Arbeitslos melden?

6 Antworten

Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest, hat das nicht automatisch etwas mit dem Jobcenter zu tun. Es gibt zwei unterschiedliche Zuständigkeiten:

1. Agentur für Arbeit: Wenn du arbeitslos bist und zuvor in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst, kannst du Arbeitslosengeld I beantragen. Die Agentur für Arbeit ist für dich zuständig, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast.

2. Jobcenter: Falls du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast oder dein Anspruch abgelaufen ist, kannst du dich beim Jobcenter melden, um Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) zu beantragen. Das Jobcenter unterstützt Menschen, die finanziell bedürftig sind.

Wenn du dich arbeitslos meldest, bedeutet das also nicht automatisch, dass du Geld erhältst. Du musst prüfen lassen, ob du einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast, und je nach Situation entweder Arbeitslosengeld I oder II beantragen.


treppensteiger  11.10.2024, 22:12

Für den ALG 1 Antrag ist inzwischen eine Arbeitsuchend und eine Arbeitslosenmeldung nötig. Der ALG1 - Antrag selbst wird nur noch auf Anfrage! schriftlich per Post zugestellt oder ist online zu stellen.

ALG2 ist im Zweifelsfall erst zu bekommen, wenn klar ist, das keine (ausreichenden) ALG 1 Ansprüche vorliegen.

Die Agentur für Arbeit ist für das ALG - 1 eine Versicherungsleistung zuständig, wenn man arbeitslos wird, dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht und die Anwartschaftszeit erfüllt hat, sich also einen Anspruch erworben hat.

Dafür muss man im Regelfall innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es sei denn Du bist schon min. 18 und unter 25, dann kannst Du dich arbeitslos melden, wenn es um den Anspruch auf Kindergeld von der Familienkasse geht.

Ab 21 und unter 25 dann ausbildungssuchend, wenn Du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist.

Das Jobcenter ist für Bürgergeld zuständig, welches eine Sozialleistung ist, dafür muss man bedürftig und arbeitsfähig sein und unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern hätte man nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Aber auch da wäre dann ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit zu prüfen.

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind unterschiedliche Einrichtungen.

Man kann sich bei beiden Institutionen arbeitslos melden, von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen bzw. Bürgergeld vom Jobcenter.

Anspruch jeweils vorausgesetzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Agentur für Arbeit um eine Bundesbehörde. Bei Jobcentern hingegen handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers, beispielsweise einer Stadt. Sie sind der Agentur für Arbeit demzufolge untergeordnet.
Um als Bundesbehörde den unterschiedlichen Bereichen gerecht zu werden, hat die Agentur für Arbeit mehrere untergeordnete Einrichtungen. Dazu gehört das Jobcenter. In Kooperation mit kommunalen Trägern, oft der Stadt, ist das Jobcenter der direkte Ansprechpartner vor Ort für Arbeitsuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie können sich an das Jobcenter mit diesen Anliegen wenden:
Wenn Sie auf Grundsicherung angewiesen sind, dann stellen Sie dort den Antrag auf Bürgergeld.
Das Jobcenter hilft Ihnen bei der Vermittlung eines neuen Arbeitgebers.
Dort werden ihnen Eingliederungsmaßnahmen angeboten. Das Jobcenter finanziert auch zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen.
Das Jobcenter bietet Hilfe bei Suchtproblemen, psychosozialen Schwierigkeiten und Beratung bei Schulden.

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/beruf-karriere/arbeitslosigkeit/id_100435340/unterschied-jobcenter-und-agentur-fuer-arbeit-leicht-erklaert.html

Die Agentur für Arbeit hat andere Aufgaben als der Jobcenter. Denn wenn Du bereits mindestens ein Jahr lang durchgehend gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dieses ist mehr als was Bürgergeld auszahlt.

Wenn Du nicht die Anzahl an Monaten gearbeitet hast oder wenn Du gar nicht gearbeitet hast, dann ist das Jobcenter für Dich zuständig.

Die Agentur ist auch dann für Dich zuständig, wenn Du kein Geld benatragst, sondern nur Unterstützung bei einer Jobsuche haben möchtest oder Informationen über Deine berufliche Zukunft.