EBay Rechte als Käufer/Verkäufer!?

Der Satz unter der Anzeige. - (Handy, Recht, Geld)

5 Antworten

Fehler passieren - Unsympathisch finde ich, wenn man nicht zu ihnen steht!

Warum sprichst du jetzt und hier von einem unerwartetem Problem, das der Käufer hat?

Du hast die Sache mehrfach und im Stundentakt angesprochen. Ich denke nicht der Käufer hat das Problem - sondern du hast du falsche Bedienung den Mangel verursacht. So beschreibst du jedenfalls die Sachlage.

Ich habe mein Samsung Galaxy S7 über eBay Kleinanzeigen verkauft. Habe einen HardReset gemacht, wobei ja ALLE Daten komplett gelöscht werden. Der Käufer hat mir nun dieses Bild gesendet, er kann das Handy nicht einrichten. Weiß jemand woran das liegen könnte?! Ist sehr dringend.

Du hast auch bereits Informationen durch User erhalten, die das Problem erklären.

NUN ZUR RECHTSLAGE:

Zunächst einmal musst du dich zwischen eBay und eBay Kleinanzeigen entscheiden.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und natürlich gibt es auch keine eBay-Käufer/Verkäufer-Rechte. eBay oder auch eBay Kleinanzeigen ist nicht Vertragspartner. Zwischen eBay und dem Nutzer besteht ein Nutzungsvertrag.

Zwischen dem Käufer und dir wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschlossen.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Damit wäre eigentlich schon alles erledigt - Wenn's ohne Probleme geht.

Was der Gesetzgeber als Sachmangel versteht, ist § 434 BGB geregelt

§ 434 Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

(Hier wird nur der wesentliche Teil des § 434 dargestellt)

Fakt ist: Die Kaufsache eignet sich offensichtlich nicht zur gewöhnlichen Verwendung und mit der Beschaffenheit die der Käufer eines Handys erwarten kann.

Der Käufer hat zwar keine eBay-Rechte aus dem Kaufvertrag, aber jede Menge Gewährleistungsrechte aus dem Kaufrecht.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Einmal abgesehen davon, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wird die Sache an sich immer unglaubwürdiger.

Du behauptest das Smartphone über eBay Kleinanzeigen verkauft zu haben!!

Und dann schreibst du als ersten Satzt: DIES IST EINE PRIVATAUKTION ???

Wem willst du hier eigentlich etwas erzählen? Da hast du dir doch selbst was zusammengebastelt.

Privatleute können die Sachmängelhaftung zwar fast ganz ausschließen, doch ganz bestimmt nicht die Rechtsansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln. Den Hinweis auf Ausschluss des Rückgaberechts kannst du dir ebenfalls ersparen. Dieses Recht gibt es überhaupt nicht im Deutschen Kaufrecht. Und was es nicht gibt, braucht folglich auch nicht ausgeschlossen werden.

DU HAFTES 2 JAHRE.

Die Sachmängelhaftung beträgt jetzt, wie bei einem gewerblichen Händler 2 Jahre. Und dies, obwohl es sich um einen gebrauchten Artikel handelt.

UND JETZT REDEN WIR MAL ÜBER DEIN ALTER !! - DU BIST 15 JAHRE !!

Ich denke, da wird noch einiges auf dich, bzw. den tatsächlichen Verkäufer zukommen.

Ich hoffe du kannst glaubhaft nachweisen, dass es sich tatsächlich um ein Smartphone handelt, dass deine Eltern als Eigentümer ausweist.

Du bist minderjährig und wirst das Teil wohl kaum selbst gekauft haben.

Ich kann dir nur raten (oder jedem anderen) dem Käufer sofort die Kohle zurückzugeben.

Geht der Käufer zur Polizei, kann ich dir sagen, brennt der Baum.

Auf welches Konto wurde eigentlich der Kaufpreis überwiesen?

Ich erspare mir jetzt, was ich für sehr wahrscheinlicher halte, als deine Geschichte. Ist mir auch egal.

Aber so wie du dir das denkst - wird es mehr Ärger geben als du dir wünscht.


topeye  18.02.2018, 14:29

Unsympathisch finde jemanden der hier einen Menschen der nicht vorsätzlich was falsch machte dermassen an den Pranger stellt.

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heurekaforyou  18.02.2018, 15:20
@topeye

Bevor du über etwas reden willst, was du offensichtlich nicht verstanden hast, frage ich dich gleich am Anfang: "Was willst du mir vorwerfen"

Konkret und deutlich formuliert. Nicht immer dies Pauschale und Unverbindliche. Sowas endet, wie m,an sieht nur in haltlosen Behauptungen.

Fast ausschließlich beschäftigt sich der Text mit Zitaten aus dem BGB zur rechtlichen Bestimmung beim Kaufvertrag. Steht übrigens auch immer oben drüber.

Was du für meine abartige Tat hältst sieht so aus:

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"Warum sprichst du jetzt und hier von einem unerwartetem Problem, das der Käufer hat?

Du hast die Sache mehrfach und im Stundentakt angesprochen. Ich denke nicht der Käufer hat das Problem - sondern du hast du falsche Bedienung den Mangel verursacht. So beschreibst du jedenfalls die Sachlage."

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Fakt ist, dass die Fragende zuvor Fragen mit mit etwa gleichem Inhalt gestellt. Nur gin es da noch um eine ehrliche Version. Nämlich, dass sie, wahrscheinlich durch Bedienungsfehler das Gerät nicht wieder in die Werkseinstellung zurückgesetzt hat, sondern wahrscheinlich wichtige aber erforderliche Daten des Betriebssystems gelöscht hat. Aber das kann ich nicht sagen.

