Arbeitsaufnahme der Grundsicherungsstelle mitteilen?
Hallo, ich bin frührentner und erhalte zusätzlich Leistungen von der Grundsicherung.
Mein Kind (20) wohnt mit mir (also wir sind ein 2-Personen Haushalt). Das Kind hat seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hat jetzt eine neue Arbeitsstelle (über zeitarbeit) angetreten.
Muss ich dies meinem Sachbearbeiter von der Grundsicherungsstelle mitteilen? Ich weiß, dass ich Veränderungen mitteilen muss, aber muss ich auch Veränderungen meines bei mir lebenden Kindes mitteilen?
Danke.
Grundsicherungsstelle = Jobcenter oder = Sozialamt?
Sozialamt
2 Antworten
Das Kind muß nur seinen Mietanteil selbst zahlen.
Alles andere ist aus meiner Sicht nicht mitteilungspflichtig, da es in der Sozialhilfe keine Bedarfsgemeinschaften wie beim Bürgergeld gibt.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wenn Du die Ausbildung und Vergütung des Kindes angeben und nachweisen musstest, dann auch diese Veränderung.
Aber er ist dir gegenüber bei dem zu erwartenden Einkommen eh nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.