Minijob trotz Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

Erteilt der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot, so gilt auch dieses nur für den besagten Arbeitsplatz und nicht für sämtliche berufliche Tätigkeiten. Daher kann eine Schwangere, die ein generelles Beschäftigungsverbot für ihren Hauptjob erhalten hat, trotzdem noch ihrem Nebenjob nachgehen – es sei denn natürlich, ihr wird auch für diesen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ich denke 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.


isebise50  16.11.2021, 14:45

Vermutlich handelt es sich hier um ein arbeitsplatzbezogenes BV und nicht um die „übliche“ Schutzfrist.

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noe93 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 15:27
@isebise50

Genau, wenn es vom Frauenarzt bestätigt ist, dann kriege ich gleich ein Beschäftigungsverbot.

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Kommt drauf an.

Womit ist das Beschäftigungsverbot begründet?


noe93 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 15:26

Bei uns wurden bis jetzt alle Schwangere in der Klinik freigestellt, die mit Kindern gemeinsam arbeiten.

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MaryLynn87  16.11.2021, 15:28
@noe93

Ja, aber mit welcher BEGRÜNDUNG.

Wenn man dich freistellt weil du zb nicht schwer heben sollst aber bei der Arbeit die Kinder heben musst, dann kann man sich denken, dass die gleiche Begründung beim Kellnern schon relevant ist da du dort auch heben musst.

Gehts um Medikamente und den Umgang damit, dann kann man davon ausgehen, dass dir solche NICHT im Kellnerjob begegnen und du den daher noch weiter ausführen darfst.

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