Ich wurde Angezeigt ohne das ich etwas getan habe?
Hallo Leute
ich habe ein Problem und brauche euren Rat. Ich habe vor paar Monaten mein altes Handy (natürlich funktionsfähig) auf Ebay Kleinanzeigen verkauft. Ein Tag später, nach dem Kauf, meldete sich der Käufer und behauptete, dass das Handy defekt wäre? Ich bin mir aber sicher dass alles funktionierte. Er wollte, dass ich ihm das Handy zurücknehme, was ich aber nicht getan habe - muss ich auch nicht ist ja ein Privatverkauf. Paar Tage später hat er mir geschrieben, dass ich die Reparaturkosten zahlen soll (ca. 150€) oder das Handy zurücknehmen soll. Ich habe beides nicht akzeptiert, ich habe ihm ein Gegenangebot gemacht, dass ich das Handy selber reparieren werde (kenne mich damit aus). Diesmal ist der Käufer nicht darauf eingegangen und er meinte dass er damit zur Polizei fährt. Danach kam zunächst mal nichts, bis ich letzte Woche zur Polizei kommen musste. Es war eine Vorladung und ich musste mich dazu äußern - was ich auch getan habe. Nun meine Frage was passiert jetzt? Bekomme ich eine Anzeige, wegen Warenbetrug? Muss ich ihm das Geld zurückzahlen? Ich mein ja, es war ein Privatkauf und es handelt sich um ein gebrauchtes Handy UND das Handy hatte funktioniert!!!
Ps. Der Käufer hat sich das Handy nicht einmal vor Ort angeschaut. Er hatte auch die Möglichkeit es sich anzuschauen.
6 Antworten
Es war eine Vorladung und ich musste mich dazu äußern - was ich auch getan habe.
Als Beschuldigter muss man sich überhaupt nicht äußern und man sollte dies auch nicht, ohne dass der eigene Strafverteidiger sein okay gibt.
Die Polizei ist nicht Freund und Helfer des Beschuldigten.
Muss ich ihm das Geld zurückzahlen?
Nein, du musst nachbessern, wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast und er nachweisen kann, dass das Gerät bereits beim Kauf Mängel hatte. Heißt du musst das Handy funktionsfähig bekommen oder ihm ein gleichwertiges funktionsfähiges Handy zum gleichen Preis zukommen zu lassen.
Es ist allerdings ein selbsgemachtes Problem. Wer Ebay Kleinanzeigen nutzt um die Verkäuferprovision auf Ebay zu sparen und Dinge versendet und Geld nicht pers. entgegennimmt, der schafft die Grundlage für solche Probleme quasi selbst.
Dann dürfte es keine Grundlage geben. Der Staatsanwalt wird keine Anklage erheben.
Wenn du nichts zur Gewährleistung geschrieben hast, schuldest du sie, auch als Privatperson. Du hast dein Angebot gemacht das Handy zu reparieren, das wollte er nicht, damit hat er Pech.
Hat sich die Polizei nicht dazu geäussert?Hast Du den Email Schriftverkehr gespeichert,und hat er einen Kostenvoranschlag und einen Beleg dafür dass das Handy kaputt war als Du es ihm übergeben hast?War gekauft wie gesehen vereinbart?
Polizei hat auch nichts dazu gesagt, sie meinten halt auch nur dass der Staatsanwalt entscheiden wird. Den Schriftverkehr habe ich nicht mehr aber der Käufer hat es und hat es wohl auch der Polizei gegeben und dort steht ja alles. Das mit dem Beleg weis ich nicht, hat nichts dazu gesagt
Er wollte, dass ich ihm das Handy zurücknehme, was ich aber nicht getan habe - muss ich auch nicht ist ja ein Privatverkauf.
Falsch: Grundsätzlich haftest du auch als Privatverkäufer n. § 437 BGB für eine mangelhafte Sache, sofern diese Sachmängelhaftung nach Übergabe nicht wirksam ausgeschlossen wurde.
Richtigerweise macht die Polizei da garnichts, da Betrug hier nicht beweislich ist.
Der K wird seinen Anspruch demnächst zivilrechtlich geltend machen, wenn du weiterhin auf deiner rechtsirrigen Position beharrst.
Deine Entscheidung, ihm entweder gleich 150 Euro Reparaturkosten oder den Kaufpreis zu erstatten, was sein Recht als Käufer bei Mängeln der Kaufsache ist oder das Ganze um Anwalts- und Gerichtskosten erhöht eben später.
G imager761
nein, das ist definitiv kein Warenbetrug. Ich schätze mal, wenn du bei der Stellungnahme bei der Polizei alles richtig, genauso wie hier, dargestellt hast, dass dann auch die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse erkennen kann für eine Klage. Bleib also ganz ruhig und cool, ich schätze mal, du kriegst in ein zwei Monaten nen Brief, da steht, es wird keine Klage erhoben, mangels öffentlichen Interesses bzw wegen Geringfügigkeit.
Normal kann er dir nichts wenn du auf ebay angegeben hast das du die ware nicht zurück nimmst. Wie das mit dem defekt ist weiß ich nicht genau.
Allgemein gilt das du in den ersten 6 Monaten nach dem verkauf beweißen musst das es bei dir funktioniert hat, danach muss es der Käufer können (das es schlechte verarbeitung war). Ich kann dir nicht genau sagen ob das auch bei Privatverkäufern gilt.
Persönliche meinug:
Ich denke eher nicht da du diesen als gebraucht verkauft hast und somit auf dich keine Gewehrleistungspflicht anwendbar ist.
MFG
Lel
Ich habe das Handy ja selber ne Weile genutzt und alles funktionierte einwandfrei. Ich war auch geschockt als er es so behauptete und danach kam ja das mit der Polizei, dass war ja das krasse ich meine ich habe ihm ja kein Defektes Handy verkauft. Es war funktionsfähig.
Das mit dem ich musste mich äußern ist falsch, ich hatte die Möglichkeit dazu und das habe ich auch getan, denn ich sehe es nicht ein einfach so "Angezeigt" zu werden. Und bei der Anzeige hatte ich nichts mit der Gewährleistung geschrieben, habe es vergessen. Aber da stand auch nicht das ich die Ware zurücknehme, ich bin doch kein Unternehmen.
Und der Käufer hat das Handy auch abgeholt ich habe es nicht versendet.