Arbeitgeber schickt mich zum Betriebsarzt in der Freizeit?

5 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Die "G37" ist die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung, richtig? Diese ist eine sogenannte Angebotsvorsorge. Bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir alle 3 Jahre diese Untersuchung anbieten. Ob du dieses Angebot annimmst, ist dir selbst überlassen, du musst nicht.

Wenn du dieses Angebot annimmst, ist das natürlich Arbeitszeit, inklusive des Wegs. Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Sollte bei der Untersuchung herauskommen, dass du eine Bildschirmbrille brauchst, muss er auch die Kosten dafür übernehmen (allerdings nur für ein Basismodell und auch nur dann vollständig, wenn du sie wirklich nur im Beruf nutzt - für alles andere kann es sein, dass du da auch selbst einen Anteil der Kosten übernehmen musst).


Johnny54321 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 13:54

Ja genau es ist eine Bildschrimarbeitsplatz untersuchung. Also muss ich rein theoretisch gar nicht daran teilnehmen?

HappyMe1984  28.06.2024, 13:55
@Johnny54321

Also, sicherheitshalber kannst du noch mal in der Personalabteilung nachfragen, ob in deinem speziellen Fall diese Untersuchung eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist (bin Personalerin und in meinem Job unter anderem auch für die arbeitsmedizinische Vorsorge zuständig). Ich kenne sie nur als Angebot, nicht als Pflicht. Aber wer weiß, vielleicht gibt's Bereiche und Branchen, wo sich das anders verhält.

Mohnblume611  30.06.2024, 11:31
@HappyMe1984

Ich habe den Arbeitsschutz betreut und kenne diese Untersuchung auch nur als Angebot. Würde aber, wie oben geschrieben, auch sicherheitshalber noch einmal nachfragen.

Ruf doch einfach dort an und mach einen Termin für einen Tag, wo du arbeiten bist. Du kriegst keinen Termin vorgesetzt. Der Termin kann auch in 1 oder 2 Monaten sein, Hauptsache hast einen. Ich würde fakultative Untersuchungen nicht sausen lassen. Nimm alles mit, was du kriegen kannst. Der Arzt hat Schweigepflicht. Es gibt sicherlich Berufe, wo der Arbeitgeber Dinge wissen muss, aber es darf kein Nachteil daraus erwachsen für dich.

Wenn dein Arbeitgeber diese Untersuchung verlangt, hat diese Untersuchung in deiner Arbeitszeit stattzufinden

normaler weise sollte eine vorsorge unteruchung während der arbeitszeit stattfinden. Also wenn es terminlich nicht möglich ist dann hast du zumindestens das recht, dass die zeit dafür als arbeitszeit angerechnet und entsrechend entlohnt wird

für dich ist das Arbeitszeit und wird sogar noch bezahlt