eBay Kleinanzeigen Rückgabe bei defekt das nicht von mir ist?
Hallo
Habe heute ein Festplatte verkauft von der ich wusste das sie zu 100% funktioniert. Der käufer hat sie angenommen nach einer Stunde hat er geschrieben das sie nicht Funktioniert.
Darf er sie zurück geben oder kann ich muss ich Schadens Ersatz bezahlen oder kriege ich eine Anzeige kriegen oder schlimmer?
In der Anzeige stand alles genau und das ich keine Garantie oder Rückgabe oder Gewährleistung anbiete.
Die Festplatte habe ich auch getestet und sie hat funktioniert und er bevor er ankam
(Er hat sie abgeholt)
Was soll ich tun?
5 Antworten
Solche Fälle habe ich häufig, obwohl ich jeden Artikel der verkauft wird einzeln teste. Ist oft auch eine Masche von Betrügern. Wenn du es dazugeschrieben hast gilt gekauft wie gesehen, da hast du nichts zu befürchten. Würde da auch nichts zurücknehmen, manchmal wird sowas gegen defekte ausgetauscht, schon paar mal erlebt.
warum nicht in seinem Beisein getestet, wenn er doch eh schon da war um sie abzuholen?!
schwierige Lage jetzt.
hast du zeugen, dass sie noch ging?
sie kann auch bei ihm, während der Heimfahrt runtergefallen sein, oder anderweitig kaputtgegangen sein.
oder du hast nicht richtig getestet.
deswegen auch: Test im Beisein des Käufers.
ich sicher mich da halt immer mit einem zeigen ab. um denen die Luft aus den Segeln zu nehmen. weil ich mich einfach nicht auf lange Diskussionen einlasse.
aber ja stimmt schon ist Risiko des Käufers. sofern die Garantie/Gewährleistung Rücknahme etc. ausgeschlossen ist.
Gar nicht lang schnacken....einfach ignorieren solche Leute.
Wenn du die Rückgabe ausgeschlossen hast dann hat sich der Käufer ja zum Zeitpunkt des Kaufes damit abgefunden und zugestimmt. Wichtig ist hierbei dass diese Aussage klar und deutlich zu lesen war.
In seinem Beisein vorgeführt und OK? Dann ist das sein Problem. Runter gefallen?
Dann ist das SEIN Problem. lass ihn anzeigen. Gibt nichts !
Nicht der private Verkäufer ist hier in der Pflicht – der Interessent und spätere Käufer hätte testen müssen. Dass er darauf verzichtet hat, ist nicht das Problem des Anbieters.