Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr?

8 Antworten

Ich will offen sein: Du kannst deinen Freund ruhig belasten. Wer auf Bewährung frei ist und sich dann immer noch so verhält, der wird früher oder später sowieso in den Knast marschieren, wenn er sein Verhalten nicht drastisch ändert.

Nötigung kann mit Haft bis zu 3 Jahren bestraft werden, Beleidigung mit bis zu einem Jahr. Kavaliersdelikte sind das nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
in dem ich als Beschuldigter angegeben werde und mich dazu äußern kann zu der Nötigung und Beleidigung.

Reagiere einfach auf das Schreiben, denn das musst Du nicht.

Entweder du nimmst die Schuld auf dich oder du gibst deinen tollen Kumpel an...


TeddyBaerg 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 16:49

Hey, erstmal danke für deine Antwort. Ich weiß dass das sehr kindisch war und auch sehr dumm. Aber ich möchte ihn wirklich nicht angeben, würde das Verfahren nicht eingestellt werden? Weil es gibt ja anscheinend keine Beweise wer gefahren ist zu dem Zeitpunkt.

Liebe Grüße

Wenn du dich nicht äußerst, wird angenommen, dass der Vorwurf stimmt und du wirst als nächstes vermutllich einen Bußgeldbescheid erhalten oder es wird eine Anklage /Strafbefehl geben, je nachdem ob sie nur eine Ordnungswidrigkeit verfolgen oder eine Straftat.

Hallo,

das sagt nichts :

: Es gibt ja anscheinend keine Beweise, wer gefahren ist, da ansonsten mein Kumpel direkt den Brief oder ich bekommen hätte.

Die Personen werden einzeln abgearbeitet.

Irgendwann bleibt es am Halter hängen, oder der "Täter" wird genannt.

Wenn du dir Ärger ersparen willst, nenne deinen Kumpel.

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Im gesamten Leben aufgepasst