Wann Muss ich mich persönlich arbeitslos melden?

6 Antworten

Sofern du dringend auf Arbeitslosengeld angewiesen bist, befürchte ich, dass es bereits zu spät ist.

Eigentlich sollte man sich bereits im Voraus arbeitssuchend (nicht arbeitslos!) melden, sobald man weiß, ab wann man arbeitslos wird. Darauf wird dich das Personal dort noch einmal hinweisen, egal wann du nun tatsächlich dort auftauchst.

Falls du nicht dringend Arbeitslosengeld benötigst, sollte es bei dieser Empfehlung aber auch bleiben. Man wird nicht besonders darauf herumreiten, wenn jemand "zu spät" vorstellig wird, selbst wenn du erst Mitte November dorthin gehst - was ich übrigens nicht empfehle, denn es ist nun einmal verschwendete Zeit und das Arbeitslosengeld ist nach wie vor ebenfalls ein wichtiges Thema.

Da du derzeit krank bist, würde ich dir jetzt schon nahelegen, erst einmal gesund zu werden. Es ist nämlich auch für die Berater dort angenehmer, wenn sie nicht direkt mit Krankheiten konfrontiert werden und da man ja ab und zu von unfreundlichen bzw. desinteressierten Beratern hört, sollte man so etwas nicht noch extra provozieren, indem man als Seuchenschleuder oder so dort erscheint - falls es diese Art von Krankheit ist.

Falls du aber "nur" einen Verband hast oder irgendetwas anderes nicht ansteckendes und es dir natürlich auch nicht zu schlecht geht, dann schau am besten gleich morgen mal da vorbei, mit Steueridentifikationsnummer und Lebenslauf. Dann hast du diesen Anfang gleich hinter dir und kannst dich deiner Zukunft widmen.


Ellu2 
Beitragsersteller
 27.10.2019, 23:02

Arbeitssuchend hab ich mich schon gemeldet. Ich frag mich nur ob man sich ARBEITSLOS gleich melden muss

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Trejn  28.10.2019, 00:06
@Ellu2

Eigentlich gibt es da meines Wissens nach keinen Unterschied, "arbeitssuchend" ist einfach die korrekte Bezeichnung dafür. War zumindest vor 2 Jahren so, als ich meine eigenen Erfahrungen mit dem Verein gemacht habe.

Und das meine ich ernst, ich wollte mich arbeitslos melden, aber das ging überhaupt gar nicht!

Wenn du also nun schon arbeitssuchend bist, solltest du dabei doch schon angegeben haben, ab wann du arbeitslos sein wirst. Damit ist bereits alles in der Hinsicht erreicht und dann sollte man dich auch schon längst auf alles Wichtige hingewiesen haben. Dass du im November keine Arbeitsstelle mehr hast, wissen die dann einfach. Jetzt bin ich wirklich etwas verwirrt, aber ich weiß ja auch nicht, was genau ihr besprochen habt.

Sicherheitshalber solltest du wohl lieber auftauchen, wenn es so abgemacht war und es dir nicht zu schlecht geht.

Du kannst aber natürlich auch einfach dort anrufen und noch einmal nachfragen, was es für dich dort zu tun gibt und wie es mit deiner Krankschreibung aussieht. Sicher ist sicher, das war schon immer so.

Sorry, dass ich dir leider doch nicht helfen konnte.

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Melde dich sofort arbeitslos den es dauert bis alles bearbeitet ist!

Eigentlich soll man sich schon 3 Monate vorher Arbeitslos melden!

Dein alg 1 kommt Dan am 30.11

Ja du must dich auch Arbeitslos melden weil du sonst kein Geld bekommst!

Innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Endes vom Beschäftigungsverhältnisses musst du es der Agentur melden.


Plaritma  27.10.2019, 22:51

Bei einer schriftlichen, telefonischen oder online erfolgten Arbeitsuchendmeldung müssen zunächst nur persönliche Daten und der Beendigungszeitpunkt angegeben werden. Die persönliche Meldung wird dann nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt, spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.

Fällt es auf einen Feiertag, muss man am darauffolgenden Tag persönlich erscheinen:

Kündigung + Ausweis mitnehmen.

https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_48348314/arbeitslos-melden-das-sollten-sie-dabei-beachten.html

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Nein, du musst dich unmittelbar nach der Kündigung melden. War es ein befristeter Vertrag sogar drei Monate vor Ende.

Solange Du krank geschrieben bist, schickt man Dich bei der BA wieder heim.

Da der 1.11. Ein Feiertag ist gehst Du halt am 4.11., also am Montag dorthin.

Wurdest Du gekündigt, als Du krank geschrieben warst hast Du nichts falsch gemacht.