Arbeitsrecht Beschäftigungsverbot?

4 Antworten

Hallo,

das Mutterschutzgesetz und seine Regelungen zum Beschäftigungsverbot gelten für Aushilfe und Gelernte gleichermaßen.

Sofern du also in einem gefährdeten Bereich arbeitest und keine Möglichkeit besteht, dich so einzusetzen, dass keine Gefährdung besteht, wäre ein BV die logische Konsequenz.

Die gesetzliche Regelung findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__13.html

LG, Chris

Sobald du ein Beschäftigungsverbot erhältst, was bei Beschäftigten in der Pflege fast immer der Fall ist, muss dir der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn weiterbezahlen bis zum Beginn des Mutterschutzes.

Sofern kein Beschäftigungsverbot vorliegt, musst du vertragsgemäß weiterbeschäftigt werden bis der Mutterschutz beginnt.

Beschäftigungsverbote werden entweder vom Frauenarzt verhängt, wenn gesundheitliche Gefahr für Mutter oder Kind droht, oder sie werden seits des Betriebs verhängt, wenn aufgrund der Tätigkeit eine Gefährdung nicht auszuschließen ist, beispielsweise durch Krankheitserreger, Kontakt mit Kot oder Körperflüssigkeiten von Patienten usw.

Was allerdings in deinem Aushilfsarbeitsvertrag steht, kann ich dir auch nicht sagen. Ich würde an deiner Stelle aber mal beim Betriebs-/Personalrat vorsprechen, denn es klingt schon seltsam, dass man dir keine Arbeit mehr geben will.


Isibisi0705 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:22

Da ja meine Kollegin und ich ja die gleiche Tätigkeit ausüben und sie BV ohne Probleme vom Arbeitgeber bekommen hat, würde dies ja bei mir genau so zu treffen.

Ich persönlich vermute das sie, da ich Aushilfe bin versuchen mich umbezahlt freizustellen. Was aber in meinen Augen wie eine Kündigung ist und nicht richtig

ich bin ja iwo auf das Geld angewiesen und dieses berechnet ja auch mein zukünftiges Elterngeld.

Weiß nur nicht ob ich als Aushilfe keine recht habe auf BV, aber rechtlich bin ich ja wie eine festanstellung

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Altersweise  20.08.2024, 14:32
@Isibisi0705

Das Mutterschutzgesetz, auf das sich ein Beschäftigungsverbot in jedem Fall stützt, gilt für ALLE werdenden Mütter. Somit muss auch für dich eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden und eine Mitteilung ans Gewerbeaufsichtamt gemacht werden. Ich teile deinen Verdacht durchaus.

Geh schnell zu deinem Betriebsrat!

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Solche Dinge sind auch nicht im Arbeitsvertrag geregelt.

Auch als Aushilfe, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob steht dir weiterhin der vereinbarte Lohn zu.

Dem AG entstehen dabei keine Kosten, er bekommt das erstattet.

Du hast ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch für Minijobber und dem AG entstehen dadurch keine Kosten, er bekommt es ersetzt.

Goo.... doch mal "Beschäftiungsverbot Minijob" oder "Schwangerschaft Minijob" und dann musst du mal ein bisschen suchen

da ist was zu finden