Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zurück bekommen?

4 Antworten

mutti ist ohne zu fragen mit dem kind weg gezogen. sprich ohne erlaubnis und zustimmung des vaters. da sie das mit niemanden geklärt hat und das kindeswohl zu keiner zeit im blick hatte, wurde dem vater das abr übertragen und das kind lebt nun bei ihm

das jugendamt oder ein anwalt waren die falschen ansprechpartner. die können nichts klären. einziger ansprechpartner für mutti war der kv. das abr wird auch weiterhin bei ihm bleiben, da du nichts weiter vorträgst außer den vater schlecht zu machen. auch das entspricht nicht dem kindeswohl. du lebst nun mit deinen schlechten entscheidungen.


Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:42

Es wurde sehr wohl mit den KV gesprochen.

Deine Antwort liegt da doch dann gaanz weit daneben

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 17:37
@Scje25

nö wie du siehst wurde es nicht mit kv besprochen oder hast du seine schriftliche zustimmung gehabt. du hast nix abgesprochen und nun wurdest du heftig abgewatscht. völlig richtig so. leb mit deiner falschen entscheidung und hoffe du hast gelernt, dass du nix ohne papi entscheidest.

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:20
@fallenstelle320

1. Wie beschrieben nicht mein Kind!!

2. Die schriftliche Zustimmung wird nicht gebraucht, der KV muss nur rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn der umzug innerhalb des Landes erfolgt

Die Begründung für den ABR entzug wird durch das soziale umfeld gerechtfertigt und nicht durch papi muss mitentscheiden

Aber wie ich in deinen anderen Kommentaren entlesen kann, hast du wohl die Weisheit mit den Löffel gefressen und amüsierst dich wohl an den, oft sehr verzweifelt Fragestellern, indem du sehr wenig hilfreiche, aber recht brozige Antworten erteilst.

Viel Spaß noch dabei ;)

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 19:23
@Scje25
  1. was geht dich das dann an
  2. doch braucht man, damit man nachweisen kann das er einverstanden ist. ein einfaches in kenntnis setzen genügt eben nicht
  3. das abr hat er erhalten, weil seine zustimmung nicht erteilt wurde und er eben nicht einverstanden war. das war seine entscheidung und damit hat er auch noch gerichtlich recht bekommen.
  4. ich weiß was ich weiß, dass schützt vor solchen dummen schritten und den verlust des kindes. selbst schuld, nun lebst du damit, dass du denkst, du entscheidest über den anderen elternteil hinweg und entziehst ihm sein kind
0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:44
@fallenstelle320

Schriftlich Zustimmung ist nur bei einen Umzug ins Ausland erforderlich.

Informiere dich doch wenigstens bevor du mit solch Antworten um dich schießt.

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 19:47
@Scje25

ich bin informiert, du allerdings in keine form. da hättest du vorher mal nachfragen sollen. nun lebst du mit deinem schäbigen und überheblichen verhalten.

eine schriftliche zustimmung ist immer gut zu haben, da du ansonsten nichts nachweisen kannst das du kvs zustimmung hast. da er geklagt hat, hattest du keine zustimmung und hast das kind gegen seinen willen entzogen.

umgang bekämst du nur noch betreut eine stunde pro monat

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:52
@fallenstelle320

Ich brauch mich auch vorher nicht infomieren weil es wie ja mittlerweile zum dritten mal nicht um mich geht!!!!

Trotz seiner nicht Zustimmung darf sie umziehen solang er sein kind sehen kann und das hat er auch. Ich denke das weiß dann doch der Anwalt besser als du sonst hätte er es ihr nicht gesagt

Umgang hat sie 3 wochenenden im monat (aber da wird deine weißheit wohl auch was anderes sagen)

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 20:02
@Scje25

was quatscht du dann hier. die km muss sich eben vorher informieren. nun ist es egal, sie hat kein abr mehr.

du hast recht sie darf ohne seine zustimmung hinziehen wohin sie will. aber sie darf ohne seine zustimmung das kind nicht mitnehmen. wie du siehst, weiß sein anwalt das besser als du. kein vernünftiger anwalt würde ihr was anderes sagen. es sei denn er ist eine nulpe

umgang hat sie keine 3 wochenenden im monat, sondern maximal jedes zweite, da kv anrecht auf we hat. da ihr nicht zu vertrauen ist und sie bereits das kindeswohl gefährdet hat, würde ich ihm empfehlen umgang nur noch betreut in einer erziehungsberatung stattfinden zu lassen. 1-2 stunden im monat genügen. entweder das oder garnix. auch das bestimmt er.

