Arbeitsamt und Zukunft Probleme?

2 Antworten

Ich würde dir die 1. Möglichkeit empfehlen !

Denn wenn Du mit der Maßnahme am 22. April beginnst, dein ALG - 1 aber normal nur bis 30. April geht, bleibt ab Beginn der Maßnahme der Rest vom ALG - 1 erhalten.

Normalerweise wären es 30 Tage, also genau 1 Monat ALG - 1 Anspruch, der dir dann am Ende der Maßnahme bleiben würde, wenn diese früher beginnen würde.

Also angenommen die Maßnahme oder Umschulung hätte am 1. März beginnen und bis zum 30. April hast Du Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Dann würde dir die Agentur für Arbeit für 2 Tage Maßnahme oder Umschulung 1 Tag vom ALG - 1 Anspruch streichen, bis Du dann nur noch 30 Tage vom ALG - 1 übrig hättest und die blieben dann bis zum Ende der Maßnahme oder Umschulung erhalten.

Könnte man dann im Notfall nach Ende der Maßnahme oder Umschulung in Anspruch nehmen, sollte man nicht gleich einen passenden Job gefunden haben.

In der Zeit bekommst Du aber weiter Leistungen von der Agentur für Arbeit in Höhe deines ALG - 1 und dazu min noch notwendige Fahrkosten erstattet.


PeterHeinz1941 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 18:22

Vielen Dank für deine Antwort! Verstehen tue ich es nicht ganz .... der Fall ist der, dass ich möglicherweise zwei Bildungsgutscheine bekommen müsste. Der erste wäre für das Vorschaltmodul vom 22.4.25 bis zum 30.6.25 ( am 30.4.25 wäre offiziell mein ALG1 nach 1 Jahr Anspruch zu Ende). Die 24 Monatige Umschulung würde dann direkt am 1.7.25 beginnen. Gleich nahtlos nach dem 30.6.... Rutsche ich da nicht ins Jobcenter ? Oder zählt daa als keine Lücke?

isomatte  13.03.2025, 18:31
@PeterHeinz1941

Wenn Du das ganze unter der Agentur für Arbeit begonnen hast, dass ganze nahtlos weiter geht, bleibt auch die Agentur für Arbeit für dich zuständig und zahlt weiter wie erklärt Leistungen in Höhe deines ALG - 1.

Dazu dann min.noch notwendige Fahrkosten.

Bist Du bisher ohne zusätzliche Leistungen als Aufstockung mit Bürgergeld vom Jobcenter ausgekommen, wird das bzw.sollte das auch dann der Fall sein.

Bitteschön

PeterHeinz1941 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 18:36
@isomatte

Ja genau , bisher war ich nur über über die Bundesagentur. Am 30.6. Endet ja das Vorschaltmodul. Am 1.7. Gleich am nächsten Tag findet der nahtlose Übergang zur 24-Monatigen Umschulung. Das also zählt nicht als Lücke ? Sondern werde weiterhin gefördert und mit ALG1 finanziert.

Die beiden Sepetaten Maßnahmen werden über zwei Bildungsgutscheine gefördert. Eines für das 2,5 Monatsgehalt Vorschaltmodul , eines für die Umschulung.

isomatte  13.03.2025, 18:43
@PeterHeinz1941

Hat man dir doch bereits erklärt und die müssen es ja wissen, dass Du dann weiterhin bei der Agentur für Arbeit bleibst, wenn Du bisher ohne Aufstockung vom Jobcenter ausgekommen bist.

Bei der zweiten Option müsstest Du Bürgergeld beantragen und bliebest während der Umschulung Bürgergeldempfänger (oder wie immer das dann heißen mag).

Wenn Dein ALG höher ist als Bürgergeld, dann solltest Du die erste Option wählen.