Bafög während Studium zurückzahlen wegen Werkstudentenjob?
Hallo zusammen,
seit März 2023 bin ich Studentin. Vom März bis Juli 2023 habe ich nebenbei bei einem 520€ Job gearbeitet und habe Bafög empfangen, da ich berechtigt dazu bin. Ab August 2023 werde ich einen Werkstudentenjob anfangen in dem ich über 1000 netto monatlich verdienen werde. Ab August bin ich also nicht mehr berechtigt Bafög zu empfangen. Dies habe ich natürlich dem Bagfög-Amt mitgeteilt. Die haben sich nun zurückgemeldet und meinten, dass wenn mein Bewilligungszeitraum von einem Jahr nächstes Jahr abläuft, darüber entscheiden wird ob ich nun noch Bafög empfangen darf oder nicht. Sie haben ab August 2023 einen Zahlungsstopp veranlasst, also werde ich ab nächsten Monat kein Bafög mehr überwiesen bekommen. Sie meinten, dass ich wahrscheinlich das bisherige Bafög was ich erhalten habe zurückzahlen muss und ich nun von meinem Einkommen Geld zur Seite legen soll. Das kann jedoch nicht sein, da ich wie gesagt berechtigt dazu war von März bis Juli das Bafög zu empfangen. Des Weiteren muss man das empfangene Bafög erst nach Beendigung oder Abbruch des Studiums bezahlen. Ich bin Studentin und lebe am Existenzminimum, ich werde ab August 2023 alleine in eine Wohnung ziehen, das Amt kann von mir doch nicht verlangen dass ich ihnen JETZT während meines Studiums 3000€ zurückzahle, von denen ich berechtigt war sie zu erhalten. Wenn man Kindergeld erhält oder Bürgergeld, muss man dies auch nicht zurückzahlen nur weil man auf einmal nicht mehr berechtigt dazu ist es zu empfangen. Hat jemand vielleicht eine Rechtsgrundlage dazu die das ganze widerlegt oder kann mir mehr dazu sagen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank und liebe Grüße
3 Antworten
Mir scheint, da gibt es ein kleines Kommunikationsproblem.
Natürlich musst du das nicht während des noch laufenden Studiums zurückzahlen, was ein Irrsinn.
Mach dich nicht verrückt, irgendwer hat da was missverstanden.
Du darfst die Rückzahlung um mehrere Jahre stunden (aufschieben). Einfach einen entsprechenden Antrag stellen.
Hallo,
wenn du ab August 1000€ monatlich verdienst (es gilt übrigens da BRUTTO nicht netto), dann steht dir qweniger/kein Bafög mehr zu. Du hast im Bewilligungszeitraum nur einen Freibetrag von 6.240€.
Gehen wir mal von einem Bewilligungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024 aus:
März bis Juli: 520*6 Monate=3.120€ (du schreibst nicht wie viel du wirklich verdient hast, deswegen gehe ich von 520€ aus)
August bis Februar: 1000€*6=6000€ Monate (es geht um dein brutto, aber ich gehe mal von 1000€ aus
Du wirst dann also ein Gesamteinkommen von 9.120€ haben. Freibetrag sind 6.240€. Die 2.880€ hast du demnach "zu viel" verdient. Das wird deinen Baföganspruch kürzen. Das sind 240€ weniger als sonst im Monat.
Ich weiß nicht, wie viel Bafög du bekommen hast.
Sie haben ab August 2023 einen Zahlungsstopp veranlasst, also werde ich ab nächsten Monat kein Bafög mehr überwiesen bekommen
Wenn du weniger als 240€ monatlich Bafög bekommen hast bisher, dann ist das korrekt.
Sie meinten, dass ich wahrscheinlich das bisherige Bafög was ich erhalten habe zurückzahlen muss und ich nun von meinem Einkommen Geld zur Seite legen soll
Kann durchaus sein, da du ja knapp 3000€ mehr verdienen wirst als der Freibetrag ist. Die 2.880€ schmälern aber nur deinen Baföganspruch.
ich werde ab August 2023 alleine in eine Wohnung ziehen, das Amt kann von mir doch nicht verlangen dass ich ihnen JETZT während meines Studiums 3000€ zurückzahle, von denen ich berechtigt war sie zu erhalten.
Hat auch keiner gesagt. Sie meinen nur, dass du kein Bafög mehr bekommst und von deinem verdienten Geld leben sollst. Unrechtmäßiges Bafög (wenn du eben so viel über dem Freibetrag verdienst) stand dir nicht zu und müsste dann zurückgezahlt werden.
Wenn man Kindergeld erhält oder Bürgergeld, muss man dies auch nicht zurückzahlen nur weil man auf einmal nicht mehr berechtigt dazu ist es zu empfangen.
Kann man nicht vergleichen. Bei Bafög gibt es einen anrechenfreien Freibetrag. Den übersteigst du, also gibt es weniger/kein Bafög mehr und du musst dich mit deinem Gehalt finanzieren. Und da es bei Bafög immer um 12 Monate Bewilligungszeitraum geht, wird dieses Einkommen immer auf genau diese 12 Monate gesehen.
Wie kann man aber von einem Bewilligungszeitraum März 23 bis Februar 24 sprechen, wenn ein Zahlungsstopp ab August 23 veranlasst wird.
Ganz einfach: Weil es immer um 12 Monate Bewilligungszeitraum geht. Und du hast "dem Grunde nach" weiterhin Anspruch auf Bafög, aber nicht mehr "der Höhe nach". Das ist so geregelt, damit man nicht 6 Monate Bafög kassiert, dann Bafög stoppt und dann ein Haufen verdient. Das soll die Fairness bewahren.
Dann darf man auch nur den Zeitraum März bis Juli betrachten.
Nein, s.o.
Wenn ich jedoch bis Februar weiterhin 442€ Bafög monatlich erhalte, ist die Differenz 1000€ und das müsste ich entsprechend zurückzahlen, was kein Problem ist weil ich einfach Geld vom Bafög zur Seite legen kann.
Genau. Und das wollte man dir vermutlich so mitteilen. Bzw. du verdienst dann ja auch gut und kannst vom Einkommen was zurücklegen.
Aber ich kann ja nicht Geld zurückzahlen obwohl ich gar kein Geld vom Amt erhalten habe für den ganzen Zeitraum.
Auch das ist egal, weil es wie oben beschrieben um die 12 Monate BWZ geht. Du hast dem Grunde nach ja Baföganspruch und verdienst über dem Freibetrag. Und man rechnet IMMER auf die 12 Monate BWZ (Bewilligungszeitraum).
Danke für die ausführliche Antwort. Wie kann man aber von einem Bewilligungszeitraum März 23 bis Februar 24 sprechen, wenn ein Zahlungsstopp ab August 23 veranlasst wird. Ich werde nur Bafög für März bis Juli erhalten. Dann darf man auch nur den Zeitraum März bis Juli betrachten. Wenn ich jedoch bis Februar weiterhin 442€ Bafög monatlich erhalte, ist die Differenz 1000€ und das müsste ich entsprechend zurückzahlen, was kein Problem ist weil ich einfach Geld vom Bafög zur Seite legen kann. Aber ich kann ja nicht Geld zurückzahlen obwohl ich gar kein Geld vom Amt erhalten habe für den ganzen Zeitraum.