Ausbildung/BAföG?

2 Antworten

Wenn Du Bafög - für Schüler bekommst, dann musst Du das nicht zurück zahlen, es sei denn, dass Du nach dem Abbruch weiter Bafög - erhalten hast und es so zu einer Überzahlung gekommen ist.

Dann müsste diese anteilig erstattet werden, also für den Zeitraum nach dem Abbruch.

Kommt auf das Bafög an. Es gibt Schülerbafög und Studentenbafög. Schülerbafög musst du nicht zurückzahlen, aber das Studentenbafög schon.