Warum hat man dem Käufer nicht angeboten, das Teil zurückzunehmen, den Fehler beheben zu lassen und es dem Käufer anschließend zurückgeben würde.

Stattdessen wird die Sache jetzt so dargestellt, dass der Käufer nicht mit dem Handy umgehen kann und deshalb ein Problem hat

Ich sehe in diese Aussage , nichts was ich mir im Bezug auf Unfreundlichkeit, An den Pranger stellen usw. vorwerfen müsste.

Wenn das nämlich mein Ziel wäre, wäre ich dumm sie derart ausführlich zu informieren.

Erzähl mir mal wer nicht falsch gemacht hat, wenn er als 15 Jähriger erst ohne jegliches Wissen in das Betriebssystem eingreift.

Und es ist natürlich auch nichts daran falsch, wenn man es dann wider besseren Wissens verkauft.

Das einzige was wahrscheinlich falsch ist, ist das der Käufer sein Geld zurückhaben will.

Und jetzt bin ich wirklich mal gespannt, was du mir zu sagen hast.

Wahrscheinlich gar nichts, weil du dir jetzt das erste mal ansiehst, um was es hier geht.

Fragen wenn man etwas nicht verstanden hat, hat durchaus seine Vorteile.

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Auch als Privatverkäufer haftest du für sachmängelfreie Übergabe der Sache. Du darfst lediglich die darüberhinausgende zweijährige Sachmängelhaftung ausschliessen.

Hast du diesen Disclaimer schon einmal verwendet, ist er n. § 307 BGB allerdings unwirksam.

Im Ergebnis kann der K wegen dieses Mangels i. S. d. § 434 BGB Nachbesserung (Reparaturkosten) oder Rücktritt vom Vertrag gegen Porto- und Kaufpreiserstattung beanspruchen.

G imager761

Welches unerwartete Problem hat er? Wenn ein defekt vorliegt und Du ihn nicht angegeben hast, musst du den Kauf Rückabwickeln.


JoanaAliyah 
Fragesteller
 16.02.2018, 19:16

Ich habe einen Hard Reset gemacht und er kommt jetzt nicht ins Handy rein, da ich erst das Google Konto deaktivieren muss auf diesem Handy, trotz Hard reset.

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hoyohoo  16.02.2018, 19:19
@JoanaAliyah

Das ist dein Problem, sprich: Du musst ihm entweder das Gerät entsperren, oder es zurücknehmen. Ansonsten hättest du wissentlich ein "defektes" Gerät als funktionierend verkauft.

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JoanaAliyah 
Fragesteller
 16.02.2018, 19:21

Wir wussten ja nicht, dass es so nicht funktioniert. Haben es selber grade erst nach 4 Tagen erfahren. Normalerweise sollte nach einem Hard reset ja ALLES gelöscht sein.

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miezepussi  16.02.2018, 19:25
@JoanaAliyah

Nichtwissen schützt nicht vor Strafe! In diesem Fall, musst du entweder das Gerät zurück nehmen oder es entsperren. So kann er es nicht nutzen.

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heurekaforyou  16.02.2018, 23:10

Die Verkäuferin sollte froh sein, wenn sich der Käufer mit einem Aufhebungsvertrag zufrieden gibt. Er kann auch ganz einfach Nacherfüllung verlangen, danach vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Allerdings stimmt die ganze Geschichte so oder so nicht. Und das die Verkäuferin erst 15 Jahre ist, macht die Sache nicht glaubwürdiger.

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Dein Kommentar:

Ich habe einen Hard Reset gemacht und er kommt jetzt nicht ins Handy rein, da ich erst das Google Konto deaktivieren muss auf diesem Handy, trotz Hard reset.

Du bist in der Sachmängelhaftung.

https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Dem Schrottverkauf hat der BGH einen Riegel vorgeschoben:

http://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Dem Käufer steht ebenfalls das Rückporto zu. Dein Text im Angebot sollten jeden Käufer dazu bewegen nicht bei Dir zu kaufen.


topeye  18.02.2018, 14:22

Schrott nur weil man in gutem Glauben einen Hardreset machte, um das Gerät in den Auslieferungszustand zurück zu bringen?? Fährst hier etwas jäh ins Gericht wie ich finde. Schuld ist ja eigentlich die Knüppelherrschaft von Google.

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Solange du auf Mängel und Probleme vorher hingewiesen hast, musst du ihm das Geld nicht zurückerstatten, da Privatverkäufe sich immer dem Rückgaberecht entziehen.


JoanaAliyah 
Fragesteller
 16.02.2018, 19:17

Danke! Lg

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haikoko  16.02.2018, 19:28

Mängel / Sachmängel und Rückgabe haben noch nicht mal nichts miteinander zu tun.

Ein Widerruf- und Rückgaberecht gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern.

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heurekaforyou  16.02.2018, 23:06

Völlig FALSCH! Es sei denn die Verkäuferin hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein Bastel oder Deko-Handy handelt und für den gewöhnlichen Gebrauch ungeeignet ist.

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imager761  18.02.2018, 08:01
da Privatverkäufe sich immer dem Rückgaberecht entziehen.

Stimmt, da sie es garnicht erst freiwillig gewähren. Nur handelt es sich hier eben um einen Sachmangel, für den der VK bei Übergabe haftet.

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