicht ist. Und dies ist mir bewusst, dies musst du mir nicht mitteilen mit den Rentenbeitrag. Teile dem Fragesteller dies mit, falls er dies explizit fragt.

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okieh56  23.08.2024, 13:17
@Raphaelx1999

„...und habe auch nicht geschrieben dass dies mit den Rentenbeitrag Pflicht ist. "

So ist es aber. Auch Minijobs sind RV-pflichtig. Nur kann man in dem Fall die RV-Pflicht abwählen - wie du richtig erwähnt hast.

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Mungukun  23.08.2024, 13:33
@okieh56
Die 2% Steuern zahlt der Arbeitgeber.

Dazu besteht keine gesetzliche Pflicht. Der Arbeitgeber darf diese 2% auch auf den Arbeitnehmer vom Minijob umlegen. Ist zwar unüblich, aber erlaubt.

Die pauschale Aussage, dass das der Arbeitgeber zahlt, ist daher zu allgemein gehalten.

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Familiengerd  23.08.2024, 15:53
@Mungukun
Der Arbeitgeber darf diese 2% auch auf den Arbeitnehmer vom Minijob umlegen.

Das hat okieh56 doch geschrieben:

Die 2% Steuern zahlt der Arbeitgeber. Dies wird allerdings manchmal per Arbeitsvertrag auf den Minijobber abgewälzt.
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Ein Minijob ist auf 538 € monatlich begrenzt. Du musst außerdem jede Nebenbeschäftigung mit deinem Arbeitgeber absprechen.

Der Minijob ist für dich steuerfrei (es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag anders geregelt) und die Beitragspflicht in der RV kannst du abwählen. Das ist auch sinnvoll, denn aufgrund deiner Ausbildung zahlst du ja bereits Beiträge zur Rentenversicherung.

Auch aufgrund deiner Ausbildung bist du mit deinem Arbeitsentgelt von 1.300 € noch steuerfrei, denn nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung) und der Werbekosten kommst du nicht über den Grundfreibetrag von 11.784 €.

Deine Ausbildung ist dein steuerpflichtiges Einkommen, nur dieses wird versteuert und nur hier fallen Sozialabgaben an. Einen Minijob kannst du nach Anmeldung trotzdem machen dieser wird pauschal besteuert, es fallen keine weiteren Kosten an. Es gibt jedoch Betriebe, die hier zum Erreichen des Ausbildungsziels und im Sinne der Fürsorgepflicht Einschränkungen machen.


Familiengerd  23.08.2024, 15:47
dieser wird pauschal besteuert

WENN der Minijob-Arbeitgeber die Pauschalversteuerung denn vornimmt und auch selbst trägt!

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