Minijob trotz Beschäftigungsverbot?

1 Antwort

Erteilt der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot, so gilt auch dieses nur für den besagten Arbeitsplatz und nicht für sämtliche berufliche Tätigkeiten. Daher kann eine Schwangere, die ein generelles Beschäftigungsverbot für ihren Hauptjob erhalten hat, trotzdem noch ihrem Nebenjob nachgehen – es sei denn natürlich, ihr wird auch für diesen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme