Minijob trotz Beschäftigungsverbot?
Ich bin schwanger und arbeite in einer Klinik mit Kindern. Deswegen bekomme ich bald eine Beschäftigungsverbot.
Ich kellnere zusätzlich auf 450€ basis. Darf ich mein Minijob behalten?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isebise50/1450458421215_nmmslarge__0_0_295_295_9d6306e98b571b82d580e56fa691b578.png?v=1450458421000)
Erteilt der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot, so gilt auch dieses nur für den besagten Arbeitsplatz und nicht für sämtliche berufliche Tätigkeiten. Daher kann eine Schwangere, die ein generelles Beschäftigungsverbot für ihren Hauptjob erhalten hat, trotzdem noch ihrem Nebenjob nachgehen – es sei denn natürlich, ihr wird auch für diesen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
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Ich denke 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.
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Genau, wenn es vom Frauenarzt bestätigt ist, dann kriege ich gleich ein Beschäftigungsverbot.
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Kommt drauf an.
Womit ist das Beschäftigungsverbot begründet?
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Bei uns wurden bis jetzt alle Schwangere in der Klinik freigestellt, die mit Kindern gemeinsam arbeiten.
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Ja, aber mit welcher BEGRÜNDUNG.
Wenn man dich freistellt weil du zb nicht schwer heben sollst aber bei der Arbeit die Kinder heben musst, dann kann man sich denken, dass die gleiche Begründung beim Kellnern schon relevant ist da du dort auch heben musst.
Gehts um Medikamente und den Umgang damit, dann kann man davon ausgehen, dass dir solche NICHT im Kellnerjob begegnen und du den daher noch weiter ausführen darfst.
Vermutlich handelt es sich hier um ein arbeitsplatzbezogenes BV und nicht um die „übliche“ Schutzfrist.