Anzeigen auf Ebay trotz Abholung?
Hallo,
hier sind zwar viele Fragen über das Thema welches in meinem Fragetitel steht, aber die anderen Antworten konnten mir nicht weiterhelfen.
Ich habe gestern ein iPhone verkauft und der Käufer hat es bei mir abgeholt und sich es davor angeschaut. Nach 5 Stunden kam diese Nachricht: (siehe Foto).
Ich verstehe nicht wie das Display plötzlich „abgegangen“ ist denn davor hatte es nie ein solches Problem. Jetzt meint der Käufer, dass ich ihm entweder sein komplettes Geld zurückerstatte und das Handy zurücknehme, oder dass ich ihm nochmal 80€ für die Reperatur gebe.
Ich möchte dies nicht tun denn woher kann ich wissen, dass der Käufer das Handy nicht einfach fallen gelassen hat bzw. selbst kaputt gemacht hat?
- Habe ich alle Macken in der Beschreibung festgelegt gehabt.
- Hat die Person es selbst abgeholt und hat es sich auch angeschaut
- Steht auf Ebay auch, dass eine Zurückerstattung kein Muss ist (siehe Foto).
Zudem meint der Käufer plötzlich, dass es sich nicht um ein original Display handelt und ich ihm hätte angeben müssen, woher ich das Handy davor gekauft habe. Er hat mich sowas nicht gefragt und mir ist auch gar nicht eingefallen sowas zu erwähnen. Außerdem wusste ich nicht, dass das Display anscheinend fake ist denn ich hatte es selbst damals von Ebay, aber habe es problemlos genutzt.
Ich finde es ziemlich komisch, dass das Display „plötzlich“ abgegangen ist.
Hätte er gute Chancen bei einer Anzeige? Und sollte ich vielleicht vor Ihm zur Polizei gehen und mich informieren lassen?
7 Antworten
Vergiss mal, was ebay kleinanzeigen schreibt. Die haben mit dem Kaufvertrag nichts zu tun, und anscheinend auch nicht wirklich Ahnung vom BGB.
Richtig ist: Ein Rückgaberecht gibt es nie. Auch nicht, wenn der Artikel nicht gebraucht ist. Auch nicht bei einem gewerblichen Verkäufer; da gibt es ein Widerrufsrecht, was Etwas anderes ist.
Zu deinem Verkauf stellst du nicht die erste Frage. Unklar ist immer noch, mit welchem Text du wörtlich das iphone angeboten hast, und ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast?
Richtig, du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Daher kann der Käufer einen Mangel, der nach dem Kauf aufgetreten ist, reklamieren. Ein solcher Mangel ist das sich ablösende Display.
Ob das nicht originale Display an sich bereits einen Mangel darstellt, weiß ich nicht. Alleine wegen des vergessenen Ausschlusses der Gewährleistung würde ich, um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, auf seine Forderung eingehen. Du kannst ja anbieten, dich mit 40€ zu beteiligen und dann mal hören, was er sagt.
Habe ich bereits, aber er will 80€ zurück. Ich habe auch immer versucht nett zu schreiben.
Ich verstehe aber auch nicht wirklich wie er mich beschuldigen kann denn es macht keinen Sinn, dass das Display plötzlich aus dem Nichts abgegangen ist und ich kann wie gesagt ja auch nicht wissen, ob sie das selbst absichtlich beschädigt haben.
Eine Anzeige wirst du bestimmt nicht bekommen. Wegen was sollte er dich anzeigen können?
Ob er zivilrechtlich gegen dich vorgehen wird, weiß man nicht. Die Entscheidung, ob du ihm Geld erstattest, und in welcher Höhe, kann dir Niemand abnehmen.
Okay, vielen Dank für deine ausführlichen Antworten.
Du hättest angeben müssen wenn das Gerät, ob des ausgetauschten Displays, nicht mehr original ist.
Ja da habe ich ja auch geschrieben dass ich das selbst NICHT wusste.
Außerdem wusste ich nicht, dass das Display anscheinend fake ist denn ich hatte es selbst damals von Ebay, aber habe es problemlos genutzt.
Du hast das Display getauscht.
Unabhängig davon, ob das ein Apple- oder Fremdteil ist, es ist nicht mehr das ursprüngliche, original vorhandene , Display.
Und sowas musst du angeben.
Nein ich habe das Display nicht ausgetauscht, können Sie nicht lesen? Ich habe es selbst früher von Ebay gekauft wahrscheinlich haben die das ausgetauscht DENNOCH hatte ich bisher die Probleme mit dem Display.
So wie du es oben formuliert hast, hast du das Display getauscht.
Egal.
Wenn du einen Artikel mit getauschtem Display erwirbst und das, in vllt bestem Wissen, nicht angibst, ist das dein Problem - und nicht das des Käufers.
Du müsstest deinen damaligen Verkäufer wiederum dafür haftbar machen.
Tut mir jetzt leid das ich nicht schreibe was du lesen willst.
EOD
Was ich lesen will sind hilfreiche Antworten egal ob positiv oder negativ, aber du verstehst das Problem nicht mal und somit ist deine Antwort alles außer hilfreich. Ich sage zum 3. mal jetzt, dass ich das Display nicht gewechselt habe wie du das ständig behauptest. Ich hatte wirklich keine Ahnung davon, dass der damalige Verkäufer das Display gewechselt hat und ich kann auch kein fake und original Display unterscheiden.
Der Käufer hatte seine Chance. Du bist da zu nichts mehr verpflichtet. Er könnte ja auch selbst das Display gegen ein anderes ausgetauscht haben, alles ist möglich, nachdem er das Handy mitgenommen hat. Also mach dir keine Sorgen
Du musst nichts zurückgeben
Und Anzeigen wird er dich auch nicht wenn er schlau ist
Einfach nicht mehr darauf reagieren.
Er hat die Verkaufsbedingungen akzeptiert durch den Kauf bei der Abholung.
Er kann alles mögliche damit nachher gemacht haben. Das ist dann aber sein Problem und nicht deins.
Die drohen leider immer wieder gerne mit Anzeigen,aber daraus wird meistens nichts vor allem, weil das so umstritten ist.
Ist mit auch schon mal passiert.
Es ist aber nie eine Anzeige gekommen.
Ich habe das iPhone mit diesem Text angeboten gehabt:
Hallo,
ich verkaufe mein gebrauchtes iPhone 7 Plus mit einigen äußerlichen Mängeln. Das Handy hat 128 GB und der Batteriezustand liegt bei 81%.
Alles funktioniert, es sind nur einige Gebrauchsspuren bzw. einige Kratzer hinten zu sehen (siehe Fotos). Sonstige Probleme hat das iPhone nicht. Das Ladekabel und die Hülle sind inklusive der 150€.
Leider nur Abholung möglich!
Keine Garantie oder Rücknahme.
Anscheinend habe ich also die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, aber meiner Meinung nach kann er nicht einfach so behaupten, dass ich ein defektes Gerät verkauft habe, denn er hat es ja vor Ort überprüft und würde es wenn es wirklich defekt wäre nicht kaufen.