Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr?
Guten Tag,
Ich habe ein großes Problem. Ich bin vor zirka 3 Monaten mit einem Kumpel in dem Auto meines Papas gefahren. Ich war mit einem Freund unterwegs, der mal mit dem Wagen fahren wollte. Wir kamen in einer 50er-Zone an und er drückte auf das Gaspedal bis auf 80 kmh. Wir fuhren an einem RTW vorbei, also einem Krankenwagen. Als wir an der Ampel standen, hörten wir beide, wie der RTW über die Lautsprecher sagt: „Hier ist 50kmh kollege! “. Daraufhin hat mein Freund den Mittelfinger herausgestreckt aus dem Fenster und ist mit normaler Geschwindigkeit weitergefahren. Ich weiß, dass es ziemlich dumm von meinem Freund ist, was er getan hat, und auch ein rücksichtloses Verhalten, aber jetzt kommt die schlimme Sache. Ich habe zirka eine Woche nach der Tat einen Brief bekommen von der Polizei der an meinen Papa gerichtet war, und die Polizei wollte wissen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Ich habe den Brief ignoriert in der Hoffnung, dass nichts mehr kommt. Doch fast 3 Monate später kam ein Brief an mich, da ich auch als Fahrzeugführer eingetragen bin, in dem ich als Beschuldigter angegeben werde und mich dazu äußern kann zu der Nötigung und Beleidigung. Mein Kumpel ist auf Bewährung und ich möchte ihn nicht verpfeifen, aber allerdings möchte ich auch nicht sein Fehlverhalten auf mich ziehen lassen. Wisst ihr, was ich machen kann: Es gibt ja anscheinend keine Beweise, wer gefahren ist, da ansonsten mein Kumpel direkt den Brief oder ich bekommen hätte. Die Scheiben des Autos sind sehr dunkel also man konnte auch nicht sehen wer gefahren ist, versucht die Polizei einfach jemand ausfindig zu machen. Oder sehe ich das falsch?
Danke für eure Hilfe
8 Antworten
Ich will offen sein: Du kannst deinen Freund ruhig belasten. Wer auf Bewährung frei ist und sich dann immer noch so verhält, der wird früher oder später sowieso in den Knast marschieren, wenn er sein Verhalten nicht drastisch ändert.
Nötigung kann mit Haft bis zu 3 Jahren bestraft werden, Beleidigung mit bis zu einem Jahr. Kavaliersdelikte sind das nicht.
in dem ich als Beschuldigter angegeben werde und mich dazu äußern kann zu der Nötigung und Beleidigung.
Reagiere einfach auf das Schreiben, denn das musst Du nicht.
Entweder du nimmst die Schuld auf dich oder du gibst deinen tollen Kumpel an...
Wenn du dich nicht äußerst, wird angenommen, dass der Vorwurf stimmt und du wirst als nächstes vermutllich einen Bußgeldbescheid erhalten oder es wird eine Anklage /Strafbefehl geben, je nachdem ob sie nur eine Ordnungswidrigkeit verfolgen oder eine Straftat.
Hallo,
das sagt nichts :
: Es gibt ja anscheinend keine Beweise, wer gefahren ist, da ansonsten mein Kumpel direkt den Brief oder ich bekommen hätte.
Die Personen werden einzeln abgearbeitet.
Irgendwann bleibt es am Halter hängen, oder der "Täter" wird genannt.
Wenn du dir Ärger ersparen willst, nenne deinen Kumpel.
Gruß
Hey, erstmal danke für deine Antwort. Ich weiß dass das sehr kindisch war und auch sehr dumm. Aber ich möchte ihn wirklich nicht angeben, würde das Verfahren nicht eingestellt werden? Weil es gibt ja anscheinend keine Beweise wer gefahren ist zu dem Zeitpunkt.
Liebe Grüße