Antrag auf Freizeitausgleich?

3 Antworten

Lass mich raten: Der Antrag auf Freizeitausgleich ist vordatiert auf einen Tag, an dem die Krankschreibung noch nicht vorlag. Damit soll vorgetaeuscht werden, dass der Freizeitausgleich bereits vereinbart war, als die Arbeitsunfaehigkeit eingetreten ist. Somit wuerden die abzubauenden Ueberstunden auch als abgebaut gewertet und muessten nicht mehr ausbezahlt werden.

Kann das so stimmen?

Natuerlich nicht unterschreiben!


caless 
Beitragsersteller
 03.12.2020, 11:27

ja das ist so den ein tag vorher war ich noch arbeiten ich werde mich noch mal telefonisch rechtsberatung holen was mir nichts kostet

DerCaveman  03.12.2020, 11:33
@caless

Einfach nicht unterschreiben. Die wollen dich linken.

Rechtsberatung kann natuerlich nicht schaden, ist aber im Grunde ueberfluessig, wenn du den Antrag nicht unterschreibst.

Freizeitausgleich verfällt, wenn man zur gleichen Zeit eine AU hat.

Dass die JETZT, wo Du schon krank bist, wollen, dass Du den Antrag unterschreibst, lässt tief blicken.. ich tät‘s nicht.

Die versuchen, Dich zu linken.. wenn Du nämlich zum Vertragsende noch Überstunden hast, müssen sie die auszahlen.

https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd


caless 
Beitragsersteller
 03.12.2020, 11:31

das sehe ich genauso das sie es auszahlen müßen danke noch mal ich wollte mich halt noch mal schlau machen

DerCaveman  03.12.2020, 11:43
@caless

Wenn der Freizeitausgleich vor Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit vereinbart oder angeordnet wurde und man dann krank wird, gilt der Freizeitausgleich als erfolgt. Es gibt dann nichts mehr, das ausgezahlt werden muesste. Genau das scheint man dir hier mit dem vordatierten Antrag unterjubeln zu wollen.

Nach Eintritt der Arbeitsunfaehigkeit kann aber kein Freizeitausgleich waehrend der Arbeitsunfaehigkeit mehr vereinbart werden.

Hoppla, das solltest du nicht unterschreiben.

Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere schwerwiegende Gründe geben. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden.


AnglerAut  03.12.2020, 10:37

Wo hast du denn diesen Text her? Der Inhalt ist ja mal komplett falsch.

SiViHa72  03.12.2020, 10:39

Total falsch, wo hast Du den Schmarrn her, Windsbraut?

Mit Arbeitsrecht hat das nix zu tun.
👎🏻👎🏻👎🏻👎🏻

Familiengerd  03.12.2020, 11:48
Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt.

In welchem (deutschen) Gesetz soll das denn wohl stehen.

Das ist - nach deutschem Recht - schlicht und einfach Unsinn!