Ausbildung kündigen für Studium?
Hallo,
ich bin zurzeit in meiner Ausbildung und ich möchte zum 14. Oktober kündigen, da ich gerne ein Studium beginnen möchte. Ich habe dazu zwei Fragen:
1. Würde ich noch für die ersten beiden Wochen bezahlt werden?
2. Wäre das für das Bafög-Amt ein Problem?
Ich muss Bafög zum Studienbeginn beantragen, und mein Restgehalt wäre nicht über 520 Euro. Leider weiß ich nicht, ob das so in Ordnung ist oder nicht.
Zudem habe ich eine Frage zu meinem Resturlaub. Ich hätte bis dahin noch 10 Urlaubstage, die ich nicht nehmen kann. Kann ich mir die auszahlen lassen, oder ist das in der Ausbildung nicht erlaubt?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hexle2/1444746051_nmmslarge.jpg?v=1444746051000)
Meine Nachfrage hast Du noch nicht beantwortet, ich gebe Dir also zwei Antworten:
Wenn Du am 14. Oktober noch in der Probezeit bist, kannst Du die Ausbildung nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
Wenn der 14 Oktober Dein letzter Tag sein soll, gib Deine Kündigung dort ab, dann ist das Ausbildungsverhältnis beendet und Du kannst sofort gehen.
Bist Du nicht mehr in der Probezeit, kannst Du nach § 22 Abs. 2 BBiG mit der Frist von vier Wochen zum 14. Oktober kündigen, da Du die Ausbildung aufgibst
Je nachdem, wann Du die Ausbildung angefangen hast, gibt es noch mehr oder weniger Resturlaub.
Um Deinen Urlaubsanspruch zu berechnen, muss man diesen kennen. Kannst Du den Urlaub wegen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr nehmen (was bei einer fristlosen Kündigung sowieso der Fall ist), muss er nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.
Hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen, kann Dein AG Dir den Resturlaub anweisen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Linuel/1621628110116_nmmslarge__0_0_597_598_2038040951e3c59f64e924786d523da4.png?v=1621628110000)
ich bin zurzeit in meiner Ausbildung und ich möchte zum 14. Oktober kündigen
Hier müsstest du an die Kündigungsfrist denken und natürlich auch daran, welche Vorgaben es im Arbeitsvertrag gibt. Bei vielen Arbeitsverträgen ist es z.B. gar nicht möglich zur Monatsmitte hin zu kündigen, da im Arbeitsvertrag eine Klausel a la "zum Monatsende" vorgegeben ist.
1. Würde ich noch für die ersten beiden Wochen bezahlt werden?
Egal zu welchen Tag du kündigest, für die noch geleisteten Tage musst du auch bezahlt werden. In dem Fall wären es dann die zwei Wochen.
2. Wäre das für das Bafög-Amt ein Problem?
Wenn dein Restgehalt nicht zu hoch ist, wird hier auch nichts für diesen Monat angerechnet. Aber eine sichere Auskunft kann dir hier das Bafög-Amt geben. Bedenke auch, dass die Beantragung auch mal 2-3 Monate dauern kann, gerade beim Erstantrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hexle2/1444746051_nmmslarge.jpg?v=1444746051000)
Hier müsstest du an die Kündigungsfrist denken und natürlich auch daran, welche Vorgaben es im Arbeitsvertrag gibt. Bei vielen Arbeitsverträgen ist es z.B. gar nicht möglich zur Monatsmitte hin zu kündigen, da im Arbeitsvertrag eine Klausel a la "zum Monatsende" vorgegeben ist.
Es handelt sich um eine Ausbildung. Da gelten die Fristen nach § 22 Berufsbildungsgesetz.
Während der Probezeit ist die Kündigung fristlos, danach beträgt sie vier Wochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zu 1. du kannst entweder zum 15. oder Monatsende kündigen. Wenn du bis zum 15. arbeitest wirst du auch nur bis dann bezahlt
zu 2. kann ich dir leider nichts sagen
Der dir zustehende Urlaub wird immer aufs Jahr gerechnet, heißt wenn du früher gehst muss dir der noch überstehende Urlaub nicht unbedingt zustehen.
Kommt allerdings auf den Arbeitgeber an, bei mir ist der restliche Jahresurlaub immer verfallen.
Ausbezahlt wird der nicht.
Aber frag mal deinen Chef, vielleicht ist er kulant.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hexle2/1444746051_nmmslarge.jpg?v=1444746051000)
Zu 1. du kannst entweder zum 15. oder Monatsende kündigen.
Es handelt sich um eine Ausbildung. Da gelten die Fristen nach § 22 Berufsbildungsgesetz.
Während der Probezeit ist die Kündigung fristlos, danach beträgt sie vier Wochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Grundsätzlich ja, es ist nur nicht so wahrscheinlich dass du zum 14. kündigen darfst. In der Regel hast du Fristen wie "xyz zum Monatsende". Also Vertrag genau lesen und rechnen
- Nein. Du musst nur die letzten Nachweise vorlegen + Austrittsinformation
- Urlaub kann man auszahlen lassen, es entscheidet aber der Chef bis dahin ob du die noch nehmen musst oder nicht. Und wenn er dir jetzt beispielsweise sagt, dass du grundsätzlich am Freitag bis dahin nicht mehr auftauchst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hexle2/1444746051_nmmslarge.jpg?v=1444746051000)
Grundsätzlich ja, es ist nur nicht so wahrscheinlich dass du zum 14. kündigen darfst. In der Regel hast du Fristen wie "xyz zum Monatsende". Also Vertrag genau lesen und rechnen
Es handelt sich um eine Ausbildung. Da gelten die Fristen nach § 22 Berufsbildungsgesetz.
Während der Probezeit ist die Kündigung fristlos, danach beträgt sie vier Wochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du wirst für die Arbeit gezahlt, die du leistest.
Bafög - rechne damit, dass die Bearbeitung dauert. Also brauchst du Rücklagen. Bei meinen Freundinnen dauerte es rund 2 Monate. Ansonsten wird das wahrscheinlich eher nicht n Problem.
In der Ausbildung ist es (außer es steht im Vertrag) unüblich diesen auszahlen zu lassen. Daher Kündigung rechtzeitig abgeben und meistens wird dir dann vorher der Urlaub kurzfristig gegeben. Sind die 10 Tage aufs Jahr gerechnet oder sind sie der aktuelle stand? Hätte ich ne Ausbildung begonnen (im August) und würde im Oktober kündigen, dann sind das 7,5 Tage