Gibt es bei der Familienkasse "Überbrückungsgeld" auch zwischen Ausbildungsplatzsuche und offiziellem Beginn der Ausbildung?

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Wenn Du einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, dann besteht auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld, auch wenn diese länger als 4 Monate dauert.

Diese 4 Monate gelten nur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also z.B. nach der Schule bis zum Beginn einer Ausbildung, dann müsste man sich z.B.nicht erst ausbildungssuchend melden und würde trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben, wenn man dann auch innerhalb dieser 4 Monate eine Ausbildung beginnen würde.


isomatte  22.04.2023, 16:13

Danke dir für deinen Stern !

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