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:08
@fallenstelle320

Sie hat mit dem kind bereits alleine gewohnt 🙄

Ah dann bist du wohl der Profi anwalt, sry wusst ich nicht

Sie hat die 3 wochenenden gerichtlich festgelegt bekommen, da kannst dagegen reden was du willst die sind fix festgelegt und werden auch so ausgeführt. Und dass bestimmt das Gericht und nicht er, da kann er burzelbäume schlagen und es bleibt so

0
fallenstelle320  05.09.2024, 20:10
@Scje25
Sie hat mit dem kind bereits alleine gewohnt 🙄

das ist geschichte und vergangen. interessiert keinen mehr. das wird nicht mehr passieren. kind lebt ab jetzt dauerhaft beim kv

Sie hat die 3 wochenenden gerichtlich festgelegt bekommen, da kannst dagegen reden was du willst die sind fix festgelegt und werden auch so ausgeführt. Und dass bestimmt das Gericht und nicht er, da kann er burzelbäume schlagen und es bleibt so

das hättest du gerne. aber kein gericht würde derartiges festlegen. von daher wenn er das so möchte wird es so sein. wenn nicht, wirds eben nicht passieren. das entscheidet er.

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:12
@fallenstelle320

Wurde aber so festgelegt ob dir das jetzt reinpasst oder auch nicht

0
fallenstelle320  05.09.2024, 20:16
@Scje25

nein es wurde nicht so festgelegt, da kein gericht der welt so etwas ausurteilt. hier lügst du genau wie bei deinen anderen räuberpistolen. nun troll dich

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:21
@fallenstelle320

Und was genau würde mir lügen bringen??? Sry kann dir dein angebliches wissen nicht bestätigen, aber du hast bestimmt ganz andere tolle Fähigkeiten, wünsch dir alles gute beim finden davon, tschau tschau

0
fallenstelle320  05.09.2024, 20:21
@Scje25

du spinnst die ganze zeit eine geschichte zusammen, die so nie stattgefunden hat. nun troll woanders weiter und lerne aus deinen fehlern

0
Joker01385  05.09.2024, 20:32
@fallenstelle320

Jetzt hoach amoi zua du kloana schnellspritzer johny du schreibst so vü scheiß do auf dera seitn wie wäre es wenn du die do abmeldest und leuten den vortritt lässt de sich auch wirklich auskennen und ned nur so an blödsinn schreiben und selbst keine ahnung haben, such da a sinnvolles hobby und geh dem noch damit du deine angestaute wut rauslassen kannst du lutscher

Lg verfasser von diesem text

0
Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 20:34
@fallenstelle320

Alter was hätte ich davon?????? Sry dass du in diesem falm mit deinem wissen nicht mithalten kannst

0

Versuchen kann man's.

Mich beschleicht der Verdacht, dass das Gericht sich ein anderes Bild von der Situation gemacht hat, als es hier geschildert wird.


Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:25

Bild wurde sich leider nicht viel gemacht

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 19:51
@Scje25

bild ist ganz klar dargestellt worden: km ist ohne einwilligung des vaters mit kind verzogen. kv hat dann zügig das kind zurück in seinen haushalt geklagt und hat der km das abr abnehmen lassen. damit ist die sache abgeschlossen.

damit hat die km hoffentlich gelernt, dass sie nichts ohne einwilligung und zustimmung des anderen elternteils tut. nun hat sie alles verloren

0

Ohne das du wieder in die Nähe des Vaters ziehst hast du da keine Chance.

Und selbst dann ist es fragliche welche Entscheidung das Gericht dann trifft. Vielleicht läuft es dann auch eher auf eine 50/50 Regelung hinaus, bei der das Kind abwechselnd eine Woche bei dir und eine beim Vater wohnt.


fallenstelle320  03.09.2024, 11:01

es gibt keine 50/50 regelung die sich gerichtlich durchsetzen ließe

0
Tand0r  03.09.2024, 12:18
@fallenstelle320

Das kommt halt immer auf den Richter an was er als am besten für das Kindeswohl hält.

Viele Richter setzen da durchaus auf eine 50/50 Regelung wenn beide Elternteile gleichermaßen geeignet sind und sich keine andere einvernehmliche Regelung finden lässt.

0
fallenstelle320  05.09.2024, 19:28
@Tand0r

eine 50/50 regelung ist in deutschland nicht umsetzbar, vor allem wenn sich die eltern uneinig sind

0
Tand0r  06.09.2024, 05:01
@fallenstelle320

Komisch das dann etliche Kinder so aufwachsen.

Und das Richter sich immer häufiger für das Modell entscheiden auch gegen den Wunsch eines der Elternteile.

Aber du weißt es natürlich besser.

0

Die Bedürfnisse des Kindes stehen für mich an erster Stelle.

Ich würde mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.

Denn mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass das Kind hier zum Spielball einer gescheiterten Beziehung wird.

Giwalato


Scje25 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 19:24

Mit den Jugendamt und neuer Anwältin arbeitet sie sehr eng zusammen. Danke.

-1
fallenstelle320  05.09.2024, 19:29
@Scje25

das ist völlig uninteressant. die zusammenarbeit musste mit dem vater erfolgen.

0